Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2019: Fort­schritte beim "Digi­tal­pakt Schule" / Kein Fahr­verbot für Wies­baden / Uni­ver­sität Kiel ver­bietet Voll­ver­sch­leie­rung

14.02.2019

Beim "Digitalpakt Schule" scheint eine Einigung möglich. Außerdem in der Presseschau: Wiesbaden wendet Fahrverbote für ältere Dieselautos ab und die Universität Kiel verbietet die Vollverschleierung im Hörsaal.

Thema des Tages

Digitalpakt Schule: SZ (Cerstin Gammelin/Paul Munzinger), FAZ und taz (Anna Lehmann) berichten über den aktuellen Verhandlungsstand zur beabsichtigten Grundgesetzänderung im Rahmen des sogenannten Digitalpakts Schule. Einen ersten Gesetzesentwurf hatte der Bundesrat im Herbst einstimmig abgelehnt. Nun wolle der Bund auf seine umstrittene Forderung nach einer Co-Finanzierung durch die Länder verzichten. Strittig bleibe aber weiterhin, auf welche Weise der Bund kontrollieren dürfe, ob die Länder das Geld zweckgebunden einsetzten.

Heribert Prantl (SZ) begrüßt den Verzicht auf die Forderung nach Co-Finanzierung. Gleichzeitig müsse aber das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungswesen aufgehoben werden, die Länder sollten auch untereinander besser kooperieren. Es dürfe nicht länger als "Ausweis ihrer Einzigartigkeit" verstanden werden, wenn die Lehrpläne und Schulsysteme in den Ländern "möglichst verschieden" seien.

Rechtspolitik

EU-Urheberrechtsreform: Die Reform des EU-Urheberrechts steht kurz vor dem Abschluss. Nach Angaben der EU-Kommission haben sich die Verhandler auf einen endgültigen Reformtext geeinigt, berichten netzpolitik.org und zeit.deDieser müsse aber noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. In ihm sind erhöhte Pflichten für Plattformbetreiber vorgesehen, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern. Kritiker befürchten, dass dies praktisch zu einer Pflicht zur Nutzung von sogenannten Upload-Filtern führe. Kleinere Plattformen mit weniger als zehn Millionen Euro Umsatz und weniger als fünf Millionen Besuchern pro Monat sollen von der Regelung ausgenommen werden. Auch ein Leistungsschutzrecht sei vorgesehen, also eine Vergütungspflicht für kurze Anreißertexte, die etwa von Google News präsentiert werden.

Wahlrechtsreform: Der Bundestagsabgeordnete Michael Frieser (CSU) spricht sich in einem Gastbeitrag für die FAZ für eine Wahlrechtsreform aus, die die Bedeutung der Direktmandate aufrechterhalte. Diese seien als "Scharnier zwischen Region und Hauptstadt" ein Mittel gegen Politikverdrossenheit und Politikferne. Nach geltendem Wahlrecht werde grundsätzlich nur die Hälfte der Bundestagssitze über die Landeslisten per Zweitstimme vergeben. Daher stelle sich die Frage, wie gerecht es sei, dass derzeit der Zweitstimmenproporz auf alle Sitze angewandt werde.

Wechselmodell: Jost Müller-Neuhof (Tsp) bespricht die Forderung der FDP-Fraktion, das sogenannte Wechselmodell für Scheidungskinder als Regelfall festzuschreiben. Das Wechselmodell müsse kein familienpolitisches Leitbild sein, es genüge ein durchsetzbarer Anspruch. Am heutigen Mittwoch befasst sich der Rechtsausschuss des Bundestages in einer Expertenanhörung mit dem Modell. Auch die Welt (Sabine Menkens) berichtet und lässt hierzu Menschen zu Wort kommen, die nach einer Trennung in familiengerichtliche Streitigkeiten über das Umgangsrecht verwickelt waren. 

