Die juristische Presseschau vom 26. August 2015: Streik­recht gerettet – Apple-Patent nichtig – Bier nicht "bekömm­lich"

26.08.2015

Gewerkschaften müssen an Dritte keinen Schadensersatz für rechtswidrige Streiks zahlen. Außerdem in der Presseschau: Entwürfe zur Suizidhilfe sind verfassungswidrig, ein Hoch auf die abweichende Meinung und verdächtig billige Brötchen.

Thema des Tages

BAG zu Schadensersatz wegen Streik: Wer mit einem Streik nicht anvisiert ist, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz bei rechtswidrigem Streik, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil. Es fehle an dem erforderlichen zielgerichteten Eingriff in den Gewerbebetrieb. Es berichten taz (Christian Rath), FAZ (Joachim Jahn), SZ (Detlef Esslinger) und ausführlich die Rechtsanwältin Kara Preedy und die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Verena Oechslen auf lto.de. Grundlage waren zwei Fälle um Streiks der Gewerkschaft der Flugsicherung. Von den Auswirkungen der Streiks betroffene Fluggesellschaften hatten geklagt. Die Gefahr von Schadensersatzzahlungen an Dritte hätte die Ausübung des Streikrechts zu einem großen Risiko für die Gewerkschaften machen können.

Joachim Jahn (FAZ) begrüßt, dass das BAG erstmals den Grundsatz, dass Streik für Außenstehende höhere Gewalt darstelle, festgehalten habe. Jens Koenen (Handelsblatt) befürwortet das Urteil ebenfalls und weist auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung hin, der das Gesetz zur Tarifeinheit nicht gerecht werde.

Rechtspolitik

Geheimdienstkontrolle: Ein ständiger Sachverständiger soll laut Informationen der SZ (Hans Leyendecker/Georg Mascolo) wesentlicher Teil des Gesetzentwurfes zur Geheimdienstkontrolle werden. Er soll mit einem großen Mitarbeiterstab den parlamentarischen Kontrolleuren den Sachverstand für effektive Kontrolle liefern.

Heribert Prantl (SZ) begrüßt die Pläne. Mit wirksamer Kontrolle könnte Whistleblowing entbehrlich werden. Seit der Verlagerung der Geheimdienstkontrolle von den Gerichten auf die – mit der Kontrollaufgabe überforderten – Parlamentarier 1968, sei eine solche Regelung dringend notwendig.

Suizidhilfe: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat verfassungsrechtliche Zweifel an den Gesetzentwürfen zur Regelung der Suizidhilfe geäußert. Laut Welt (Matthias Kamann), der das Gutachten vorliegt, werde teilweise bezweifelt, dass sie hinreichend bestimmt sind. Strafbares Verhalten lasse sich von straflosem nicht hinreichend klar trennen. Teilweise würden die Entwürfe zu Eingriffen in das ärztliche Standesrecht führen, für das der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat.

Bannmeile: Bundesjustizminister Maas hat sich gegen die Einrichtung von Bannmeilen um Flüchtlingsunterkünfte ausgesprochen, meldet spiegel.de. Christian Rath (taz) verweist darauf, dass auch als schockierend empfundene Ansichten vom Demonstrationsrecht geschützt seien, wie auch die Wahl des Demonstrationsortes. (Potentiell) gewalttätige Demonstrationen könnten bereits nach geltendem Recht verboten bzw. aufgelöst und Unterkünfte gegebenenfalls durch Auflagen geschützt werden. Friedliche Gegendemonstrationen seien das richtige Mittel. Der demokratische Pluralismus sei nicht das Problem, sondern die Lösung.

Kulturgutschutzgesetz: Die Präsidentin des Deutschen Archäologischen Instituts Friederike Fless spricht sich in der FAZ für das Kulturgutschutzgesetz aus. Es bedürfe der geplanten Registrierungen um den Kunstmarkt vom Handel mit Hehlerware aus Raubgrabungen unterscheiden zu können. Der Widerstand des Kunstmarktes sei Hohn gegenüber Ländern, die ihre Kulturgüter vor Raubgrabungen zu schützen suchten und Deutschland nicht zuletzt durch das Unesco-Übereinkommen von 1970 zu einer wirksamen Unterstützung verpflichtet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. August 2015: Streikrecht gerettet – Apple-Patent nichtig – Bier nicht "bekömmlich" . In: Legal Tribune Online, 26.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16705/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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