Die juristische Presseschau vom 26. August 2014: Fall Hoeneß und Steuergeheimnis – BayernLB und Verfahrenseinstellung – Kein Visum für Nebenkläger

26.08.2014

Wie steht es um das Steuergeheimnis der Bürger? Haben Finanzbeamte zu leichtes Spiel beim Zugriff auf Steuerdaten? Der Fall Hoeneß löst erneut eine Debatte aus. Außerdem in der Presseschau: Noch keine Verfahrenseinstellung im Fall BayernLB, kein Visum für einen Nebenkläger vor dem BGH, Verfahrenseinstellung gegen Polizisten und warum man Diebesgut besser nicht bei Facebook feilbietet.

Thema des Tages

Finanzbeamte und das Steuergeheimnis: Nachdem die Staatsanwaltschaft München ihr Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen eingestellt hat, zieht der Fall Uli Hoeneß erneut Diskussionen nach sich. Im Fokus steht das Vorgehen der Finanzbehörden: Steuerdaten von Hoeneß waren damals wohl rechtswidrig an die Presse gelangt; wie sich nun herausstellte, sollen zwischen 1.000 und 3.000 Finanzbeamten Zugriff auf diese Daten gehabt haben. Angesichts dieser hohen Zahl hatte die StA das Verfahren als aussichtslos angesehen. Die SZ (Klaus Ott) fasst den Gang der Berichterstattung und die mutmaßlichen Verwicklungen einzelner Behörden und Medien zusammen. Auch die FAZ (Henning Peitsmeier/Joachim Jahn) berichtet.

"Nirgendwo in der Verwaltung geht der Auskunftsanspruch des Staats so weit wie beim Finanzamt", erklärt die SZ (Guido Bohsem/Claus Hulverscheidt), und lässt Experten zu Wort kommen, die mitunter fordern, dass jeder einzelne Zugriff auf Steuerakten protokolliert werden sollte. Der Zugriff auf Steuerdaten sei in den Bundesländern aber unterschiedlich streng geregelt. Laut der Welt (Karsten Seibel) will Bayern Zugriffsberechtigungen künftig reduzieren und Zugriffe protokollieren – und somit der Steuerdaten-Abrufverordnung gerecht werden, die den verantwortlichen Umgang mit Steuerdaten seit 2005 regele.

Für Ulrich Schäfer (SZ) offenbart der Fall den Missstand im Umgang deutscher Behörden mit den Daten seiner Bürger. Wenn eine vierstellige Zahl von Beamten Zugriff auf die Steuerakten Hoeneß' hatte und wohl auch in anderen Fällen hat – wie wolle der Fiskus sicherstellen, dass "nicht doch etwas an jemanden durchsickert, der nichts mit dem konkreten Steuerfall zu tun hat"? Außerdem offenbare sich dem Staat bereitwillig nur, "wer sich absolut sicher sein kann, dass das, was er dem Staat offenbart, nicht in falsche Hände gerät".

Rechtspolitik

Obergrenze im Asylrecht: Den Vorschlag des Bundesinnenministers Thomas de Maizère (CDU), in Deutschland eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen einzuführen, bezeichnet Heribert Prantl (SZ) als "absurd und verfassungswidrig". Eine Deckelung widerspreche den "ohnehin sparsamen Verpflichtungen, die in Grundgesetz und EU-Recht noch festgeschrieben sind". Die Flüchtlingszahlen stiegen nicht, weil Flüchtlinge "so gern fliehen", sondern "weil der Nahe Osten in Flammen steht, weil vor den Toren Europas die Hölle los ist".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. August 2014: Fall Hoeneß und Steuergeheimnis – BayernLB und Verfahrenseinstellung – Kein Visum für Nebenkläger . In: Legal Tribune Online, 26.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12992/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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