Die juristische Presseschau vom 26. März 2013: Finanzausgleich vor Gericht - Schadensersatz wegen Streik - Sitzverteilung beim NSU-Prozess

26.03.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt  

Italien – Amanda Knox: Der spektakuläre Prozess um die Ermordung der britischen Austauschstudentin Meredith Kercher im Jahre 2007 steht vor seinem letztinstanzlichen Abschluss. Vor dem römischen Kassationshof wird nach dem Bericht der SZ (Andrea Bachstein) über den Freispruch für die US-Amerikanerin Amanda Knox – weltweit berühmt geworden als der "Engel mit den Eisaugen" - und ihren italienischen Mitangeklagten verhandelt. Der dritte Angeklagte, ein aus der Elfenbeinküste stammender Mann, verbüße derweil seine Haftstrafe.

Hongkong – Diskriminierung von Hausangestellten: Das Oberste Gericht Hongkongs hat entschieden, dass Hausangestellte in der autonomen chinesischen Metropole auch weiterhin kein unbefristetes Aufenthaltsrecht erwerben können, schreibt die taz (Felix Lee). Während Ausländer üblicherweise nach sieben Jahren Aufenthalt das Wahlrecht erwerben könnten und dann auch nicht mehr jährlich ein Arbeitsvisum beantragen müssten, gelte diese Regelung für Hausangestellte nicht. Ihnen werde von Anfang an klar gemacht, dass sie nur zur Arbeit in der Stadt seien und nicht, um sich niederzulassen oder Familienangehörige nachzuholen. Nach Schätzungen befänden sich 300.000 Hausangestellte unter den sieben Millionen Einwohnern Hongkongs.

Sonstiges

Bestrafung von Steuerhinterziehung: Im Jahr 2008 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Hinterziehung von mehr als einer Millionen Euro Steuern eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe regelmäßig nicht mehr in Betracht kommt. Rechtsanwalt Karsten Randt setzt sich im Geldanlagen-Teil der FAZ mit den Folgen der Entscheidung auseinander. So sei beachtlich, dass sich die Millionengrenze auf die Addition sämtlicher steuerstrafrechtlicher unverjährter Taten beziehe. Die Verjährungsfrist verlängere sich auf zehn Jahre, wenn ein besonders schwerer Fall, etwa wegen einer hohen Schadenssumme, vorliege. Diese liege zwischen 50.000 und 100.000 Euro, ob der Täter diese Summe nachträglich zurückzahle, sei für die Verwirklichung des Tatbestandes unerheblich. Auch Erben oder Dritte wie etwa Betreuer könnten steuerstrafrechtlich belangt werden, wenn sie es unterließen, für eine Nachversteuerung undeklarierten Vermögens zu sorgen. 

"Geplante Defekte": Ein von der Bundestagsfraktion der Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Hersteller Produkte bewusst so konstruierten, dass diese nicht lange halten. Lto.de (Ludwig Hogrebe) befragt den Rechtsprofessor Stephan Lorenz zu diesen sogenannten geplanten Defekten. Käufer könnten nach Lorenz Gewährleistungsansprüche gegenüber Verkäufern auch nach Ablauf der eigentlichen Verjährungsfrist geltend machen, wenn Letztere vom Defekt wussten und also ein Fall von Arglist vorliege. I.Ü. bestehe aber auch ein Marktbedürfnis nach günstigen Produkten, auch wenn bei diesen minderwertige Bauteile verwendet würden. Die Einführung gesetzlicher Qualitätsstandards schlage "unweigerlich" auf den Preis durch, wie die Erfahrungen mit § 475 BGB n.F. zeigten. 

Das Letzte zum Schluss

Beim Drogenkauf betrogen: Ein 27-jähriger Hildesheimer wollte von seinem Dealer Kokain erwerben, bekam stattdessen jedoch Amphetamine. Nach Entdeckung dieses Fehlers führte ihn sein Ärger geradewegs zur Polizei – um sich zu beschweren. Die ermittelt nun gegen beide. Über diesen und ähnliche skurille Fälle berichtet die SZ unter dem Titel "Stuss mit lustig."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

Hinweis für Journalisten

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. März 2013: Finanzausgleich vor Gericht - Schadensersatz wegen Streik - Sitzverteilung beim NSU-Prozess . In: Legal Tribune Online, 26.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8409/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen