Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2017: EuGH zu Frei­han­dels­ab­kommen / Ände­rungen am NetzDG / BGH zu IP-Adres­sen­spei­che­rung

17.05.2017

Recht in der Welt

EAEU Court zu Competition Law: Rechtsprofessor Paul Kalinichenko bespricht auf verfassungsblog.de in englischer Sprache ein Urteil des Gerichtshofs der Eurasischen Wirtschaftsunion zum Wettbewerbsrecht und erläutert die Struktur der Wirtschaftsunion sowie des Gerichts.

USA – Impeachment-Verfahren: Angesichts der Weitergabe von Geheimdienst-Informationen durch Donald Trump an Russland erläutert das Hbl (Torsten Riecke) noch einmal die Voraussetzungen des Amtsenthebungsverfahrens in den USA. Das Impeachment-Verfahren setze neben schwerwiegenden Verstößen Mehrheiten im Repräsentantenhaus und Senat voraus, die derzeit nicht erreichbar seien.

Sonstiges

NSU-Tribunal: Am heutigen Mittwoch beginnt am Schauspiel Köln das von Aktivisten und Angehörigen der NSU-Opfer organisierte fünftägige NSU-Tribunal. Die taz (Konrad Litschko) spricht mit einem der Organisatoren, Ibrahim Arslan, der eine mangelnde Aufklärung des NSU-Umfelds und Ausblendung von Rassismus durch das Oberlandesgericht München kritisiert.

Asylverfahren: Da sich die Asylverfahren wegen Überlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge noch weiter in die Länge ziehen könnten, besprechen die studentischen Hilfskräfte Simon Hofmann und Hao-Hao Wu auf juwiss.de, welche Klagemöglichkeiten in Betracht kommen. Während die Verwaltungsgerichte die Untätigkeitsklage sowohl in Form einer Vornahme- als auch einer Bescheidungsklage als statthaft ansehen, schlagen die Autoren vor, danach zu unterscheiden, ob die Anhörung des Asylbewerbers durch die Behörde bereits stattgefunden hat.

Das Letzte zum Schluss

Mein Name ist Bond! Dem Eintritt eines Mannes in eine fiktive Geheimdienstkarriere hat das Verwaltungsgericht Koblenz einen Strich durch die Rechnung gemacht. Dieser wollte seinen Namen aus familiären und medizinischen Gründen ändern lassen, beharrte jedoch darauf, den Namen James Bond zu führen. Dies hat ihm das Gericht versagt, da sich die Namensänderung nicht zur Beilegung der Konflikte eigne und mit der Figur des Geheimdienstagenten in Verbindung gebracht werde, meldet faz.de

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2017: EuGH zu Freihandelsabkommen / Änderungen am NetzDG / BGH zu IP-Adressenspeicherung . In: Legal Tribune Online, 17.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22930/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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