Justiz

VG Wiesbaden – Fahrverbote: Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ist ein Verfahren um Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt worden. Dies berichten u.a. FAZ, Welt (Nikolaus Doll) und lto.de. Am Montag war der neue Luftreinhalteplan für Wiesbaden in Kraft getreten, mit dem die Stadt die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid bis zum nächsten Jahr im gesamten Stadtgebiet einhalten will. Den Klägern, der Deutschen Umwelthilfe und dem Verkehrsclub Deutschland, reichten die Maßnahmen aus, wie eine Erörterung vor Gericht ergab. Die ursprünglich geforderten Fahrverbote sind damit abgewendet.

GBA – Syrien: Zwei Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes, denen Folter und die Misshandlung von Oppositionellen vorgeworfen wird, sind in Deutschland festgenommen worden. Dies hat der Generalbundesanwalt am Mittwoch bekannt gegeben, wie u.a. FAZ (Helene Bubrowski), SZ (Lena Kampf), lto.de und taz (Sabine am Orde) berichten. Nach dem Weltrechtsprinzip können die deutschen Strafverfolgungsbehörden derartige Handlungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann verfolgen, wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind und die Taten im Ausland stattgefunden haben. 

EuGH – Störerhaftung: Der Europäische Gerichtshof hat über die Frage verhandelt, ob Plattformbetreiber wie Facebook verpflichtet werden können, aktiv nach rechtswidrigen Inhalten zu suchen. Im konkreten Fall aus Österreich hatte eine untere Instanz auf Beschwerde einer dort verunglimpften Politikerin Facebook verpflichtet, nicht nur konkret beanstandete, sondern auch wort- und sinngleiche Inhalte zu löschen. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) legte daraufhin dem EuGH das Verfahren zur Klärung der Frage vor, ob hierin ein Verstoß gegen die E-Commerce-Richtlinie liege. Diese verbietet es grundsätzlich, Betreibern proaktive Verhinderungspflichten aufzuerlegen. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch) und Rechtsanwältin Elena Lehrke in einem Gastbeitrag für lto.de.

OLG München – Sonntagsöffnungszeiten: Am heutigen Donnerstag urteilt das Oberlandesgericht München zur Frage, ob "Bäckereicafés" in Bayern auch außerhalb der dort für Bäckereien erlaubten drei Stunden Sonntagsöffnungszeit Backwaren verkaufen dürfen. "Bäckereicafés" verstehen sich nicht als Bäckereien, sondern als Gaststätten, und berufen sich daher auf die großzügigeren Öffnungszeiten des vom Bund erlassenen Gaststättengesetzes. Dies setze allerdings voraus, dass sie "zubereitete Speisen" verkauften, was bei normalem Brot fraglich sei. Es berichtet SZ (Michael Kläsgen)

OLG Karlsruhe zu AfD-Mitarbeiter: Die Wochenzeitung "Kontext" darf über rassistische Chat-Aussagen eines Mitarbeiters zweier AfD-Landtagsabgeordneter berichten und diesen dabei auch namentlich nennen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden, wie lto.de und taz.de (Christian Rath) melden. Dabei sei es unbeachtlich, dass die Zeitung diese Information durch einen etwaigen Rechtsbruch erhalten habe, indem ihr Chatprotokolle auf einem USB-Stick zugespielt wurden. Sie habe diesen Rechtsbruch nicht selbst begangen, darüber hinaus überwiege das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem Schutz der Vertrauenssphäre des Mannes. Der Mitarbeiter hatte die Protokolle als Fälschung bezeichnet. Das Gericht zeigte sich demgegenüber davon überzeugt dass er die "menschenverachtenden, rassistischen und demokratiefeindlichen Äußerungen" selbst getätigt hatte.  

