Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2014: BVerwG und Fahr­un­tüch­tig­keit bei Canna­bis­konsum – Kos­ten­über­tra­gung bei "Risi­ko­fuß­ball­s

23.10.2014

Das BVerwG befasst sich am heutigen Donnerstag mit der Fahruntüchtigkeit nach Cannabiskonsum. Außerdem in der heutigen Presseschau: Bremen erlässt ein Gesetz zur teilweisen Kostenübertragung auf die DFL bei "Risikospielen", der EGMR sieht hohe Freiheitsstrafe für Atatürk-Beleidigung als unverhältnismäßig an und wie man Facebook für die Verbrechensverfolgung nutzen kann.

Thema des Tages

BVerwG – "Promillegrenze" für THC: Am heutigen Donnerstag wird das Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren darüber entscheiden, ob auch für Kiffer eine Art "Promillegrenze" gelten soll. Die Revision richtet sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. Der VGH entzog dem Betroffenen die Fahrerlaubnis, da er beim Führen seines Fahrzeugs 1,3 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut hatte. Bis 2004 galt eine Null-Toleranz-Linie hinsichtlich des THC-Konsums beim Führen eines Fahrzeugs. Ende 2004 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Wirkungszeit nicht zwingend mit der Nachweiszeit im Körper übereinstimmen muss. Die Feststellung einer geringen THC-Menge im Blut könne also nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Fahruntüchtigkeit zulassen. Daraufhin etablierte sich bei den meisten Oberverwaltungsgerichten eine Grenze von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Im Mannheimer Prozess stellte ein medizinischer Gutachter diesen Wert nun in Frage. Erst eine Konzentration von zwischen 2,0 und 5,0 Nanogramm pro Milliliter könne sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Obwohl auch der VGH davon ausging, dass ein THC-Wert von 1,0 Nanogramm wohl weniger das Bewusstsein beeinträchtigt, als 0,5 Promille Alkohol im Blut, entschied es, dass allein die Möglichkeit der Fahruntüchtigkeit nach dem Cannabiskonsum ausreiche. Einen Überblick gibt die SZ (Wolfgang Janisch).

Rechtspolitik

Reform des Gebührengesetzes: In Bremen wurde am gestrigen Mittwoch ein neues Gebührengesetz verabschiedet, welches es dem Bundesland ermöglichen soll der Deutschen Fußball Liga einen Teil der Kosten für sogenannte "Risikospiele" zu übertragen. Als "Risikospiel" werden solche Fußballspiele eingestuft, die regelmäßig von gewaltbereiten Fans besucht würden. Die Mehrkosten entstünden hauptsächlich durch ein erheblich höheres Polizeiaufgebot. Für den erhöhten Aufwand kann Bremen der DFL dann ein Kostenbescheid stellen. Reinhard Rauball, Präsident der DFL, kündigte bereits juristische Schritte an. Dies meldet fr-online.de.

Strafrechtsverschärfung gegen Terror: zeit.de (Zacharias Zacharakis) bespricht in einem Interview mit dem innenpolitischen Unionssprecher Stephan Mayer (CSU) die geplanten Strafrechtsänderungen zur Terrorismusbekämpfung. Der Abgeordnete gehe mit seinen Reformforderungen noch weiter als die Bundesregierung. Unter anderem wolle er die Sympathiewerbung für ausländische terroristische Vereinigungen grundsätzlich wieder unter Strafe stellen und bereits den Versuch der Reise in ein Ausbildungslager einer terroristischen Vereinigung ahnden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Oktober 2014: BVerwG und Fahruntüchtigkeit bei Cannabiskonsum – Kostenübertragung bei "Risikofußballs . In: Legal Tribune Online, 23.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13563/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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