Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2017: Buß­geld für Face­book / Online-Durch­su­chung zur Straf­ver­fol­gung / Rüge für BMVg

19.05.2017

Justiz

OLG München – NSU/Zschäpe-Gutachten: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wurde der von der Verteidigung beauftragte Gutachter Joachim Bauer intensiv als Zeuge befragt. Bauer hatte der Angeklagten Zschäpe eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer abhängigen Persönlichkeitsstörung attestiert. Vor Gericht machte Bauer eine unglückliche Figur, wie spiegel.de (Julia Jüttner) und SZ (Anette Ramelsberger/Wiebke Ramm) berichten. Auf Nachfrage räumte er ein, bei seiner persönlichen Begutachtung der Angeklagten wichtige Fragen nicht gestellt zu haben und nicht mit den Mindestanforderungen für ein Schuldfähigkeits- und Prognosegutachten vertraut zu sein. Bereits im Vorfeld war Bauer in die Kritik geraten, nachdem er Zschäpe eine Schachtel Pralinen in die JVA mitgebracht hatte.

BVerfG – Abstimmung zur Homo-Ehe: Die Grünen haben einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt, mit welcher der Bundestag verpflichtet werden soll, noch vor der Sommerpause über einen Gesetzentwurf zur Homo-Ehe abzustimmen. Dies berichten sueddeutsche.de und taz. Die betreffenden Gesetzentwürfe seien bereits vor mehreren Jahren eingebracht worden, eine Abstimmung werde jedoch von den Regierungsparteien stets verzögert. Rechtsprofessor Joachim Wieland hält den Antrag indes gegenüber lto.de (Pia Lorenz) für wenig aussichtsreich. Art. 76 Abs. 3 S. 6 Grundgesetz gebe nur vor, dass der Bundestag innerhalb angemessener Frist beschließen müsse, bestimme jedoch keine Zeitspanne.

BVerfG – Befangenheit: Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zwei Befangenheitsanträge gegen Richter abgelehnt, die zuvor an unanfechtbaren Entscheidungen in Fällen mit vergleichbaren Sachverhalten beteiligt waren, wie lto.de (Pia Lorenz) berichtet. Die vergleichbare Fragestellung allein genüge nicht, um einen Ausschluss nach § 18 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) zu begründen. Die Norm sei vielmehr als Ausnahmevorschrift eng auszulegen und sehe einen Ausschluss eines Richters nur vor, wenn dieser in dem jeweiligen Verfahren selbst oder in einem diesem unmittelbar vorausgehenden und ihm sachlich zugeordneten Verfahren tätig gewesen sei.

OLG Dresden – "Oldschool-Society": Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei weitere Mitglieder der "Oldschool Society" (OSS) zum Oberlandesgericht Dresden erhoben. Dies berichten spiegel.de und zeit.de. Den Männern wird vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben, um etwa Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte durchzuführen. Bereits im März hatte das Oberlandesgericht München vier Mitglieder der OSS zu Freiheitsstrafen zwischen drei und fünf Jahren verurteilt.

BSG – Schlafender Richter: Das Bundessozialgericht hat ein Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg aufgehoben, weil ein ehrenamtlicher Richter während der Verhandlung über einen Zeitraum von über 25 Minuten geschlafen habe. Dies meldet die FAZ. Während dieser Zeit habe er sich nach Ansicht des BSG keine eigene Überzeugung in der Sache bilden können, weshalb die Richterbank nicht ordentlich besetzt gewesen sei.

BVerwG zu verkaufsoffenem Sonntag: Michael Kläsgen (SZ) kritisiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum verkaufsoffenen Sonntag. Das Gericht habe an der "Anlassbezogenheit" als Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung festgehalten, ohne präzisieren zu können, wann eine solche vorliege. Demgegenüber sei eine pauschale Erlaubnis von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr im Interesse der Rechtssicherheit vorzugswürdig.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2017: Bußgeld für Facebook / Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung / Rüge für BMVg . In: Legal Tribune Online, 19.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22979/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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