BAG zu Entschädigungsansprüchen: Arbeitgeber dürfen mehrere Entschädigungsansprüche von Arbeitnehmern aus einem Sozialplan und aufgrund eines gesetzlichen Nachteilsausgleiches miteinander verrechnen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Den Verfahrensgegenstand erläutern die Rechtsanwälte Pascal Kremp und Thomas Wiedmann in einem Gastbeitrag für lto.de. Dabei räumen die Autoren ein, dass der Nachteilsausgleich hierdurch "weiterhin ein eher stumpfes Schwert" bleibe, raten Arbeitgebern aber dennoch dazu, die Konsultationspflichten zu Massenentlassungen und die hohen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige ernst zu nehmen. Andernfalls drohe die Gefahr der Unwirksamkeit von Kündigungen. Auch Rechtsanwalt Henning Abraham analysiert den Fall im Handelsblatt-Rechtsboard. 

OLG Frankfurt/M. zu Alnatura gegen dm: Die Kündigung eines Kooperationsvertrages mit der Drogeriekette dm durch den Bio-Händler Alnatura war rechtmäßig. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, wie lto.de, FAZ (Bernd Freytag) und Welt (Michael Gassmann) berichten. dm muss nun zwei Millionen Euro an Alnatura zurückzahlen, die es im Zuge des Streits für ausgelieferte Alnatura-Waren einbehalten hatte. 

LG Dortmund zu Messerangriff: Das Landgericht Dortmund hat eine 17 Jahre alte Schülerin wegen eines tödlichen Messerangriffes auf eine Bekannte zu sechs Jahren und vier Monaten Jugendstrafe verurteilt. Dies berichtet FAZ (Reiner Burger). Dabei stufte das Gericht die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge ein. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Totschlag plädiert. Die zwei Bekannten waren im Februar 2018 über eine Banalität in Streit geraten und hatten sich geprügelt, bis die Angeklagte ihre Gegnerin mit einem Messer niederstreckte.  

LAG Niedersachsen zu Einsichtnahme durch Betriebsrat: efarbeitsrecht.de (Wolf-Tassilo Böhm) erläutert eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, nach der die Einsichtnahme des Betriebsrates in eine nichtanonymisierte Bruttoentgeltliste datenschutzrechtlich zulässig ist. Nach Auffassung des Gerichtes sei die Datenverarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) rechtmäßig, da die Einsichtnahme eine rechtliche Verpflichtung der Arbeitgeberin gegenüber dem Betriebsrat darstelle. Diese ergebe sich aus dem Anspruch des Betriebsrats auf Einsichtnahme nach § 80 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).  

EuGH – "Fack Ju Göhte": Der Europäische Gerichtshof verhandelte am Mittwoch zur Frage, ob der Filmtitel "Fack Ju Göhte" als Marke eingetragen und geschützt werden darf. Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum hatte dies abgelehnt, da der Filmtitel den Schriftsteller Johann Wolfgang von Goethe "in herabwürdigender und vulgärer Weise" verunglimpfe und damit gegen die guten Sitten verstoße. Das Gericht der Europäischen Union hatte diese Ablehnung in erster Instanz noch bestätigt. Es berichtet tagesschau.de (Frank Bräutigam).

Recht in der Welt

USA – "El Chapo": Nach dem am Dienstag ergangenen Urteil gegen den mexikanischen Drogenboss Joaquín "El Chapo" Guzmán werden die Hintergründe und die Ergebnisse der Beweisaufnahme von taz (Wolf-Dieter Vogel)lto.de und FAZ (Majid Sattar) ausführlich erläutert. Das Urteil lasse von Heldenverklärung nichts übrig. Das Verfahren habe vielmehr gezeigt, dass "El Chapo" für Folter, Hinrichtungen und Vergewaltigungen verantwortlich sei. Guzmán hatte im Prozess nicht gesprochen, seine Anwälte riefen nur einen einzigen Zeugen auf.  

Spanien – Katalonien: Vom zweiten Prozesstag im Strafverfahren gegen zwölf ehemalige Mitglieder der katalanischen Regionalregierung und Leiter von separatistischen Kulturvereinen berichtet FAZ (Paul Ingendaay). Von dem Prozess seien keine Sensationen zu erwarten, aber "gerade die Ödnis des Verfahrens" sei seine Stärke. 

