Die juristische Presseschau vom 21. März 2017: Finanz­krise vor Gericht / Kirchhof zu Steuern / Fahr­plan für Brexit

21.03.2017

In München begann der Strafprozess gegen Georg Funke. Außerdem in der Presseschau: Paul Kirchhof argumentiert für ein vereinfachtes Steuerrecht, der Fahrplan für den Brexit steht und Gesichtsscanner gegen Toilettenpapierdiebstahl.

 

 

Thema des Tages

LG München I – Georg Funke: Vor dem Landgericht München I wurde der Prozess gegen Georg Funke, den früheren Chef der Hypo Real Estate, und Markus Fell, den vormaligen Finanzvorstand der Bank, eröffnet. Beiden Angeklagten werden unrichtige Bilanzen in den Jahren der Finanzkrise 2007 und 2008 vorgeworfen. Der Bericht der FAZ (Henning Peitsmeier) betont auch, dass der ursprüngliche Vorwurf der Untreue nicht weiterverfolgt wurde. Funkes Verteidiger habe gegenüber Medienvertretern den damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) für den Niedergang der mittlerweile verstaatlichten Bank verantwortlich gemacht und angekündigt, dass die Ermittler nach den Fällen der BayernLB und der Deutschen Bank zum dritten Mal einen "Schiffbruch" erleiden würden. taz (Patrick Guyton) und Welt (Gerhard Hegmann) berichten ebenfalls. Die SZ (Stephan Radomsky) stellt den Hauptangeklagten in der Rubrik Profil vor. Seine angekündigte ausführliche Stellungnahme wolle Funke am heutigen Dienstag vortragen. Eine Haftstrafe gelte auch bei einem Schuldspruch als unwahrscheinlich.

Ähnlich mutmaßt Ulrike Herrmann (taz) in einem Kommentar: Ungeachtet des Umstands, dass bisherige Strafverfahren vergleichsweise milde ausgegangen seien, "waren sie Bankrotterklärungen für die Banker". Denn die Gerichte hätten ihnen attestiert, "zu blöd für ihren Job" zu sein und "deswegen nicht haftbar". Weil sich das Strafrecht nicht für eine nachträgliche Aufarbeitung von Finanzkrisen eigne, sei eine Vorsorge im Sinne eigener, strengerer Eigenkapitalregeln für Banken notwendig, dies werde aber bislang durch nach wie vor geschickte Lobbyarbeit der Geldhäuser verhindert. Auch nach Christian Schnell (Hbl) kann der jetzige Prozess die erforderliche "Aufarbeitung der teuersten Bankenrettung Deutschlands" nicht leisten.

Rechtspolitik

Steuerrecht: Der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof plädiert in einem Gastbeitrag für das Hbl für eine substantielle Vereinfachung des Steuerrechts. Weder Steuerpflichtiger noch Steuerberater, aber auch nicht der Abgeordnete verstünden Inhalt und Anforderungen von Steuergesetzen. Auch für Strafrichter sei das strafbegründende Steuerrecht oft unverständlich. Dagegen biete die Digitalisierung einen "technischen Impuls zur Steuervereinfachung", die Kirchhof im Weiteren beispielhaft beschreibt.

Kennzeichenverbot: Nach einer in der vergangenen Woche in Kraft getretenen Neuregelung im Vereinsgesetz ist es Rockergruppen untersagt, ihre Vereinssymbole öffentlich zu zeigen, wenn auch nur ein Regionalverein der Gruppe verboten wurde. Wenig angetan zeigt sich Rechtsassessor Florian Albrecht auf lto.de. Indem der Gesetzgeber eine moralische Präferenz über das strafrechtliche Erfordernis des Rechtsgüterschutzes stelle, verletze er die Verfassung. Auch sei der praktische Nutzen der Regelung jedenfalls zweifelhaft.

Aktives Wahlrecht: Die SZ (Ulrike Heidenreich) interviewt die frühere Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) zu ihrer Schirmherrschaft der Initiative "Nur wer wählt, zählt", die sich für ein Wahlrecht von Geburt an einsetzt. Die Stimmenabgabe Minderjähriger soll hierbei durch die Eltern als Vertreter ihrer Kinder erfolgen.

Freihandelsabkommen: Die taz (Malte Kreutzfeldt) ist an Unterlagen aus den aktuellen Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan gelangt. Diese belegten, dass die nach öffentlichem Druck erreichten Verbesserungen beim CETA-Abkommen, etwa beim Investitionsschutz, nicht zum Vorbild genommen würden. Auch zur Frage unabhängiger Schiedsstellen existiere offenbar keine Bewegung. Diese Erkenntnisse begründeten "Zweifel an der Lernfähigkeit der Beteiligten", so Malte Kreutzfeldt (taz) im separaten Leitartikel.

Whistleblower: Nach einem für den Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex-Geschäften erstellten, der FAZ (Hendrik Wieduwilt) vorliegenden Rechtsgutachten werden Whistleblower zu wenig gegen Sanktionen ihres Arbeitgebers geschützt. Dieser Befund werde gestützt durch Drohungen, die ein aussagebereiter früherer Abteilungsleiter der in Cum-Ex-Geschäfte verwickelten Hypo-Vereinsbank erfahren habe.

Familiennachzug: Bei einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestags sprach sich die Mehrheit der geladenen Experten gegen die im vergangenen März verabschiedete Gesetzänderung aus, nach der Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus für zwei Jahre keine Familienangehörige nach Deutschland holen dürfen. Die taz (Barbara Dribbusch) berichtet.

Dienstleistungsfreiheit: Zu den anhaltenden Auseinandersetzungen über das von der EU-Kommission geplante Maßnahmenpaket berichtet das Hbl (Ruth Berschens u.a.) ausführlich. Während deutsche Politiker bis hin zur Bundeskanzlerin einen Abschied etwa vom Meisterbrief befürchteten, behaupte Jyrki Katainen, Vize-Präsident der EU-Kommission, dass sich durch die Pläne nichts an nationalen Zulassungsregeln für Berufe ändern würde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. März 2017: Finanzkrise vor Gericht / Kirchhof zu Steuern / Fahrplan für Brexit . In: Legal Tribune Online, 21.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22404/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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