Die juristische Presseschau vom 26. Oktober 2016: BGH zu Kon­to­über­zie­hungs­ge­bühr / Anzei­gepf­licht für Steu­er­sparer / Ceta noch zu retten?

26.10.2016

Der BGH hat Mindestgebühren bei kurzfristiger Kontoüberziehung eine Absage erteilt. Außerdem in der Presseschau: Prozessbeginn im Fall Höxter, Anzeigepflicht für Steuersparer, neue Freier-Strafbarkeiten und eine Kriminal-Doku im Kino.

Tagesthema

BGH zu Mindestgebühren bei Kontoüberziehung: In zwei Verfahren hat der Bundesgerichtshof am gestrigen Dienstag entschieden, dass Klauseln über pauschale "Mindestentgelte", die Banken von Kunden für geduldete Überziehungen eines Disporahmens verlangten, nicht rechtmäßig seien. Geklagt hatten zwei Verbraucherschutzverbände gegen entsprechende Gebühren von Targo-Bank und Deutscher Bank; bei ersterer waren mindestens 2,90 Euro im Monat fällig, bei letzterer 6,90 Euro im Quartal, auch bei nur geringfügiger und kurzfristiger Überziehung. Der BGH befand, die Mindestgebühren benachteiligten die Kunden der Beklagten in unangemessener Weise.

Dazu berichten swr.de (Gigi Deppe), SZ (Wolfgang Janisch), Tagesspiegel (Ursula Knapp), FAZ (Ina Majewski/Christian Siedenbiedel), Hbl (Anke Rezmer) sowie spiegel.de.

Rechtspolitik

Arzneimittelgesetz-Novelle: In der FAZ-Rubrik Fremde Federn bittet Renate Künast (Grüne), Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, um einen "Aufschrei" wegen Änderungen der Koalition an der geplanten Arzneimittelgesetz-Novelle. Danach solle es künftig möglich sein, über Patientenverfügungen generell in die Teilnahme an künftigen klinischen Forschungen einzuwilligen, die dann im nicht einwilligungsfähigen Zustand und bei ausschließlichem Nutzen für die repräsentierte Bevölkerungsgruppe, zu der die betroffene Person gehört, durchgeführt würden. Es müsse aber, so Künast, das Prinzip beibehalten werden, dass die Forschung an nicht mehr Einwilligungsfähigen für die Betroffenen selbst einen Nutzen habe.

Freier-Strafbarkeit: Nach kurzer Befassung mit aktuellen Themen ("Terror" in der ARD, Caroline Emcke) geht es in der aktuellen Rechtskolumne von Bundesrichter Thomas Fischer (zeit.de) um die Regulierung und Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen: Konkret um die nunmehr geltenden neuen Regelungen im StGB zur Zwangsprostitution und die darin enthaltene Freier-Strafbarkeit. Sein Fazit: "Die neue Freier-Strafbarkeit ist eine Farce. (…) (T)atsächliche Probleme löst sie nicht ansatzweise."

Anzeigepflicht für Steuersparmodelle? Die Bundesregierung plane derzeit, eine Anzeigepflicht für den Einsatz sogenannter Steuersparmodelle bzw. Steuergestaltungen für Steuerpflichtige und/oder Steuerberater einzuführen. Für lto.de erläutert dies ausführlich Rechtsanwalt und Steuerberater Arne von Freeden.

Reform Insolvenzanfechtungsrecht: Mit den Plänen zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts befassen sich für die FAZ die Rechtsanwälte Stefan Sax und Artur M. Swierczok. Ziel der derzeit im Bundestag beratenen Reform sei eigentlich, mehr Rechtssicherheit und Transparenz für den Geschäftsverkehr sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen; die derzeitigen Vorschläge privilegierten jedoch staatliche Stellen, etwa Finanzämter. 

Alterssicherungsbericht der BReg: Heribert Prantl (SZ) kommentiert den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung: Wer nicht selbst zusätzlich fürs Alter vorsorge, dem werde es schlecht gehen; Schuld seien eine unzulängliche Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Oktober 2016: BGH zu Kontoüberziehungsgebühr / Anzeigepflicht für Steuersparer / Ceta noch zu retten? . In: Legal Tribune Online, 26.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20968/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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