Die juristische Presseschau vom 28. Juni 2017: Ehe für alle / WLAN-Stö­rer­haf­tung besei­tigt / EU-Kom­mis­sion gegen Google

28.06.2017

Die Ehe für alle soll am Freitag beschlossen werden. Außerdem in der Presseschau: WLAN-Störerhaftung wird beseitigt, EuGH zu verbotenen Beihilfen, ehemaliger Richter zu Haftstrafe verurteilt und ein Amtsgericht zur Nutzung von WhatsApp

Thema des Tages

"Ehe für alle": Über die Einführung der Ehe auch für homosexuelle Paare soll voraussichtlich diesen Freitag im Bundestag abgestimmt werden. Nachdem die SPD eine Abstimmung gefordert hatte, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel ihren Wunsch, den Fraktionszwang für die Abstimmung aufzuheben. Bei der Forderung "Ehe für alle" geht es um die völlige rechtliche Gleichstellung von homosexuellen mit heterosexuellen Paaren, die bisher nicht besteht. Die Zustimmung für einen entsprechenden Gesetzentwurf gilt als sicher. Es berichten unter anderem die SZ (Robert Rossmann), die FAZ (Günter Bannas/Majid Sattar) und zeit.de (Katharina Schuler).

spiegel.de (Max Holscher/Annett Meiritz), der Tsp (Jost Müller-Neuhof u.a.) und die taz (Simone Schmollack) erklären in einem Faktencheck, welche Neuerungen gegenüber der geltenden Rechtslage zu erwarten sind. lawblog.de (Udo Vetter) kritisiert die Praxis des Fraktionszwangs als grundgesetzwidrig.

Heribert Prantl (SZ) verweist auf das Bundesverfassungsgericht, das in seiner Rechtsprechung bisher noch nicht mit der Mann-Frau-Struktur der Ehe gebrochen habe. Reinhard Müller (FAZ) hält an der Privilegierung der heterosexuellen Ehe fest, da nur sie Kinder hervorbringe. Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) begrüßt, dass die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolge, sondern als Folge eines "genuin politischen Prozesses".

Rechtspolitik

Wissenschaftsurheberrecht: An heutigen Mittwoch entscheidet der Rechtsausschuss des Bundestages, ob das Gesetz zum Wissenschaftsurheberrecht noch in dieser Woche vom Bundestag beraten wird. Im Bereich der Bildung und Wissenschaft soll es danach möglich sein, bis zu 15 Prozent eines Werkes ohne Zustimmung der Urheber zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Die Urheber und Verlage erhalten nach diesem Entwurf eine pauschale Vergütung, berichten die SZ (Johan Schloemann) und die FAZ (Thomas Thiel).

NetzDG: Nun berichtet auch die FAZ (Hendrik Wieduwilt) von Änderungen am Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Insbesondere sind Ausnahmen zur Löschfrist von einer Woche eingeführt worden – für den Fall, dass der Nutzer Gelegenheit zur Stellungnahme erhält oder wenn das soziale Netzwerk die Entscheidung über den Inhalt an eine Einrichtung regulierter Selbstverantwortung überträgt.

WLAN-Störerhaftung: Am Freitag wird nun auch die Abschaffung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern beschlossen, wie die taz (Tanja Tricarico) und netzpolitik.org (Tomas Rudl) darstellen. Betreiber offener WLANs sollen demnach nicht mehr zur Sicherung des Zugangs durch Passwörter verpflichtet sein. Allerdings sei kritisch zu sehen, dass Rechteinhaber bei Urheberrechtsverletzungen weiterhin Netzsperren verlangen könnten.

Gesetzesvorhaben: Das Hbl (dah u.a.) fasst noch einmal zusammen, welche Gesetzesvorhaben in dieser Legislaturperiode umgesetzt wurden und welche nicht. Während die "Ehe für alle", das NetzDG und das freie WLAN komme, scheiterten Initiativen wie die Musterfeststellungsklage und das Mietrechtspaket II.

Geldwäschegesetz: Am Montag ist das neue Geldwäschegesetz in Kraft getreten, das der besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen soll. Die Rechtsanwälte Michael Stulz-Herrnstadt und Christoph Engelmann erläutern in der FAZ, wie sich das neue Gesetz auf die Glücksspielbranche auswirkt. Künftig sollen sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen den geldwäscherechtlichen Vorgaben unterliegen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juni 2017: Ehe für alle / WLAN-Störerhaftung beseitigt / EU-Kommission gegen Google . In: Legal Tribune Online, 28.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23303/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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