Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2016: Eini­gung beim Inte­g­ra­ti­ons­ge­setz / LG Mün­chen hilft VW-Käufer / LG Köln ver­ur­teilt Raser

24.05.2016

Offene Fragen beim geplanten Integrationsgesetz für Flüchtlinge sind jetzt geklärt. Außerdem in der Presseschau: Ein VW-Autohaus muss wegen arglistiger Abgas-Täuschung rückabwickeln und ein Raser muss ins Gefängnis.

Thema des Tages

Integrationsgesetz: Innenminister de Maizière und Sozialministerin Nahles haben sich bei den letzten offenen Fragen zum Integrationsgesetz geeinigt, das meldet tagesschau.de (Michael Stempfle) exklusiv. Anerkannte Flüchtlinge sollen nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie "hinreichende" Sprachkenntnisse (Niveau A2) haben und ihren Lebensunterhalt "überwiegend" selbst bestreiten können. Bei Flüchtlingen ohne Job oder Ausbildung kann für drei Jahre entweder vorgeschrieben werden, wo sie wohnen müssen oder wo sie nicht wohnen dürfen. In "Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit" soll drei Jahre lang bei der Arbeitssuche nicht geprüft werden, ob für die Stelle ein Deutscher oder anderer EU-Bürger vorrangig zur Verfügung steht. Das Kabinett werde den Gesetzentwurf wohl schon am Mittwoch beschließen.

Rechtspolitik

CETA: Das bereits ausgehandelte Handels- und Investitionsschutzabkommen der EU mit Kanada (CETA) soll im Herbst im EU-Ministerrat für vorläufig anwendbar erklärt werden. Die FAZ (Helene Bubrowski) beschreibt, dass die vorläufige Anwendbarkeit durchaus viele Jahre dauern kann. Ob auch der Investitionsschutz per Schiedsgericht für vorläufig anwendbar erklärt werden soll, sei noch offen.

Terrorismus: Der Bürgerrechtler Joe McNamee weist in einem Gastbeitrag für netzpolitik.org auf die geplante EU-Richtline zur Terrorismusbekämpfung hin. Sie solle unter anderem die Blockade von Webseiten erlauben, die zur Begehung terroristischer Straftaten aufrufen. McNamee erläutert vor allem den Weg der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene und beklagt, dass Medien sich meist zu spät für derartige Verfahren interessieren.

Societas Unius Personae: Rechtsprofessor Michael Beurskens beschreibt auf lto.de die EU-Diskussionen um die Schaffung einer optionalen harmonisierten Rechtsform der Einpersonengesellschaft namens Societas Unius Personae (SUP). Kritik komme vor allem aus Deutschland und Österreich, wo man weitere Möglichkeiten zur anonymen Gründung von Gesellschaften verhindern will. Beurskens hält die Kritik nicht für gerechtfertigt, weil die befürchteten Möglichkeiten heute schon bestünden. Trotzdem werde das Vorhaben voraussichtlich scheitern.

Grundgesetz: Am gestrigen Montag jährte sich zum 67. Mal die Verkündung des Grundgesetzes. Aus diesem Anlaß lobt Jost Müller-Neuhof (Tsp) den "überragenden" Text des Grundgesetzes und das Bundesverfassungsgericht als "Friedenswächter für den politischen Prozess". Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) macht sich ausführlich Gedanken über das "Wir" in der Verfassung und reflektiert dabei über Volk, Grundrechte, Europa und Pegida.

Islam - AfD: Christian Bommarius (BerlZ) kritisiert die Haltung der AfD zum Islam als verfassungswidrig, da gegen die Religionsfreiheit gerichtet, "die Mitglieder der AfD schwören angeblich auf Patriotismus, der Verfassungspatriotismus gehört offensichtlich nicht dazu."

Anlegerschutz: Die Linksfraktion im Bundestag plant einen Gesetzesantrag, der den Anlegerschutz verbessern soll, berichtet die SZ (Markus Zydra). Künftig solle die Bankenaufsicht Bafin geprellten Anlegern bei der Sicherung ihrer Ansprüche helfen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2016: Einigung beim Integrationsgesetz / LG München hilft VW-Käufer / LG Köln verurteilt Raser . In: Legal Tribune Online, 24.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19448/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen