Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2017: Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz tagt / Anschlag auf Obdach­losen / NGO-Gesetz in Ungarn

14.06.2017

Justiz

LG Berlin zu Angriff auf Obdachlosen: Im Prozess um den Brandanschlag auf einen schlafenden Obdachlosen durch eine Gruppe jugendlicher Flüchtlinge an Weihnachten 2016 hat das Landgericht Berlin sein Urteil gesprochen. Dies berichten spiegel.de (Uta Eisenhardt), SZ (Verena Mayer) und BerlZ (Katrin Bischoff). Der Haupttäter wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe, die fünf Mitangeklagten zu Bewährungsstrafen und Jugendarrest verurteilt. Das Gericht verneinte einen Tötungsvorsatz. Zwar sei die Tat von hoher Gefährlichkeit gewesen, jedoch habe der Haupttäter eher aus Langeweile denn aus einer Tötungsabsicht heraus gehandelt.

BGH – Online-Banking: Der Bundesgerichtshof hat über die Zulässigkeit von Extra-Gebühren beim Online-Banking verhandelt. Hierüber berichten die SZ (Wolfgang Janisch), focus.de und die FAZ. Im konkreten Fall ging es um eine Gebühr von 10 Cent, welche die Kreissparkasse Groß-Gerau für das Zusenden einer TAN per SMS verlangt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht hierin eine unangemessene Benachteiligung, da das Zusenden einer TAN keine Zusatzleistung, sondern ein notwendiger Vorgang beim Online-Banking sei. Die Aufspaltung von Kontoführungsgebühren in einzelne Gebührenposten verringere die Transparenz der Kosten. Besondere Bedeutung erhält der Fall dadurch, dass ähnliche Extra-Gebühren weit verbreitet sind und die Bedeutung des Online-Bankings stetig steigt. Ein Urteil wird für den 25. Juli erwartet.

EuGH – Flüchtlinge: Die EU-Kommission hat die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Polen, Ungarn und Tschechien angekündigt. Hierüber berichten SZ (Thomas Kirchner), FAZ, Hbl (Till Hoppe) und taz. Anlass ist die Weigerung der Staaten, einen Beschluss der EU-Innenminister aus dem September 2015 umzusetzen, der die Verteilung von 160.000 Flüchtlingen auf die Mitgliedstaaten vorsah. Die Stellungnahme des Generalanwalts wird am 26. Juli erfolgen.

OLG Stuttgart zu Arzneimittelwerbung: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Hersteller des Schmerzmittels ASS, Ratiopharm, wegen irreführender Werbung zur Unterlassung verurteilt. Dies berichtet die FAZ. Ratiopharm hatte damit geworben, das in dem Mittel enthaltene Vitamin C unterstütze das Immunsystem. Nach Paragraph 3a Heilmittelwerbegesetz dürfe auf zusätzliche Wirkungen jedoch nur dann hingewiesen werden, wenn sich diese innerhalb des zugelassenen Anwendungsgebietes entfalteten. Ein schmerzfreier Patient würde sich indes zur Stärkung seines Immunsystems typischerweise nicht eines als Schmerzmittel zugelassenen Medikamentes bedienen, befand das Gericht. 

OLG Hamburg – IS-Prozess: Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat der Prozess gegen drei Asylbewerber begonnen, die im Verdacht stehen, als Terrorzelle des IS in Deutschland Anschläge geplant zu haben. Dies berichtet spiegel.de (Jörg Diehl/Julia Jüttner). Die Männer waren im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens neun Monate lang teils rund um die Uhr observiert, ihre Asylanträge bewusst nicht entschieden worden, um weiteres Beweismaterial sammeln zu können. 

EuGH zu Gibraltar/Großbritannien: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit aus Artikel 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zwischen Großbritannien und Gibraltar keine Anwendung findet. Dies berichtet lto.de. Zwar gehöre Gibraltar nicht zum Vereinigten Königreich, jedoch seien die beiden Gebiete als unionsrechtliche Einheit zu behandeln, da Großbritannien die aus den EU-Verträgen resultierenden Pflichten für Gibraltar übernommen habe. Es fehlt somit am erforderlichen grenzüberschreitenden Bezug.

VG Kassel – Sonntagsarbeit: Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitern bei einem Amazon-Spediteur an zwei Sonntagen im Dezember aufgehoben. Dies meldet lto.de. Eine Befreiung vom Verbot der Sonntagsarbeit setze einen drohenden unverhältnismäßigen Schaden voraus. Dieser könne nicht pauschal in drohenden Regressansprüchen gesehen werden – anderenfalls könnten Unternehmen durch Lieferversprechen einseitig das Sonntagsarbeitsverbot suspendieren.  

EGMR zu lebenserhaltenden Maßnahmen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine vorläufige Anordnung verlängert, um die lebenserhaltenden Maßnahmen für einen unheilbar kranken Säugling aufrecht zu erhalten. Dies melden spiegel.de und BerlZ. Die behandelnden Ärzte in Großbritannien hatten keine Heilungsmöglichkeit mehr gesehen und die Abschaltung der Maßnahmen beantragt, wogegen die Eltern in Straßburg klagten. Der Gerichtshof hält die Anordnung aufrecht, um den Eltern Zeit zu geben, ihre Beschwerde zu untermauern. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2017: Innenministerkonferenz tagt / Anschlag auf Obdachlosen / NGO-Gesetz in Ungarn . In: Legal Tribune Online, 14.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23183/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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