Die juristische Presseschau vom 12. April 2018: EU-Sam­mel­klage / Land­tags­wahl in Sachsen gültig / Akten­ma­ni­pu­la­tion

12.04.2018

Thema des Tages

Europäische Sammelklage: Die EU-Justizkommissarin Věra Jourová hat ein "EU-Modell" für  Sammelklagen vorgestellt. Zukünftig sollen "Qualifizierte Institutionen", beispielsweise Verbraucherschutzverbände, das Recht erhalten, für betroffene Verbraucher Schadensersatz bei Unternehmen einzuklagen. Sind die Betroffenen bekannt und haben sie einen vergleichbaren Schaden erlitten, sollen die Institutionen auch ohne ein Mandat klagen dürfen, sofern sie nicht gewinnorientiert arbeiten und ihre Finanzierung offenlegen. Besteht dann grundsätzlich ein Recht auf Entschädigung, könnten die Verbraucher ihren Schaden auch selbst einklagen und auf den vorherigen Urteilsspruch verweisen. Durch die Beschränkung der Klageberechtigung  auf "Qualifizierte Institutionen" soll verhindert werden, dass eine Klageindustrie nach US-Vorbild entsteht. Bisher gibt es nur in fünf EU-Mitgliedstaaten eine derartige Klagemöglichkeit, in Deutschland wird die Einführung einer Musterfeststellungsklage derzeit diskutiert. Der Kommissions-Vorschlag sieht außerdem vor, dass Unternehmen, die gegen Verbraucherschutzregelungen verstoßen, durch die Mitgliedstaaten härter bestraft werden. Die Höhe der Strafzahlung soll dabei bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen. Beide Maßnahmen sind Reaktionen auf den Dieselskandal. Es berichten FAZ (Hendrik Kafsack), SZ (Thomas Kirchner), lto.de (Detlef Drewes), und taz (Eric Bonse).

Helene Bubrowski (FAZ) begrüßt die Einführung dieser Klageart, solange die Kläger nicht fremdfinanziert sind. Eine solche Klageindustrie hält Thomas Kirchner (SZ) in einem gesonderten Meinungsbeitrag für unwahrscheinlich. Die Sammelklage sei eine gute Ergänzung zur geplanten Musterfeststellungsklage. Dass seitens der Industrie Verbraucherschutzverbänden Geldgier vorgeworfen wird, hält Volker Votsmeier (Hbl) für absurd. Eric Bonse (taz) bedauert in einem gesonderten Kommentar, dass die Sammelklage für viele Betroffene des Dieselskandals zu spät komme.

Rechtspolitik

Rechtspolitik der Linken: Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) kritisiert Friedrich Straetmanns, rechtspolitischer Sprecher der Linken-Bundestagsfrakiton, die Pläne der Bundesregierung, das Strafverfahren durch eine Verlagerung von Beweisanträgen in ein Vorverfahren zu beschleunigen. Dies schneide Beschuldigtenrechte ab. Straetmanns fordert zudem die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe. Entgegen der Beschlusslage seiner Partei will er am Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten festhalten. An eine Reform des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a Strafgesetzbuch glaubt er nicht.

Sperrklausel für die Europawahl: Belgien hat sich gegen den zwischen Parlament und EU-Regierungen ausgehandelten Kompromiss ausgesprochen, bei der Europawahl 2019 eine jeweils von den Mitgliedstaaten zu bestimmende Sperrklausel zwischen zwei und fünf Prozent einzuführen, meldet die FAZ. Eine solche europaweite Regelung ist Voraussetzung für die Wiedereinführung der Sperrklausel in Deutschland, die vom Bundesverfassungsgericht 2014 für verfassungswidrig erklärt worden war. 

Europäische Asylrechtsreform: In einem Gastbeitrag für die FAZ analysiert der emeritierte Rechtsprofessor Kay Hailbronner  ausführlich die Reformvorschläge von Kommission und Europäischem Parlament zum Asylrecht. Dabei beschreibt er zunächst das vorhandene Verfahren auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung, dem er ein "Versagen" attestiert. Insbesondere bleibe die irreguläre Weiterreise in einen nicht für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat meist folgenlos. Realitätsfremd sei der Vorschlag des Europäischen Parlaments, dieser Sekundärmigration durch ein Anreizsystem entgegenzuwirken. Vorzugswürdig seien die Pläne der Kommission, an der bisherigen Zuständigkeitsverteilung festzuhalten, das Überstellungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie bei irregulärer Weiterreise Sozialansprüche zu kürzen. Darüber hinaus solle der Registrierung und Festlegung des zuständigen Aufnahmestaates im Einreiseland für das weitere Verfahren entscheidende Bedeutung zukommen. Scheitere eine Reform, könne nicht ausgeschlossen werden, dass Geflüchtete an der deutschen Grenze abgewiesen werden müssten.

