Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. September 2016: Voßk­uhle bleibt / Karls­ruhe ver­han­delt über Ceta / Kin­des­wohl und Wech­sel­mo­dell

26.09.2016

Andreas Voßkuhle lehnt zum zweiten Mal eine Kandidatur zum Bundespräsidenten ab. Außerdem in der Presseschau: Das BVerfG verhandelt bald über Eilanträge zu Ceta, das Familienministerium prüft, ob das Wechselmodell dem Kindeswohl entspricht.

Thema des Tages

Voßkuhle bleibt: Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, will nicht Bundespräsident werden. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte ihn gefragt, nachdem sich abzeichnete, dass die Parteien einen Konsens-Kandidaten suchen, um riskante rot-rot-grüne oder schwarz-grüne Signale zu vermeiden. Noch im Rennen ist Christine Hohmann-Dennhardt, Ex-Verfassungsrichterin und inzwischen Vorstandsmitglied wechselnder Autohersteller. Der Spiegel (Sven Böll u.a. - spiegel.de-Zusammenfassung) berichtet.

Rechtspolitik

Vollschleier im Gericht: Der Bundesrat hat am Freitag einen Antrag aus Hamburg und Schleswig-Holstein angenommen. Danach soll die Bundesregierung prüfen, ob ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung vor Gericht erforderlich ist, so lto.de. Ein weitergehender Antrag von Bayern kam nicht zum Zug. Dort hätte die Bundesregierung direkt zu einem gesetzlichen Verbot aufgefordert werden sollen.

Illegale Autorennen: Auf Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf beschlossen, der es ermöglichen würde, die Teilnahme an illegalen Autorennen mit Haftstrafen zu ahnden. sueddeutsche.de (Thomas Harloff) stellt die Hintergründe der Initiative dar.

Extremistische Richter: Die bayerische Landesregierung plant ein Landesgesetz, das die Überprüfung aller neu einzustellenden Richter durch den Verfassungsschutz vorsieht, meldet lto.de. Anlass ist der Fall eines rechtsextremistischen Richters.

Steuersparmodelle: Der Gesetzgeber kann Steuerberater verpflichten, neue Steuersparmodelle dem Fiskus zu melden. Das ergab ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für Steuerrecht und öffentliche Finanzen, das im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstattet wurde. Die Samstags-SZ (Cerstin Gammelin) und die Montags-FAZ (Heike Göbel) fassen das Gutachten zusammen.

Erbschaftsteuer: Die Anwältin Luise Uhl-Ludäscher stellt auf lto.de den in der vergangenen Woche im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zur Erbschaftsteuer vor und bewertet ihn. "Für sehr viele Unternehmen wird die Reform des Erbschaftsteuergesetzes keine Nachteile, sondern sogar Vorteile haben. Das kommt vor allem daher, dass die Bewertung der Unternehmen gegenüber dem bisherigen Recht um fast ein Viertel günstiger werden wird."  Verlierer der Reform seien Erben, die Unternehmensanteile im Wert von mehr als 26 Mio. Euro erben. Sie müssten künftig eventuell Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie sich nicht gut beraten ließen.

Die Samstags-FAZ (Johannes Leithäuser) zeigt auf, wie widersprüchlich die Grünen auf den Kompromiss bei der Erbschaftsteuer reagieren.

BND-Reform: netzpolitik.org (Markus Reuter) gibt einen ausführlichen Überblick über die Gegner der geplanten Legalisierung der BND-Auslands-Auslands-Kommunikationsüberwachung und ihre Argumente. 

Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof, Linke-MdB und Geheimdienstkontrolleur Wolfgang Neskovic fordert in einem Beitrag für netzpolitik.org ein Sonderstrafrecht zum Schutz der Geheimdienstkontrolle. Unter anderem solle strafbar sein, "wenn Geheimdienst-Mitarbeiter ihre Dienstvorgesetzten und das Parlamentarische Kontrollgremium nicht, falsch oder irreführend informieren".

Ceta: Die FAZ (Hendrik Kafsack) berichtet über das informelle Treffen der EU-Handelsminister in Bratislava zum Thema Ceta. Unter anderem sei beschlossen worden, dass die Minister am 18.Oktober Ceta zustimmen wollen. Bis dahin soll noch eine gemeinsame Erklärung der EU und Kanada zu folgenden Themen erarbeitet werden: "die Versorgung der Menschen mit wichtigen Dienstleistungen wie Wasser, den Arbeitnehmerschutz, die Durchsetzung des Vorsorgeprinzips, den Verbraucherschutz sowie die Unabhängigkeit des neuen Gerichtshofs für Investorenschutzklagen". Das Abkommen soll in großen Teilen vorläufig angewandt werden können - aber ohne den neuen Investitionsgerichtshof.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. September 2016: Voßkuhle bleibt / Karlsruhe verhandelt über Ceta / Kindeswohl und Wechselmodell . In: Legal Tribune Online, 26.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20682/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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