Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2017: Buß­geld für Face­book / Online-Durch­su­chung zur Straf­ver­fol­gung / Rüge für BMVg

19.05.2017

Recht in der Welt

USA – Polizistin freigesprochen: Ein Gericht im US-Bundesstaat Oklahoma hat eine Polizistin freigesprochen, die im vergangenen Jahr einen unbewaffneten Schwarzen während einer Verkehrskontrolle erschossen hatte. Dies melden spiegel.de und taz.de. Die Polizistin hatte angegeben, der Mann habe bei der Kontrolle nicht kooperiert.

Indonesien – Peitschenhiebe für Homosexualität: Ein Gericht in der indonesischen Provinz Aceh hat zwei Männer wegen homosexuellen Geschlechtsverkehrs zu je 85 Peitschenhieben verurteilt. Eine sogenannte Bürgerwache war im März in das Zimmer der beiden Männer eingedrungen, hatte Videos gemacht und auf die Männer eingeschlagen. Das Urteil fügt sich ein in eine Reihe von Entscheidungen, mit denen die indonesische Justiz Härte zeigt und ihre Treue gegenüber Scharia-Gesetzen zu demonstrieren sucht, berichtet die SZ (Arne Perras).

Sonstiges

BKartA vs. BMVg – Ausschreibung von Rüstungsaufträgen: Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Vergabe eines Produktionsauftrags von fünf Korvetten durch das Verteidigungsministerium gerügt, berichtet lto.de. Das Ministerium hatte den Auftrag ohne vorherige Ausschreibung erneut an die Werften Lürssen und ThyssenKrupp Marine Systems vergeben, da diese bereits 2008 und 2013 fünf Korvetten gebaut hatten. Das Kartellamt verwies demgegenüber darauf, dass auch Rüstungsaufträge grundsätzlich nur nach vorherigem Wettbewerb zu vergeben seien.

Aufenthaltsduldung: Katrin Sass erläutert auf juwiss.de eine im August 2016 in Kraft getretene Änderung des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), wonach ein Ausländer, der einen qualifizierten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnimmt, während dieser Zeit einen Anspruch auf Duldung hat. Hiermit soll Ausbildungsbetrieben Planungssicherheit bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen gegeben werden.

Das Letzte zum Schluss

Blind Date vermasselt: In Texas hat ein Mann seine Internetbekanntschaft auf 17,31 Dollar verklagt, weil sie während des gemeinsamen Kinobesuch fortwährend auf ihrem Handy getippt habe. Er habe daher den Film "Guardians of the Galaxy Vol. 2" nicht genießen können und verlangte von ihr das Eintrittsgeld ersetzt. Dies berichtet spiegel.de. Indes hat der Geschäftsführer des Kinos dem Mann bereits einen entsprechenden Kinogutschein angeboten, sodass eine außergerichtliche Lösung in Sicht scheint.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2017: Bußgeld für Facebook / Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung / Rüge für BMVg . In: Legal Tribune Online, 19.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22979/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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