Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2017: NPD-Ver­bots­ver­fahren / Straf­be­fehl für taz-Späher / Auf­klärung zu Amri

17.01.2017

Das BVerfG gibt heute seine Entscheidung im NPD-Verbotsverfahren bekannt. Außerdem in der Presseschau: Spähender Ex-taz-Redakteur erhält Strafbefehl, wie weiter im Fall Amri, Heinrich Senfft verstorben und eine schiefgegangene Prüfung.

 

 

Thema des Tages

BVerfG – NPD-Verbot: Das Bundesverfassungsgericht wird am heutigen Dienstag ab 10 Uhr sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren verkünden. Nachdem in der bisherigen Berichterstattung die Prognose eines abweisenden Urteils dominierte, erinnert der Bericht der taz (Christian Rath) daran, dass die bisherigen zwei verfassungsgerichtlichen Verbotsentscheidungen keine konkrete von der Partei ausgehende Gefahr verlangt hatten. Auch deute die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im vergangenen Jahr darauf hin, dass das Gericht den vom Bundesrat gestellten Verbotsantrag für hinreichend begründet hielt. Nach dem Bericht von zeit.de (Tilman Steffen) sei auch ein zeitlich befristetes Teilverbot oder der Ausschluss von staatlicher Finanzierung möglich. Diese Möglichkeit habe der Prozessbevollmächtigte der Partei, Peter Richter, selbst ins Gespräch gebracht. Weil ein Verbot unmittelbar gelte, hätten sich Bundes- und Landespolizeieinheiten auf mögliche Einsätze vorbereitet. Hierbei würden Parteiräumlichkeiten durchsucht und geschlossen. Verwaltungsgerichte hätten notwendige Durchsuchungsbeschlüsse vorbereitet. Verfahren und Argumentation ist Thema des lto-Podcasts (Michael Reissenberger).

Auch der Kommentar von Christian Bommarius (BerlZ) befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen eines Parteienverbots, das "in einer Demokratie die absolute Ausnahme sein" müsse. Statt der historischen Voraussetzungen dürfte sich das Gericht nun eher an den strengeren Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte orientieren. Das Straßburger Gericht verlange eine von der betroffenen Partei ausgehende konkrete Umsturzgefahr.

Die FAZ (Reinhard Müller) porträtiert Verfassungsrichter Peter Müller als "harten Frager". Der frühere Ministerpräsident des Saarlands ist als Berichterstatter im Verfahren für das Votum zuständig.

Rechtspolitik

Arzneimittel: Zum Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), den Versandhandel rezeptpflichtiger Arzneien verbieten zu lassen, bahnt sich nach Bericht der FAZ (Andreas Mihm) eine Verständigung mit dem Koalitionspartner an. Die SPD unterstütze ein Gesetz, wenn im Gegenzug chronisch Kranken die Zuzahlungspflicht in Apotheken erlassen werde. In einem separaten Kommentar kritisiert Andreas Mihm (FAZ) die Pläne. Das geplante Verbot sei unzeitgemäß, verhindere Wettbewerb und missachte europäische Freihandelsregeln. Sollte der erzielte Kompromiss Bestand haben, stehe zu befürchten, dass sich betroffene Krankenkassen ihre Kosten von allen Beitragszahlern erstatten ließen.

Sammelklagen: Volker Votsmeier (Hbl) spricht sich in einem Kommentar dagegen aus, "auch in Deutschland Sammelklagen nach US-Vorbild einzuführen". Im US-amerikanischen Rechtssystem sei "einiges aus dem Ruder gelaufen", die dort Klägern und ihren Anwälten zur Verfügung stehenden, in erster Linie geschäftlichen Interessen dienenden "Folterinstrumente" sollten keinesfalls importiert werden. Der aktuelle Entwurf des Bundesjustizministers diene trotz "Nachbesserungsbedarfs" an einigen Stellen dem Schutz von Verbraucherrechten. Dass bei der angekündigten Musterklage "Maß" gehalten wird, hofft Hendrik Wieduwilt (FAZ). Die USA bewiesen, dass "mehr Rechtsansprüche" nicht unbedingt zu mehr Gerechtigkeit führten. Stattdessen profitierten von rechtlichen Herausforderungen für Unternehmen neuartige gewerbliche Zweige wie Legal Tech, Compliance und Litigation PR.

Syndikusanwälte: Ein Jahr nach Schaffung des neuen Berufstitels Syndikusrechtsanwalt besteht nach Darstellung des Hbl (Heike Anger) weiterer Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen. Der Deutsche Anwaltverein bemängele umständliche und oft langgezogene Zulassungsprüfungen der regionalen Anwaltskammern, wenn Syndikusanwälte ihre Tätigkeitsbereiche änderten. Bei der Deutschen Rentenversicherung, die über die nun mögliche Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht entscheidet, werde dagegen moniert, dass es vielen Antragstellern nicht gelinge, "eine anschauliche Tätigkeitsbeschreibung abzuliefern".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Januar 2017: NPD-Verbotsverfahren / Strafbefehl für taz-Späher / Aufklärung zu Amri . In: Legal Tribune Online, 17.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21787/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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