Die juristische Presseschau vom 31. Mai 2017: Sürücü-Brüder frei­ge­spro­chen / Gut­ach­t­er­st­reit im NSU-Pro­zess / Straf­bare "Likes"

31.05.2017

Ein Istanbuler Gericht hat die Brüder von Hatun Sürücü freigesprochen. Außerdem in der Presseschau: Henning Saß hält Beate Zschäpe weiterhin für voll schuldfähig und ein Schweizer Gericht sieht in einem "Like" eine strafbare Ehrverletzung.

Thema des Tages

Türkei – Hatun Sürücü: Die beiden älteren Brüder von Hatun Sürücü sind in einem Prozess in Istanbul aus Mangel an Beweisen von dem Vorwurf, Beihilfe zu dem Mord an ihrer Schwester geleistet zu haben, freigesprochen worden. Sürücü war im Februar 2005 in Berlin von ihrem jüngeren Bruder Ayhan wegen ihres westlichen Lebensstils erschossen worden; der Fall löste eine Debatte um sogenannte Ehrenmorde aus. Das Landgericht Berlin verurteilte nur den jüngeren Bruder, die beiden älteren Brüder wurden auch damals freigesprochen. Zwar wurden die Freisprüche vom Bundesgerichtshof 2007 im Revisionsverfahren aufgehoben, inzwischen hatten sich die Brüder jedoch in die Türkei absetzt, wie die SZ (Mike Szymanski), die FAZ (Alexander Haneke u.a.) und spiegel.de berichten.

Rainer Hermann (FAZ) meint, dass die türkische Justiz nicht mehr unabhängig sei. Angesichts dessen könne man sich fragen, ob das Urteil eine Retourkutsche dafür sei, dass Deutschland türkischen Dissidenten Asyl gewährt habe.

Rechtspolitik

Ausschluss von der Parteienfinanzierung: lto.de (Marcel Schneider) erläutert die geplante Änderung des Art. 21 Grundgesetz und berichtet von der diesbezüglichen Sachverständigen-Anhörung. Die befragten Rechtsprofessoren äußerten insoweit keine grundlegende Kritik, sondern beschränkten sich auf Verbesserungsvorschläge. Lediglich der Rechtsanwalt Johannes Lichdi befürchtete einen schweren Schaden für die Glaubwürdigkeit der Demokratie und erklärte sich gegen das Vorhaben.

Der wissenschaftliche Mitarbeiter Sven Jürgensen setzt sich auf verfassungsblog.de kritisch mit der geplanten Änderung von Art. 21 Grundgesetz auseinander. Der Autor äußert grundlegende Bedenken an der in Frage stehenden Verfassungsänderung; so werde der Chancengleichheit der Parteien der Boden entzogen, die Änderung folge einem Freund-Feind-Schema und sei schließlich nicht im Sinne der Verfassung. Vor diesem Hintergrund stellt er die Frage nach der Verfassungswidrigkeit der geplanten Änderung.

UrhWissG: Die taz (Christian Rath) geht auf die von und in der FAZ geäußerte Kritik an dem Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts ein. So werde behauptet, jeder könne künftig Zeitungsartikel "der Allgemeinheit zu Bildungszwecken kostenlos" zugänglich machen – dies sei aber nicht richtig, vielmehr sei dies nur Bildungseinrichtungen erlaubt.  Die FAZ befürchtet siebenstellige Einbußen in ihrem Archivgeschäft, die wirtschaftlichen Grundlagen der freien Presse seien bedroht.

Ladendiebstahl: Der Handelsverband Deutschland (HDE) übt in einem Schreiben deutliche Kritik an dem von den Regierungsfraktionen im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur Erhöhung des Strafrahmens bei Wohnungseinbruchdiebstahl, wie die FAZ (Michael Ashelm) berichtet. Bei den Unternehmern bilde sich der Eindruck, der Staat wolle nur gegen Wohnungseinbrecher, nicht aber gegen Ladendiebe vorgehen. Vor diesem Hintergrund fordere der Branchenverband eine Verschärfung des Strafrahmens für "alle schweren Diebstahlsdelikte", außerdem solle der "gewerbsmäßige Diebstahl" in den Tatbestand des § 244 Abs. 1 Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

Bio-Siegel: Die von Agrarkommissar Phil Hogan vorgelegte neue EU-Verordnung zu Bio-Lebensmitteln scheitert am Widerstand des Agrarministerrates, wie die SZ (Markus Balser) meldet. Insbesondere für Unmut sorge, dass der jüngste Kompromissvorschlag Kontrollen der Bio-Produktion außerhalb von Europa nicht vorsehe und auch Stichproben innerhalb Europas wegfallen sollen. Der Plan, die Grenzwerte für Pestizide in Bio-Lebensmitteln zu verschärfen, stoße ebenfalls auf Widerstand. Die Bundesregierung mahne indes zur Eile, denn die andauernde Unsicherheit schade den Landwirten.

Kritische Infrastrukturen: Die Bundesregierung beschließt voraussichtlich heute über die Ausweitung der Verordnung zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Kritis), wie das Hbl (Daniel Delhaes) berichtet. Die Verordnung, die Betreibern von als kritisch eingestuften Anlagen eine Meldepflicht in Bezug auf IT-Angriffe an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auferlegt, soll künftig auch im Gesundheitswesen, der Finanz- und Versicherungsbranche sowie im Transport- und Verkehrssektor gelten. Die Wirtschaft wehre sich gegen diese Regulierung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Mai 2017: Sürücü-Brüder freigesprochen / Gutachterstreit im NSU-Prozess / Strafbare "Likes" . In: Legal Tribune Online, 31.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23071/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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