Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2013: Betrunkene Radfahrer – Kinderbetten und Hartz IV – Gütesiegel für Leihmutterschaft

24.05.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Frankreich –Christine Lagarde: Am gestrigen Donnerstag musste IWF-Chefin Christine Lagarde in Paris vor dem Gerichtshof der Republik aussagen. Der Gerichtshof muss entscheiden, ob gegen Lagarde ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder eingeleitet wird. Sie hatte in einem Schiedsgerichtsverfahren dafür gesorgt, dass der Unternehmer Bernhard Tapie 400 Millionen Euro aus der Staatskasse erhielt. Die Hintergründe werden ausführlich dargestellt bei spiegel.de (Stefan Simons). Die Vernehmung wird an diesem Freitag fortgesetzt.

Sonstiges

Entwicklung des Grundgesetzes: Der Chaos Computer Club hat zum 64. Geburtstag der deutschen Verfassung ein open data-Projekt vorgestellt. Darin werden alle Änderungen des Grundgesetzes in Grafiken, Texten und Zeitleisten dargestellt. netzpolitik.org (Nicolas Fennen) berichtet.

Der Sinn von Verfassungen: Max Steinbeis (Verfassungsblog) stellt anlässlich einer Veranstaltung in Berlin die Verfassungstheorie des Soziologen Chris Thornhill vor. Danach würden Staaten durch Verfassungen, die Rechte gewähren, von politisch Konflikten entlastet. Steinbeis glaubt, dass auch transnationale Verfassungen so den Nationalstaat stabilisieren können, was bei der Veranstaltung aber umstritten blieb.

Facebook und Hartz IV: Jobcenter dürfen ihren Kunden nicht in sozialen Netzwerken hinterher spionieren, zum Beispiel indem sie sich unter falscher Identität als "Freunde" registrieren lassen. Darauf wies der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar auf bild.de (Dirk Hoeren) hin. Nur bei einem konkreten Betrugsverdacht dürften Jobcenter Daten in sozialen Netzwerken erheben.

Quizshow mit falscher Frage: Der Anwalt Wolfgang Kuntz beschäftigt sich auf lto.de mit der Quizshow "Wer wird Millionär". Bei der Ausgabe Anfang Mai war eine rechtshistorische Frage gestellt worden, bei der keine der vier angebotenen Antworten richtig war. Der Kandidat habe daher einen Anspruch, weiterraten zu dürfen. Haftungsfreistellungen in den zugrundeliegenden Verträgen könnten hier nicht greifen.

Das Letzte zum Schluss

OLG Köln zu Spülmittel-Werbung: Das Oberlandesgericht Köln hat Mitte April die Werbung für ein Spülmittel als irreführend verboten, wie der Kanzlei-Blog lhr-law.de (Janina Ruland) berichtet. In einem Fernsehspot wurde angeblich eine besonders hohe "Fettlösekraft" des beworbenen Spülmittels demonstriert. Tatsächlich zeigte der Fernsehspot aber nur, wie im Spülwasser eine Strömung entsteht, wenn es im Spülbecken Bereiche mit unterschiedlich hoher Oberflächenspannung gibt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2013: Betrunkene Radfahrer – Kinderbetten und Hartz IV – Gütesiegel für Leihmutterschaft . In: Legal Tribune Online, 24.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8795/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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