Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2017: Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz tagt / Anschlag auf Obdach­losen / NGO-Gesetz in Ungarn

14.06.2017

Die Innenministerkonferenz berät Vorschläge zur Verbesserung der inneren Sicherheit. Außerdem in der Presseschau: Das Urteil im Prozess um den Brandanschlag auf einen schlafenden Obdachlosen in Berlin und ein umstrittenes Gesetz in Ungarn.

Thema des Tages

Innere Sicherheit: Anlässlich der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern in Dresden fassen die SZ (Ronen Steinke)spiegel.de und (netzpolitik.org (David Richter) die teils bereits in der Öffentlichkeit verhandelten Vorschläge zu einer angestrebten Verbesserung der inneren Sicherheit zusammen. Im Interview mit deutschlandfunk.de (Jasper Barenberg) spricht sich der bayrische Innenminister Joachim Herrmann erneut für die Überwachung von Messengerdiensten, die Ausweitung der Schleierfahndung und die Möglichkeit der Überwachung auch von Minderjährigen durch den Verfassungsschutz aus.   

Christian Rath (taz.de) erläutert den Begriff und die typischen Konstellationen der Schleierfahndung und kritisiert, dass sie namentlich einem Racial Profiling Vorschub leisten könne.

Im Vorschlag Herrmanns, auch Sechs- bis 14-Jährige vom Verfassungsschutz überwachen zu lassen, sieht Heribert Prantl (SZ) die Grenzen des "gesetzgeberischen Anstandes" überschritten. Auch radikalisierte Kinder bedürften des Schutzes durch den Staat, etwa durch den Einsatz der Jugendämter, nicht hingegen einer Einmischung des Verfassungsschutzes.   

Rechtspolitik

Geheimdienstkontrolle: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe das Bundesinnenministerium wegen Nichterfüllung seiner Informationspflichten gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium gerügt. Dies berichtet netzpolitik.org (Matthias Monroy). Hintergrund ist die Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einer "operativen Plattform" mit 29 anderen europäischen Geheimdiensten in Den Haag. Die Bundesregierung hatte Auskünfte über diese Zusammenarbeit bisher mit Hinweis auf die "Third Party Rule" verweigert, die in Fragen der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtendienstbereich die Weitergabe von Informationen an Dritte verbiete. Der Wissenschaftliche Dienst hingegen sehe in der "Third Party Rule" kein pauschales Weitergabeverbot und mahne die Bundesregierung zu einer Einzelfallprüfung.  

EU – Sammelklagen: Die EU-Kommission hat eine neue Konsultation zum kollektiven Rechtsschutz begonnen. Hintergrund ist der VW-Abgasskandal, der in den USA zu Sammelklagen geführt hat, nicht jedoch in der Europäischen Union. Christine Bortenlänger (FAZ) warnt in diesem Zusammenhang vor den Gefahren des missbräuchlichen Einsatzes von Sammelklagen und nennt Grundsätze zur Vermeidung von Missbrauch. Die unterlegene Partei müsse die Kosten des Verfahrens tragen, anwaltliche Erfolgshonorare seien abzulehnen. Auch dürfe es bei einem unionsrechtlichen kollektiven Rechtsbehelf keinen Strafschadensersatz oder das Discovery-Verfahren nach amerikanischem Vorbild geben.  

Neues Unternehmenssteuerrecht: Steuerberater Nikolay Herber erklärt auf lto.de die Änderungen des Steuerrechtes im Rahmen des Gesetzes gegen schädliche Rechtspraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen. Durch die Einführung einer Lizenzschranke solle es Unternehmen erschwert werden, Gewinne in andere Staaten zu verlagern. Darüber hinaus sollen künftig Gewinne aus einem Schuldenerlass zum Zwecke der Sanierung eines Unternehmens steuerfrei sein.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Juni 2017: Innenministerkonferenz tagt / Anschlag auf Obdachlosen / NGO-Gesetz in Ungarn . In: Legal Tribune Online, 14.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23183/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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