Kopftuchverbot für Kinder: Die taz berichtet erneut über die Überlegungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung, ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren einzuführen. Heide Oestreich (taz) sieht durch dieses Vorhaben das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Religionsfreiheit gefährdet. 

Justiz

BVerfG zu Familiennachzug: Für Minderjährige mit einem subsidiären Schutzstatus bleibt der Familiennachzug ausgesetzt. Nun befasst sich auch lto.de (Tanja Podolski) mit einer im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Erfolg des Antrags hätte das Ende der Aussetzung des Familiennachzugs zur Folge gehabt. Die Richter waren der Ansicht, in einem solchen Fall zu stark in die Zuständigkeit des Gesetzgebers einzugreifen. Eine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung des Familiennachzugs steht aber noch aus.

VerfGH Sachsen zu Landtagswahlen: Der Verfassungsgerichtshof Sachsen hat die Wahlprüfungsbeschwerde eines ehemaligen Kandidaten der AfD zurückgewiesen. Dieser war zunächst auf Platz 14 der Landesliste gewählt, dann jedoch von der Liste gestrichen worden. Platz 14 hätte für den Einzug in den Landtag gereicht. Nach Auffassung der Richter liege zwar ein Wahlfehler vor, dieser habe aber nicht die Ungültigkeit der Landtagswahl 2014 zur Folge, so lto.de. Der Wahlfehler sei nicht derart erheblich, dass der Fortbestand des Parlaments unerträglich erscheine.

BGH zu Betrug am IS: Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung eines Syrers zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, der versucht haben soll, den IS um 180.000 Euro zu betrügen. Laut lto.de und FAZ hatte der Verurteilte zum Schein in einem Chat einen IS-Kämpfer um Finanzierung eines Anschlags in Deutschland gebeten, ohne diesen jemals ausführen zu wollen. Der IS-Kämpfer war zu diesem Zeitpunkt bereits tot, der Account wurde von einem syrischen Oppositionellen genutzt, der die deutschen Behörden einschaltete.

OLG Schleswig – Carles Puigdemont: Die SZ meldet, dass es zwischen spanischen Strafverfolgern und der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft hinsichtlich einer Auslieferung Carles Puigdemont bei der EU-Justizbehörde Eurojust in Den Haag zu Gesprächen kommen soll.

Nach Auskunft von zeit.de (Julia Macher) bröckelt derweil auch in spanischen Justizkreisen langsam die Überzeugung, dass der Straftatbestand der Rebellion verwirklicht worden sei. In Betracht komme aber auch die Anstiftung zu öffentlichem Aufruhr mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.  

Der spanische Rechtsprofessor Daniel Sarmiento kritisiert in einem englischsprachigen Gastbeitrag auf verfassungsblog.de die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig im Fall Puigdemont. Die Richter gefährdeten damit sogar die Zukunft des europäischen Haftbefehls.

OLG München – NSU: Wegen zweier neuer Befangenheitsanträge des Mitangeklagten André E. wurden die für Mittwoch und Donnerstag geplanten Prozesstage im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München abgesagt. Dies meldet spiegel.de. Die Verteidigung Beate Zschäpfes konnte daher wiederum nicht mit ihrem Plädoyer beginnen. Weiter geht es voraussichtlich am kommenden Dienstag. 

StA Berlin – Aktenmanipulation im Fall Amri: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren gegen zwei Berliner Polizisten eingestellt, gegen die wegen versuchter Strafvereitelung im Amt und der Fälschung beweiserheblicher Daten ermittelt worden war. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft bestätigte sich zwar der Vorwurf, dass Sachverhalte in Akten aus der Zeit vor dem Anschlag von Anis Amri zum Teil komplett abgeändert wurden, dies sei im Ergebnis jedoch nicht strafbar gewesen. Den Polizeibeamten habe der Vorsatz gefehlt. Es berichten lto.de, SZ (Jens Schneider) und taz (Stefan Alberti).

