Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2017: BVerfG und Neu­tra­li­täts­gebot / Keine Abschie­bung nach Grie­chen­land / Behörden und Fake-Acco­unts

24.05.2017

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über AfD-Schelte. Außerdem in der Presseschau: Befristete Teilzeit abgeblasen, Nürnberger Prozesse jähren sich, neuer Grundrechtereport erschienen und Behörden-Fake-Accounts.

Thema des Tages

BVerfG – Neutralitätspflicht: Am heutigen Mittwoch verhandelt das Bundesverfassungsgericht den Organstreit der AfD gegen Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU). In Anspielung auf einen AfD-Demonstrationsspruch gegen Angela Merkel veröffentlichte die Ministerin in einer Pressemitteilung, dass der AfD die "rote Karte" gezeigt werden sollte. Die AfD sah dadurch die Neutralitätspflicht des Ministeriums im politischen Meinungskampf und damit ihr Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt. Sie war im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Nun muss das Gericht abschließend klären, ob es sich um eine zulässige Verteidigung im Rahmen der Parteipolitik oder eine Verletzung des Neutralitätsgebots handelte, erläutern swr.de (Max Bauer) und lto.de (Pia Lorenz) im Vorbericht. 

Rechtspolitik

Befristete Teilzeit: Das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geplante Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeitbeschäftigung wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen, wie die FAZ (Dietrich Creutzburg) und die SZ (Thomas Öchsner) berichten. Geplant war die Einführung eines Anspruchs auf befristete Teilzeit mit der Option, wieder in eine Vollzeitbeschäftigung zu wechseln. Das Projekt sei allerdings am Widerstand der Union und der Bundeskanzlerin gescheitert.

Heide Oestreich (taz) stellt heraus, dass die Teilzeitarbeit den Hauptgrund für die sogenannte "gender paygap" und die Altersarmut bilde, da Frauen wegen Kinderbetreuung im "mummy track" landeten und nicht mehr Vollzeit arbeiten dürften.

Urheberrecht: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Nutzung digitaler Semesterapparate erleichtern. Wie die taz (Christian Rath) darstellt, ist der Gesetzentwurf über das Urheberrecht in der Wissensgesellschaft vergangene Woche im Bundestag beraten worden. Nach der Neuregelung sollen Lehrende bis zu 15 Prozent eines Buches den Studierenden zur Verfügung stellen können, ohne dass dies einer Erlaubnis bedarf. Der lizenzfreie Zugang soll auch dann zur Verfügung stehen, wenn der Verlag ein angemessenes Lizenzangebot macht.

Pflegekinder: Rechtsanwältin Maria Demirci stellt auf lto.de den neuen Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen vor. Danach sollen Familiengerichte einen dauerhaften Verbleib von Pflegekindern in der Pflegefamilie anordnen können. Bei der Erstellung der Zukunftsprognose sollen die gewachsenen Bindungen zwischen Kind und Pflegefamilie eine stärkere Berücksichtigung finden.

Suizidmedikamente: Wie die FAZ (Andreas Mihm) berichtet, will Bundesgesundheitsminister  Hermann Gröhe die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgabe tödlicher Medikamente in extremen Ausnahmefällen nicht akzeptieren. Er kündigte an, gegen die "zivilrechtliche Legalisierung ärztlicher Suizidbeihilfe" vorzugehen. Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery forderte ebenfalls Gesetze, die "solche Gerichtsentscheidungen wieder obsolet machen".

Daniel Deckers (FAZ) fordert ebenfalls eine Klarstellung im Betäubungsmittelgesetz, "dass die Herbeiführung des Todes niemals ein Therapiezweck sein kann".

Parteienfinanzierung: Die FAZ (Günter Bannas) fasst die Kritik an der geplanten Grundgesetzänderung zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung zusammen. Insbesondere die Grünen kritisierten die Verfassungsänderung als Schnellschuss. Die Große Koalition sei auf Stimmen der anderen Fraktionen allerdings nicht angewiesen.

Unternehmensbesteuerung: Um Steuern zu umgehen, übertragen multinationale Unternehmen immaterielle Wirtschaftsgüter wie Lizenzen und Patente auf konzerneigene Rechteinhaber in Ländern, die besonders günstige Steuermodelle anbieten. Um die Steuern dem Staat der Wertschöpfung zuzuschreiben, soll eine Lizenzschranke eingeführt werden, die eine solche Gewinnverlagerung verhindert. Rechtsanwalt Christoph Hawlitschek stellt den Gesetzentwurf im Recht-und-Steuern-Teil der FAZ vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Mai 2017: BVerfG und Neutralitätsgebot / Keine Abschiebung nach Griechenland / Behörden und Fake-Accounts . In: Legal Tribune Online, 24.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23017/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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