Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Oktober 2016: Ceta ohne Bel­gien? / BVerfG bil­ligt Rich­ter­wahlen / Not­wehr gegen Clowns

24.10.2016

Scheitert das Ceta-Abkommen an Wallonien? Experte Franz Mayer hat eine Lösung. Außerdem in der Presseschau: Karlsruhe entmutigt Konkurrentenklagen bei Bundesrichterwahlen; zulässige Gegengewalt gegen Horror-Clowns.

Thema des Tages

Ceta ohne Belgien? Rechtsprofessor Franz Mayer schlägt auf verfassungsblog.de vor, das Ceta-Abkommen mit Kanada als gemischtes Abkommen ohne Belgien abzuschließen. Für die Zustimmung der EU im Ministerrat genüge eine qualifizierte Mehrheit, so dass Belgien auch dort nicht blockieren könne. Die Einstufung von Ceta als gemischtes Abkommen sei zwar richtig gewesen, jetzt werde es von Wallonien jedoch aus regionalen und persönlichen Gründen blockiert. Mayer war Rechtsvertreter der Bundesregierung im Ceta-Verfahren.

Rechtspolitik

BND-Befugnisse und Geheimdienstkontrolle: Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalition zwei Gesetze beschlossen. Im BND-Gesetz wurde die anlasslose Überwachung von Auslands-Auslands-Kommunikation geregelt. Außerdem wurde das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags gestärkt, indem es künftig von einem "Ständigen Bevollmächtigten" mit Arbeitsstab unterstützt wird. deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) schildert die Parlamentsdebatte.

internet-law.de (Thomas Stadler) sieht verfassungsrechtliche Probleme, weil die Mitüberwachung von Deutschen schon technisch nicht ausreichend ausgeschlossen werden kann und weil jedenfalls bei Überwachungsanlagen auf deutschem Boden deutsche Grundrechte gelten, auch wenn Ausländer im Ausland überwacht werden. Die FR (Ursula Knapp) listet auf, welche Anti-Terror-Gesetze das Bundesverfassungsgericht bereits für verfassungswidrig erklärt hat.

Ronen Steinke (Samstags-SZ) kritisiert, dass wohl "kein vergleichbares westliches Land " den Geheimdienst "derart gegen kritische Blicke von Abgeordneten abschirmt" wie Deutschland. Christian Rath (Samstags-taz) hält die Hoffnung der SPD, das Gesetz werde künftig Eigenmächtigkeiten des BND verhindern, für "blauäugig". Reinhard Müller (Samstags-FAZ) fordert dazu auf, auch die Erfolge des BND in den Blick zu nehmen.

Leiharbeit: Dietrich Creutzburg (Samstags-FAZ) kritisiert den am Freitag beschlossenen Gesetzentwurf zur Beschränkung der Leiharbeit. Einerseits verspreche der Gesetzgeber den Arbeitnehmern "lauter neue Auszeiten: Elternzeit, Pflegezeit, Familienteilzeit". Andererseits mache er es "Unternehmen immer schwerer, Vertretungskräfte einzustellen".

Burka: Ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass Beamten im Dienst künftig die Vollverschleierung verboten wird, berichtet zeit.de.

Homosexuelle: Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, demzufolge Schwule, die im Nachkriegsdeutschland strafrechtlich verurteilt wurden, rehabilitiert und entschädigt werden sollen, liegt jetzt vor, berichten die Samstags-FAZ (Eckard Lohse/Helene Bubrowski) und zeit.de. Für eine Verurteilung soll es 3.000 Euro Entschädigung geben, für jedes angefangene Jahr Haft 1.500 Euro.

Sammelklagen: Die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichtet über ein Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion, in dem es heißt: "Für neue Instrumente kollektiver Rechtsdurchsetzung sehen wir keinen Bedarf." Außerdem wird dargestellt, dass im Fall der VW-Abgasmanipulation die Möglichkeit zur Musterklage nicht viel zusätzlichen Nutzen brächte.

Anti-Terror-Politik: Wolfgang Janisch (Samstags-SZ) lehnt im Leitartikel zum Fall al-Bakr eine weitere Zentralisierung der Anti-Terror-Politik und zentrale Gefängnisse ab. Gesetzliche Befugnisse gebe es zudem genug, man müsse nur "lernen, sie wirkungsvoll zu nutzen".

Facebook: Der Spiegel (Melanie Amann) stellt Pläne von Justizminister Maas vor, wonach soziale Netzwerke wie Facebook künftig stärker für strafbare Hasskommentare ihrer Nutzer haften sollen. Mit der konkreten Gesetzgebung solle allerdings erst im nächsten März nach der Vorlage eines Berichts über den Umgang der Netzwerke mit Hasskriminalität begonnen werden.

Justizminister MV: Der Staatsanwalt Sascha Ott wird nicht CDU-Justizminister in Mecklenburg-Vorpommern, weil er bei Facebook die Webseite einer AfD-Gliederung geliked hat, so die Montags-SZ (Peter Burghardt). Stattdessen soll nun die Juristin Katy Hoffmeister, die bei der Universitätsmedizin Rostock arbeitet, Justizministerin in der fortgesetzten großen Koalition werden, meldet landespressedienst.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Oktober 2016: Ceta ohne Belgien? / BVerfG billigt Richterwahlen / Notwehr gegen Clowns . In: Legal Tribune Online, 24.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20947/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen