Die juristische Presseschau vom 10. August 2017: Straf­vollzug Gäfgen / Über­las­tete Ver­wal­tungs­ge­richte / Aus­nah­me­zu­stand in Fran­k­reich

10.08.2017

Kindsmörder Magnus Gäfgen kann nicht mit baldiger Haftentlassung rechnen. Außerdem in der Presseschau: Zwei Drittel aller VG-Fälle betreffen Asylverfahren. In Frankreich soll der Ausnahmezustand abgeschwächt werden.

Thema des Tages

LG Kassel – Gäfgen/Mindestverbüßungsdauer: Der Kindsmörder und Entführer Magnus Gäfgen hat inzwischen fast 15 Jahre Haftzeit abgesessen. Die Vollstreckungskammer am Landgericht Kassel wird deshalb in diesem Herbst die Mindestverbüßungszeit festlegen. Da Gäfgen zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt wurde, wird die Mindestverbüßungszeit wohl deutlich über 15 Jahren liegen. Nach Erreichen dieser Zeit kann Gäfgen dann beantragen, dass er auf Bewährung entlassen wird. Dies erläutern SZ (Hans Holzhaider), FAZ (Constantin van Lijnden), lto.de (Pia Lorenz) und BadZ (Christian Rath).

Gisela Friedrichsen (Welt) kommentiert: "Bei einem derart unverfrorenen Straftäter gibt es Gründe genug, mit einer vorzeitigen Entlassung noch eine ganze Weile zu warten."
Heribert Prantl (SZ) findet, dass auch das Verhalten von Gäfgen in der Haft gegen eine baldige Entlassung spreche: "Er hat, weil ihm Folter angedroht worden war, auf Schmerzensgeld geklagt; er verhöhnte so den Schmerz der Angehörigen seines Opfers."

Rechtspolitik

VW-Gesetz: Rechtsprofessor Ulrich Noack weist auf dem Handelsblatt-Rechtsboard darauf hin, dass eine Abschaffung des VW-Gesetzes am Landeseinfluss auf VW nichts ändern würde. Denn entsprechende Regeln seien inzwischen auch in der VW-Satzung enthalten und dort auch zulässig.

Bundespräsident/Ehrensold: Der emeritierte Staatsrechtsprofessor Christoph Degenhart glaubt, dass Einkünfte eines Ex-Bundespräsidenten heute schon auf dessen Ehrensold angerechnet werden können, weshalb eine vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht nötig wäre, so lto.de (Pia Lorenz).

Präventivhaft: Die am 1. August in Kraft getretene Streichung der 14-Tages-Obergrenze für Präventiv-Gewahrsam im bayerischen Polizeiaufgabengesetz verändere in der Praxis wenig, erläutert die BadZ (Christian Rath). Mehrmonatige Sicherungshaft wäre zwar nach dem ursprünglichen Plan möglich gewesen, weil zunächst eine "drohende Gefahr" für die Verhängung von Gewahrsam genügen sollte. Diese abgesenkte Schwelle wurde aber wieder gestrichen, weshalb nun doch wieder eine konkrete Gefahr erforderlich ist.

Digitaler Hausfriedensbruch: Die Justizminister und -Staatssekretäre von neun Bundesländern fordern die Einführung des Straftatbestandes "unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme", berichtet netzpolitik.org (Anna Biselli). Die Strafvorschrift solle gegen die Aktivitäten von Botnetzen schützen. Allerdings sei deren Nutzung jetzt schon strafbar, weshalb auch die Bundesregierung keine Schutzlücke sehe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. August 2017: Strafvollzug Gäfgen / Überlastete Verwaltungsgerichte / Ausnahmezustand in Frankreich . In: Legal Tribune Online, 10.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23887/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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