Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2016: Geheime Infor­ma­tionen / ver­ur­teilter Staats­an­walt / zeit­ver­setzte Not­wehr

26.02.2016

Die Ausnahme für Geheimdienste nach dem IFG gilt auch für ihre Informationen. Außerdem in der Presseschau: Schockbilder auf Tabakpackungen, verurteilter Staatsanwalt und "zeitversetzte Notwehr" in Frankreich.

Thema des Tages

BVerwG zu Geheimdienstinformationen: Geheimdienstinformationen sind, auch wenn sie sich nicht beim Geheimdienst sondern im Kanzleramt befinden, vom Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausgeschlossen, entschied das Bundesverwaltungsgericht am gestrigen Donnerstag. Grundsätzlich sind Behörden danach zur Information verpflichtet, außer sie begründen ein Geheimhaltungsinteresse im Einzelfall. Geheimdienste sind jedoch grundsätzlich von dieser Informationspflicht ausgenommen. Zwar hätte sich eine Informationsverweigerung durch grundsätzlich auskunftsverpflichtete Behörden mit dem Verweis darauf, dass es sich um Geheimdienstinformationen handelt, auch im Einzelfall begründen lassen. Dennoch entschied das Gericht für einen umfassenden Schutz der Informationen ohne Einzelfallbegründung. Es berichten der Tsp (Jost Müller-Neuhof) und netzpolitik.org (Arne Semsrott).

Rechtspolitik

Asylpaket II: Der Bundestag hat das sogenannte Asylpaket II verabschiedet, mit beschleunigten Verfahren und "besonderen Aufnahmeeinrichtungen", verschärfter Residenzpflicht, Krankheit als Abschiebehindernis nur noch in Härtefällen, Leistungskürzungen für alle und Beschränkung des Familiennachzugs für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus aber einer Härtefallregelung für minderjährige unbegleitete Personen. Das Erfordernis eines erweiterten Führungszeugnisses bei Arbeit mit Minderjährigen hält der unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für "völlig unzureichend". Es berichten SZ (Constanze von Bullion), zeit.de (Katharina Schuler), spiegel.de und FAZ (Eckart Lohse). Die taz (Ulrich Schulte) setzt sich speziell mit der Beschränkung des Familiennachzugs auseinander.
Thomas Stadler und Birte Förster (internet-law.de) sowie Heribert Prantl (SZ) kritisieren die starke Beschneidung des Asylgrundrechts um politische Stärke zu zeigen.

Schockbilder auf Tabak: In Umsetzung einer EU-Richtlinie hat der Bundestag beschlossen, dass ab Mai zwei Drittel jeder Zigaretten- und Tabakpackung mit Warnbildern und aufklärenden Texten bedeckt sein muss, melden u.a. taz und zeit.de. Auch Aromen, die Tabakgeschmack überdecken, sind untersagt, nur für Menthol gilt eine Übergangsfrist bis 2020.

Konto für alle: Der Bundestag hat das Zahlungskontengesetz verabschieden, mit dem das diskriminierungsfreie "Konto für Jedermann" mit eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten geschaffen werden soll. Es besteht kein Anspruch auf Überziehungskredit und die Gebühren sollen "angemessen" sein. Es berichten FAZ (Joachim Jahn) und taz (Redaktionsschluss vor Abstimmung).

Dass in dem Gesetz auch ein Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche gesehen wird, hält Joachim Jahn (FAZ) angesichts vielfach unüberprüfbarer Identitäten für eine "Farce".

Bundestrojaner: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat gegenüber netzpolitik.org (Markus Beckedahl) ihre Ansicht zur Rechtswidrigkeit der Quellen-TKÜ ohne eindeutige Rechtsgrundlage bekräftigt. Allein im BKA-Gesetz gebe es solchen Normen, diese überprüfe das Bundesverfassungsgericht derzeit.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2016: Geheime Informationen / verurteilter Staatsanwalt / zeitversetzte Notwehr . In: Legal Tribune Online, 26.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18583/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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