Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2017: BVerfG gegen Kopf­tuch / Demo­k­ratie gefähr­dendes Ceta? / Termin für Love-Parade-Pro­zess

05.07.2017

Repräsentantinnen der Justiz vorerst ohne Kopftuch. Außerdem in der Presseschau: Ein Gutachten belegt die Gefährdung der Demokratie durch Ceta, der Start des Love-Parade-Prozesses steht fest und der Verfassungsschutzbericht 2016 liegt vor.

Thema des Tages

BVerfG zu Referendarin mit Kopftuch: Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer muslimischen Rechtsreferendarin abgelehnt, die auch bei ihrer Tätigkeit in der Justiz ein Kopftuch tragen will. Vorerst dürfe sie die Justiz vor den Bürgern nicht mit Kopftuch repräsentieren – das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die nötige Folgenabwägung zugunsten des staatlichen Neutralitätsgebots und der negativen Religionsfreiheit von Prozessbeteiligten ausfalle. Diese wögen schwerer als die Glaubensfreiheit der Muslimin, deren Eingriff zeitlich und örtlich begrenzt sei. SZ (Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), Tsp (Jost Müller-Neuhof) und FAZ (Alexander Haneke) geben die Argumentation wieder. 

Christian Rath (taz) hält die Begründung des Gerichts für "nicht im Ansatz überzeugend". Die Neutralität der Justiz sei nicht dadurch eingeschränkt, dass eine Richterin als Muslimin erkennbar sei. Rath findet es zudem bedenklich, dass die Senate sich in Sachen Kopftuch nicht einig seien und der Grundrechtsschutz daher davon abhänge, zu welchem Senat man komme. Patrick Bahners (FAZ) befürchtet, die Hauptsache werde entsprechend entschieden. Er konstatiert: "Die Annahme, besonders fromme Individuen täten sich besonders schwer mit neutraler Anwendung des Rechts, ist normativ und bodenlos." Er sieht es als unausweichlich an, dass Bürger mit kopftuchtragenden Amtsträgern konfrontiert werden. Jost Müller-Neuhof (Tsp) wünscht sich eine einheitliche Linie der Politik zur Kopftuchfrage.

Rechtspolitik

Ceta versus Parlamente: Ein Gutachten des Staatsrechtlers Martin Nettesheim, das verschiedene Nichtregierungsorganisationen in Auftrag gegeben haben, sieht den "demokratisch-parlamentarischen Gestaltungsspielraum" durch Handelsabkommen wie Ceta gefährdet. Die FAZ (Helene Bubrowski), der das Gutachten vorliegt, stellt die Argumentation vor.

Wirkung der G-20-Beschlüsse: Im Hinblick auf die G20-Beschlüsse beleuchtet spiegel.de (Severin Weiland) die Frage: "Was bringen die wolkigen Erklärungen am Ende wirklich?" Sie seien nicht nur "Papiertiger", allerdings stelle sich die Umsetzung teilweise als schwierig dar.

"Ehe für alle": Der wissenschaftliche Mitarbeiter Matthias Friehe schildert auf juwiss.de seine verfassungs- und familienrechtliche Kritik an der jüngsten Ausweitung der Ehe auf homosexuelle Paare. Er fordert statt eines "Hau-Ruck-Verfahrens" eine der "gründlichen deutschen Kodifikationstradition" entsprechende "breite, ernsthafte und offene gesellschaftliche Debatte". Der Strafrechtsprofessor Tonio Walter erläutert in einem spiegel.de-Gastbeitrag, warum das Grundgesetz nicht homophob sei. Es gebiete dem Staat, die Ehe zwischen Mann und Frau besonders zu schützen; dies hindere es allerdings nicht daran, anderen Paaren die gleichen Rechte zu gewähren. Rechtsprofessor Kai Möller befasst sich in der SZ mit den der "Ehe für alle"-Debatte zugrunde liegenden verschiedenen Auslegungsmethoden der Verfassungsrechtler. Er erläutert seine Auflösung der Auslegungsdifferenzen und schließt daraus: "Wer die Werte des Grundgesetzes ernst nimmt, muss die Ehe für alle akzeptieren." Christian Geyer (FAZ) betont, "Verfassung als Auslegungssache ist unentrinnbar auf Aktualität bezogen." Geyer weiter: "Aversionen und Stammtischaffekte müssen chancenlos bleiben, wenn die Verfassungskonformität des neuen Ehegesetzes geprüft werden wird."

Richtlinie zur Steuertransparenz: In der EU tätige multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro sollen künftig offenlegen, in welchem Staat sie wie viel Steuern zahlen. So sieht es die Richtlinie für Steuertransparenz des EU-Parlaments vor, für die sich die Abgeordneten in erster Lesung aussprachen, wie die FAZ (Werner Mussler) schreibt.

Abstammung: Die FAZ (Johannes Leithäuser) und die Welt (Sabine Menkens) fassen die am gestrigen Dienstag vorgestellte Empfehlung des Arbeitskreises Abstammungsrecht zusammen. Dieser unterstützt unter anderem die Stärkung des Auskunftsrechts von Kindern über ihren genetischen Vater und eine "Mit-Mutterschaft". Heiko Maas (SPD), Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, sieht die Empfehlungen als Beitrag "für den Prozess des Umdenkens", da sie in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt würden.

NetzDG: "Wie setzen soziale Netzwerke die Rechtslage um?", fragt Rechtsprofessor Tobias Gostomzyk in einem FAZ-Gastbeitrag. Er zeigt die verschiedenen Optionen der sozialen Netzwerke und damit einhergehende rechtliche Schwierigkeiten auf.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kritisiert das vergangene Woche verabschiedete Gesetz zum Verbot von Kraftfahrzeugrennen: Es bliebe auf halber Strecke stehen und hätte "die Raserei auf breiterer Front erfassen müssen".

Studiengebühren für Ausländer: Sind Studiengebühren für Ausländer verfassungs- und völkerrechtskonform? Dieser Frage geht der akademische Rat a.Z. Armin von Weschpfennig auf juwiss.de am Beispiel der baden-württembergischen Regelung nach.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2017: BVerfG gegen Kopftuch / Demokratie gefährdendes Ceta? / Termin für Love-Parade-Prozess . In: Legal Tribune Online, 05.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23355/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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