Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Dezember 2014: Voßkuhle schusselt – BGH enttabuisiert Leihmütter – serbische Anwälte streiken

22.12.2014

Wenn Richter über die Besoldung von Richtern entscheiden, sollte mit korrekten Zahlen operiert werden. BVerfG-Präsident Voßkuhle ist das nicht gelungen. Außerdem in der Presseschau: Der BGH erleichtert den Einsatz von Leihmüttern, das BVerfG erlaubt die Umwandlung von Suhrkamp, in Serbien ist schon seit Monaten Anwaltsstreik - und warum ein Pensionär jeden Monat 20 Flaschen Bier bekommt.

Thema des Tages

Voßkuhle schusselt bei Richtergehältern: Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, erklärte Anfang Dezember zu Beginn der Verhandlung über die Richterbesoldung, dass nur in Deutschland und Armenien richterliche Berufsanfänger weniger verdienen als der Durchschnitt der Bevölkerung. Diese Aussage war falsch, wie jetzt die Montags-FAZ (Helene Bubrowski) aufdeckte. Voßkuhle hatte sich ungeprüft auf eine Statistik des Europarats verlassen, bei der die deutschen Richtergehälter zu niedrig und der Durchschnittsverdienst zu hoch angenommen wurden. Tatsächlich verdienen laut FAZ richterliche Berufsanfänger mehr als der Durschschnittsverdiener und zwar in allen Bundesländern. "Wer in eigener Sache entscheidet, steht immer unter besonderer Beobachtung", heißt es in dem Artikel.

Rechtspolitik

Datenschutz und Recht: Rechtsprofessor Jürgen Kühling plädiert in der Montags-FAZ in einem großen Essay dafür, die Steuerung des Rechts im Datenschutz zu verbesseren. Er lobt dabei den Europäischen Gerichtshof, der in seiner Google-Entscheidung das Marktortsprinzip auch bei globalen Unternehmen angeordnet hat. Dagegen kritisiert er die deutsche Rechtslage als zersplittert und die deutsche Rechtsprechung als widersprüchlich; große Hoffnungen setzt er deshalb in die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Suizidhilfe: Der Deutsche Ethikrat hat sich gegen die Zulässigkeit organisierter Suizidhilfe ausgesprochen, meldet rp-online. In Ausnahmesituationen aber müssten ärztliche Gewissensentscheidungen respektiert werden.

Auslandseinsatz: Trotz verfassungsrechtlicher Zweifel am geplanten Irak-Einsatz der Bundeswehr rät Linken-Fraktionschef Gregor Gysi von einer Verfassungsklage ab, weil das BVerfG die Schwelle für Auslandseinsätze absenken könnte. Zweifel an der fehlenden internationalen Einbindung hat laut Spiegel auch Norbert Röttgen (CDU), der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags.

Staatsbürgerschaft: Die Anwältin Seyran Ates und ihre Mitarbeiterinnen Gülay Bedir und Charlotte Steiling begrüßen auf lto.de die am vergangenen Samstag in Kraft getretene Abschaffung der Optionspflicht für hier geborene Kinder von Ausländern. Die häufigere Hinnahme der Mehrstaatlichkeit erleichtere die Integration. Kritisiert wird nur, dass denjenigen, die schon für eine der beiden Staatsbürgerschaften optiert haben, kein einfacher Weg zurück eröffnet wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Dezember 2014: Voßkuhle schusselt – BGH enttabuisiert Leihmütter – serbische Anwälte streiken . In: Legal Tribune Online, 22.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14181/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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