Sonstiges

Universität Kiel – Verbot der Vollverschleierung: Die Universität Kiel hat das Tragen einer Vollverschleierung während der Vorlesung verboten, wie u.a. lto.de, FAZ (Matthias Wyssuwa), taz (Lenne Quentin) und Welt (Ulrich Exner/Sibylle Rathgeber) melden. Dies solle eine offene Kommunikation erleichtern, die "nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik" beruhe, wie es in der Ende Januar beschlossenen Richtlinie der Hochschule heißt. Das Verbot betreffe nur den Hörsaal, nicht den übrigen Campus. Der Bayrische Verfassungsgerichtshof und das Verwaltungsgericht Osnabrück hatten ähnliche Verbote an einer Berufsoberschule und an einem Abendgymnasium bereits gebilligt. Die Regierungsfraktionen des CDU/Grüne/FDP-Bündnisses in Schleswig-Holstein sind sich in ihrer Bewertung des Verbots uneinig: Während aus der CDU Zustimmung kommt, lehnen es die Grünen ab.

Ansgar Graw (Welt) hält zwar das Verbot der Sache nach gerechtfertigt, aber die von der Universität gegebene Begründung für "krude": Ginge es wirklich um Mimik und Gestik, dürfe kein blinder Hochschullehrer unterrichten. Allerdings mache es der Nikab unmöglich, in zumutbarer Weise die Identität einer zu prüfenden Studentin festzustellen.     

Interview Ulrich Wilhelm: Im Interview mit der FAZ (Reinhard Müller) spricht der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm u.a über die Bedeutung des öffentlichen Raumes als Ort der Kommunikation. Um diesen gegen "Filterblasen" in sozialen Netzwerken zu verteidigen bedürfe es einerseits der Regulierung von entsprechenden Betreibern, andererseits müsse ein "europäisches Gegenstück zu Plattformen wie Youtube, Facebook und Google" geschaffen werden mit einer "gemeinwohlorientierten Ausrichtung und einem bürgerfreundlichen Umgang mit Big Data".

Beamte und Parteimitgliedschaft: Anlässlich der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigten Prüfung, wie sich eine Parteimitgliedschaft und politische Äußerungen mit den Pflichten eines Beamten vertragen, erläutert die FAZ (Alexander Haneke) das zugrunde liegende verfassungsrechtliche Spannungsfeld. Dabei wird auch Rechtsprofessor Thorsten Ingo Schmidt dahingehend zitiert, dass eine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Partei, wie sie der Gesetzgeber nach dem Urteil im NPD-Verfahren als Kategorie geschaffen habe, mit dem Beamtenstatus wohl unvereinbar sei.

§ 219a StGB – Mediendarstellung: In seiner meedia.de-Kolumne befasst sich Bundesrichter a.D. Thomas Fischer mit der Auseinandersetzung zum Verbot der Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft, § 219a Strafgesetzbuch (StGB). Fischer kritisiert unter anderem ein Missverhältnis zwischen der praktischen Relevanz des Verbots und der meinungsstarken Kontroverse sowie innere Widersprüche in den öffentlich erklärten Zielsetzungen einiger Reformbefürworterinnen.

Das Letzte zum Schluss

Sperriges Diebesgut: Sage und schreibe 284 Limousinen vermisst die Regierung Papua-Neuguineas, wie die SZ meldet. Erst letzten November waren sie angeschafft worden, um ausländische Staatsgäste zu befördern, die zum Gipfel der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftsgemeinschaft ins Land gekommen waren. Es wird vermutet, dass viele der Wagen nun privat genutzt werden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Februar 2019: Fortschritte beim "Digitalpakt Schule" / Kein Fahrverbot für Wiesbaden / Universität Kiel verbietet Vollverschleierung . In: Legal Tribune Online, 14.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33847/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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