Die juristische Presseschau vom 22. März 2016: Zukunft für Abge­ord­ne­te­nim­munität? / Schuld­spruch gegen Sawt­schenko / For­de­rung an Becken­bauer

22.03.2016

Justiz

EuG zu Marke "Winnetou": Das EU-Markenamt hätte nach Urteil des Gerichts der Europäischen Union dem von einer Filmfirma gestellten Antrag auf Nichtigerklärung der Marke "Winnetou" nicht ohne eigenständige Prüfung entsprechen dürfen. Die Rechtsanwälte Michael Fammler und Markus Hecht stellen auf lto.de den Fall und die Entscheidung vom letzten Freitag vor und gehen dabei auch auf ein Urteil des Bundesgerichtshof von 2002 zur Markenfähigkeit der fiktiven Romanfigur ein.

OLG München zu Amazon-Händler: internet-law.de (Thomas Stadler) meldet ein Urteil des Oberlandesgerichts München von vor zwei Wochen, nach dem Amazon-Händler, die Produkte auf vom Online-Marktplatz bereitgestellten Seiten anbieten, für mögliche Urheberrechtsverletzungen auf diesen Seiten nicht haften. Die fraglichen Bilder würden nicht öffentlich zugänglich im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gemacht.

OLG München zu Karlheinz Schreiber: Der 2013 wegen Steuerhinterziehung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber bleibt nach Entscheidung des Oberlandesgerichts München auf freiem Fuß. Die bisherigen Meldeauflagen blieben in Kraft, meldet die FAZ (Albert Schäffer), daneben sorge die Anrechnung der Untersuchungshaft, dass mehr als die Hälfte der Freiheitsstrafe als verbüßt gelte.

OLG München zu Bild-Pranger: In einem Urteil aus der vergangenen Woche hat das Oberlandesgericht München die Veröffentlichung eines unverpixelten Bildes der Verfasserin eines ausländerfeindlichen Facebook-Posts in einem "Pranger der Schande" der Bild-Zeitung für unzulässig erklärt. Das Gericht stellte hierbei auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen ab, schreibt lto.de (Constantin van Lijnden). Die Veröffentlichung des Bildes schaffe keinerlei journalistischen Mehrwert.

LG Berlin zu Türstehertod: Vom Landgericht Berlin sind drei Mitglieder der Hells Angels-Gang vom Vorwurf des gemeinschaftliches Mordes eines Türstehers im September 2013 freigesprochen worden. Das Gericht hielt einen ehemaligen Rocker und jetzigen Kronzeugens für unglaubwürdig, schreibt spiegel.de (Thomas Heise). Der ohnehin seltene Einsatz von Kronzeugen im Rockermilieu werde damit zukünftig noch unwahrscheinlicher.

LG Stuttgart – Wendelin Wiedeking: Gegen den Freispruch der früheren Porsche-Manager Wendelin Wiedeking und Holger Härter durch das Landgericht Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft zunächst nur zur Fristwahrung Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die mündliche Urteilsbegründung weise nach Einschätzung des von der FAZ (Joachim Jahn) zitierten Rechtsprofessors Gerhard Dannecker "erhebliche Schwächen" auf. Das Landgericht habe sich in erster Linie auf die Aussagen Porsche-naher Zeugen gestützt, ohne deren berufliche Nähe zum Konzern zu thematisieren.

LG Heilbronn – Winnenden: Der Vater des Amokläufers von Winnenden fordert nach einer Meldung der taz vor dem Landgericht Heilbronn vom Zentrum für Psychiatrie in Weinsberg, die Hälfte der millionenschweren Schadensersatzforderungen von Hinterbliebenen zu tragen. Zur Begründung seien Fehler bei der Behandlung seines Sohnes, die für die Tat mitursächlich wären, vorgetragen worden.

AG Kaufbeuren zu Reichsbürgern: In Abwesenheit verurteilte das Amtsgericht Kaufbeuren eine sogenannte Reichsbürgerin wegen Fahrens ohne Führerschein zu acht Monaten ohne Bewährung. Dem Urteil gingen nach Bericht der SZ (Stefan Mayr/Matthias Köpf) bizarre Szenen voraus: Unterstützer der Frau störten die Verhandlung und entwendeten unter den Augen anwesender Justizwachtmeister die Verfahrensakte. In dieser Angelegenheit ermittle die Staatsanwaltschaft Kempten wegen Diebstahls und Strafvereitelung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. März 2016: Zukunft für Abgeordnetenimmunität? / Schuldspruch gegen Sawtschenko / Forderung an Beckenbauer . In: Legal Tribune Online, 22.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18845/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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