Die juristische Presseschau vom 28. Juni 2017: Ehe für alle / WLAN-Stö­rer­haf­tung besei­tigt / EU-Kom­mis­sion gegen Google

28.06.2017

Justiz

EuGH zu Beihilfen: Rechtsprofessor Dennis Klein erörtert auf lto.de ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu verbotenen staatlichen Beihilfen. Das Gericht erklärte die Steuerbefreiung einer von der katholischen Kirche betriebenen Schule von der Immobiliensteuer für unzulässig. Das Urteil zeige, "dass das europäische Beihilfeverbot generell eine enorme steuerliche Sprengkraft entfaltet". 

BVerwG – Asyl: Wie die taz (Christian Rath) erläutert, hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof erneut die Frage vorgelegt, ob ein in einem EU-Land anerkannter Flüchtling wegen der schlechten Lebensbedingungen weiterhin in Deutschland Asyl beantragen kann. Diesmal geht es um einen Eritreer, der in Deutschland Asyl beantragte, nachdem er in Italien als Flüchtling anerkannt worden war. Er machte geltend, dass er in Italien keinen Zugang zum Arbeitsmarkt habe. Ein ähnlicher Fall vom März betraf in Bulgarien anerkannte Flüchtlinge.

BAG – Schienenkartell: Am Donnerstag wird das Bundesarbeitsgericht im sogenannten Schienenkartell-Fall entscheiden. Dabei geht es um die Frage, ob Unternehmen hohe Kartellbußen auf Manager abwälzen können. Klägerin ist die Thyssen Krupp GmbH, die wegen Preisabsprachen mit einem Bußgeld von 191 Millionen Euro belegt worden war und nun Regress beim ehemaligen Geschäftsführer nehmen will. Die Rechtsanwälte Fabian Badtke und Sophia Habbe stellen in einem Gastbeitrag in der FAZ die Hintergründe dar. Die FAZ (Marcus Jung) berichtet auch in einem separaten Artikel.

LG Kassel zu Richter: Das Landgericht Kassel hat einen ehemaligen Richter zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verurteilt. Dieser hatte während seiner Zeit als Proberichter einen Angeklagten für eine "Probehaft" in eine Gefängniszelle einsperren lassen, um eine abschreckende Wirkung zu erzeugen.  Für dieses Vorgehen besteht allerdings keine Rechtsgrundlage, erläutert die FAZ (Alexander Haneke).

AG Bad Hersfeld zu WhatsApp: Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Hersfeld müssen WhatsApp-Nutzer die Einverständniserklärung aller ihrer Kontakte im Adressbuch einholen, dass sie ihre Daten an WhatsApp weiterleiten dürfen, bevor sie die App installieren. Im Kleingedruckten bestätige der Nutzer, dass er zur Weiterleitung der Daten autorisiert sei. swr.de (Jutta Braunschädel) und zeit.de (Torsten Kleinz) stellen die Entscheidung vor.

VG Berlin zu Mindestgröße: Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Mindestkörpergröße von 1,60 Metern als Einstellungsvoraussetzung für Frauen bei der Polizei für zulässig. Wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) meldet, sprach das Gericht dem Dienstherren einen weiten Einschätzungsspielraum bei der Festlegung von Auswahlkriterien im Sinne des Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz zu. Die Festlegung der Mindestkörpergröße bedürfe auch keiner gesetzlichen Grundlage.

LG Aachen zu Diskriminierung: Die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Doris Liebscher bespricht auf juwiss.de von einem Urteil des Landgerichts Essen, das einen Fitnessstudiobetreiber zu einer Entschädigungssumme von 2.500 Euro nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz verurteilt hatte. Dieser hatte Kunden aus rassistischen Gründen abgelehnt. Die Autorin bedauert, dass das Gericht bei der Berechnung der Entschädigung den Gleichheitsaspekt und das verletzte Inklusionsinteresse außer Acht gelassen habe.  

OVG Münster zu Vorratsdatenspeicherung: Nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Vorratsdatenspeicherung für den Provider Spacenet ausgesetzt hat, diskutiert swr.de (Gigi Deppe), welche Folgen dies für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung hat. Da das Urteil nur inter partes gilt, müssten andere Unternehmen ebenfalls Eilanträge stellen, was bisher nur die Telekom getan habe. 

LG Leipzig – Udo Foht: Der ehemalige MDR-Unterhaltungschef, Udo Foht, muss sich wegen Betrugs, Untreue, Steuerhinterziehung und Bestechlichkeit vor dem Landgericht Leipzig verantworten, berichtet die FAZ (Michael Hanfeld). Er soll ein Finanzierungsgeflecht geschaffen haben, in dem er von mehreren Produzenten Gelder gegen Auftragsvergabe annahm und gegenüber dem MDR Beträge abrechnen ließ, für die keine Gegenleistungen erbracht wurden.

BVerwG zu Plagiat: Nach einem Bericht der FAZ (Jochen Zenthöfer) hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass der Professorin Margarita Mathiopoulos der Doktorgrad aberkannt werden kann. Die Universität Bonn hatte den Titel entzogen, nachdem Plagiate im Vroniplag Wiki veröffentlicht worden waren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juni 2017: Ehe für alle / WLAN-Störerhaftung beseitigt / EU-Kommission gegen Google . In: Legal Tribune Online, 28.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23303/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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