Die juristische Presseschau vom 2. August 2017: Modell­ver­such zur Gesicht­s­er­ken­nung / NSU-Pläd­o­yers / Putsch-Pro­zess in der Türkei

02.08.2017

Der Modellversuch zur Gesichtserkennung in Berlin beginnt. Außerdem in der Presseschau: Die Plädoyers im NSU-Prozess werden fortgesetzt und in der Türkei beginnt der Prozess gegen rund 500 angebliche Putschisten.

 

Tagesthema

Modellversuch Gesichtserkennung: Am Berliner Bahnhof Südkreuz hat das Pilotprojekt zur Gesichtserkennung begonnen, bei dem 300 Freiwillige über einen Zeitraum von sechs Monaten beim Betreten des Bahnhofs einem automatischen Bildabgleich unterzogen werden. Hierüber berichten SZ (Antonie Rietzschel), Welt (Ricarda Breyton) und FAZ (Mechthild Küpper). Mit dem Versuch sollen die technischen Möglichkeiten der Gesichtserkennung erforscht werden. Technische Details der Überwachung erläutert die SZ (Simon Hurtz).

netzpolitik.org (Constanze Kurz) kritisiert an dem Versuch, dass die Zusammensetzung der Testgruppe zu klein und nicht ausreichend repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sei, um belastbare Ergebnisse liefern zu können, lawblog.de (Udo Vetter) verweist auf eine Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins, wonach eine derartige Überwachung zu einem "nicht hinnehmbaren Gefühl des Überwachtwerdens und der Einschüchterung" führe. 

Auch Heribert Prantl (SZ) betont die mangelnde Wirksamkeit der Technik. Bei dem Projekt handele es sich um den Versuch, die Bürger an flächendeckende, grundrechtswidrige Überwachungsmethoden zu gewöhnen.  

Rechtspolitik

Strafrecht – "Digitale Agenda": Die unionsgeführten Landesjustizministerien haben in einer gemeinsamen Erklärung eine "digitale Agenda" für das Strafrecht gefordert. Dies meldet lto.de. Die Minister forderten die Kriminalisierung des "digitalen Hausfriedensbruches", also des Zugriffs von Hackern auf private Rechner, um von dort Massen-E-Mails oder Tweets zu verschicken. Ebenso solle der Handel mit illegalen Waren über das sogenannte Darknet erschwert und geprüft werden, ob bereits das Betreiben einer entsprechenden Plattform bestraft werden könne. 

Lammert zu Hasskommentaren: Bundestagspräsident Norbert Lammert fordert ein Mindeststrafmaß für Hasskommentare im Internet. Dies melden taz und netzpolitik.org (Markus Reuter)Auf diese Weise solle Richtern und Staatsanwälten die Möglichkeit genommen werden, Strafverfahren "wegen vermeintlicher Unerheblichkeit gleich niederzuschlagen". 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. August 2017: Modellversuch zur Gesichtserkennung / NSU-Plädoyers / Putsch-Prozess in der Türkei . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23737/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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