Recht in der Welt

MICT – Šešelj: Laut taz (Erich Rathfelder) und FR ist der serbische Milizenführer Vojislav Šešelj im Berufungsverfahren vor dem "Residualmechanismus für die Internationalen ad hoc-Strafgerichtshöfe" doch noch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Šešelj habe mit hasserfüllter Propaganda gegen Kroaten und Muslime Gewalttaten geschürt. 2016 war er von dem inzwischen aufgelösten UN-Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien freigesprochen worden. Wegen der langen Untersuchungshaftzeit muss er die jetzt verhängte Haftstrafe jedoch nicht mehr antreten.

Polen und Ungarn  Demokratie: Rechtsprofessor Christoph Möllers setzt sich in einem Gastbeitrag in der FAZ mit deutschen und europäischen Reaktionsmöglichkeiten auf einen Abbau demokratischer Strukturen in Polen und Ungarn auseinander. Problematisch sei, dass die in Art. 2 des EU-Vertrages enthaltenen gemeinsamen Werte zu ungenau für eine Überprüfung seien. Kritisch sei die deutsche Zurückhaltung bei Kritik gegenüber Ungarn zu betrachten, die Auslösung des Verfahrens nach Art. 7 des EU-Vertrages gegen Polen sei aber ein richtiges Zeichen gewesen.

EuGH  UberPop in Frankreich: Der Europäische Gerichtshof hat das französische Verbot von UberPop bestätigt. Der Rechtsanwalt Askan Deutsch stellt das Urteil auf lto.de vor. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Dienst um eine Verkehrsdienstleistung handele, die durch das französische Verkehrsrecht reguliert werden könne. Nach französischem Recht dürfen Verkehrsdienstleistungen nur von Berufskraftfahrern erbracht werden, UberPop setzte Privatpersonen ein. Der EuGH bestätigte damit ein Urteil aus dem Dezember zu Uber Spanien.

Australien – Millionenstrafe für Thermomix: Die australische Vertriebsfirma von Thermomix muss umgerechnet 2,9 Mio. Euro Geldstrafe zahlen, entschied das Bundesgericht Melbourne. Wie spiegel.de, Welt (Carsten Dierig) und FAZ berichten, hatte die Vertriebsfirma Geräte mit bekannten Sicherheitsproblemen verkauft und Kunden nicht schnell genug über das Sicherheitsproblem informiert.

Österreich – Kopftuchverbot für Kinder: Der Rechtsprofessor Alexander Somek kritisiert in einem Beitrag für verfassungsblog.de die Pläne der Regierung Österreichs. ein Kopftuchverbot für Kinder einzuführen. Dabei setzt er sich vorrangig mit den Motiven der Befürworter einer solchen Regelung auseinander und argumentiert aus rechtsphilosophischer Sicht.

Sonstiges

Facebook: Justizkommissarin Věra Jourová kritisiert in einem Interview mit dem Hbl (Till Hoppe/Ruth Berschens) Facebook im Datenskandal und schlägt betroffenen Nutzern vor, Entschädigung zu fordern.

Hinrichtungen: Die Zahl der hingerichteten Menschen ist, soweit statistisch erfasst, im vergangenen Jahr auf 2.591 gesunken, berichtet die FAZ unter Verweis auf den jährlichen Bericht zur Todesstrafe von Amnesty International. Im Jahr 2016 gab es 3.117 Hinrichtungen. Die meisten Menschen (507) wurden im Iran hingerichtet. Zahlen aus der Volksrepublik China sind nicht bekannt.

Bankgeheimnis bei Übernahme: Die SZ (Simone Boehringer) beleuchtet die Gefahr für das Bankgeheimnis beim Verkauf von Bankhäusern. Zur Risikoabwägung müssen dem Käufer hoch sensible Bankdaten zur Verfügung gestellt werden, die somit den prüfenden Anwälten bekannt werden.

Das Letzte zum Schluss

Taschendiebe am falschen Ort: In Dortmund versuchten zwei Taschendiebe in einer Gaststätte ein Smartphone zu stehlen. Sie wurden auf frischer Tat festgenommen, meldet die SZ, da in diesem Lokal gleichzeitig die Abschiedsfeier eines leitenden Bundespolizisten der Taschendiebstahlsfahndung mit 20 zivil gekleideten Taschendiebstahlsexperten stattfand.

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lto/kk

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. April 2018: EU-Sammelklage / Landtagswahl in Sachsen gültig / Aktenmanipulation . In: Legal Tribune Online, 12.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28015/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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