Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2017: Jus­tiz­re­form gestoppt / Cumhu­riyet-Pro­zess eröffnet / Auto-Kar­tell ent­tarnt?

25.07.2017

Justiz

BVerfG zu BND-Überwachung: Über den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts zu einer von der Gruppe "Reporter ohne Grenzen" eingelegten Verfassungsbeschwerde wegen behaupteter Ausspähung elektronischer Kommunikation durch den BND berichtet nun auch lto.de. Der Prozessbevollmächtigte der Beschwerdeführer habe sich optimistisch gezeigt, dass die vom Gericht aufgezeigten Wege, "effektiven Rechtsschutz gegen heimliche Überwachungsmaßnahmen des BND" zu ermöglichen, in anderen, fachgerichtlich bereits anhängig gemachten Verfahren zum Erfolg führen würden.

OLG München – NSU: Vor Beginn der Plädoyers im NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München porträtiert die FAZ (Karin Truscheit) Bundesanwalt Herbert Diemer, der den Schlussvortrag der Anklage beginnen wird.

LG Hamburg – G-20: Das Landgericht Hamburg hat den Haftbefehl gegen einen Mann bestätigt, der während der G-20-Ausschreitungen einen Polizeihubschrauber-Piloten mit einem Laserpointer geblendet haben soll. Für den Vorwurf des versuchten Mordes gebe es jedoch nach derzeitigem Ermittlungsstand keine ausreichenden Anhaltspunkte, melden FAZ (Frank Pergande) und spiegel.de.

VG Mainz zu Zwangsexmatrikulation: Die verspätete Zahlung des Semesterbeitrages führt auch dann zur Zwangsexmatrikulation eines Studenten, wenn sie auf einer verspäteten Zuleitung einer Aufwandsentschädigung beruht. Dies entschied nach Bericht von lto.de (Marcel Schneider) das Verwaltungsgericht Mainz. Die beklagte Universität sei nicht dazu verpflichtet, die Ursache verspäteter Zahlungen zu ergründen, weil allein der klagende Student für den rechtzeitigen Eingang des fraglichen Betrages verantwortlich sei.

Samenspende: Die Welt (Sabine Menkens) berichtet über gerichtliche Versuche von durch Samenspenden gezeugten Kindern, die Identität ihrer leiblichen Väter in Erfahrung zu bringen. In der letzten Woche habe das Landgericht München die Klage einer Frau abgewiesen, weil der beklagte Mediziner habe glaubhaft machen können, die Identität des fraglichen Spenders nicht gekannt zu haben. Das Landgericht Essen habe dagegen ebenfalls in der vergangenen Woche eine Klinik zur Auskunft gegenüber mehreren Klägern verurteilt. Ein Interessenverband betroffener Kinder bemängele, dass das im Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Regelung des Rechts auf Abstammung keine rückwirkende Wirkung entfalte. Beklagte Kliniken würden zudem häufig behaupten, alte Unterlagen zu Samenspenden bereits vernichtet zu haben.

BAW – Linda W.: Die Bundesanwaltschaft hat nach Meldung von spiegel.de mitgeteilt, die Ermittlungen gegen die mutmaßliche Dschihadistin Linda W. übernommen zu haben. Nach dem Bericht der taz (Tobias Schulze/Konrad Litschko) könnte sich eine Überstellung des Mädchens in Ermangelung eines Auslieferungsabkommens mit dem Irak schwierig gestalten. In einem Kommentar plädiert Ronen Steinke (SZ) für Augenmaß im strafrechtlichen Umgang mit jugendlichen IS-Rückkehrern. Zwar gebe es "keinen anderen Weg, als sehr scharf hinzusehen" und hierbei alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten einschließlich elektronischer Fußfesseln auszuschöpfen. Angesichts des jungen Alters sollte aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass für eine Rückkehr in ein "normales" Leben "die abgeschotteten Soziotope hinter Gefängnismauern der denkbar schlechteste Übungsort" seien.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Juli 2017: Justizreform gestoppt / Cumhuriyet-Prozess eröffnet / Auto-Kartell enttarnt? . In: Legal Tribune Online, 25.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23591/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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