Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2017: EuGH zu Frei­han­dels­ab­kommen / Ände­rungen am NetzDG / BGH zu IP-Adres­sen­spei­che­rung

17.05.2017

Justiz

BGH zu Speicherung von IP-Adressen: Betreiber von Internetseiten dürfen IP-Adressen der Nutzer nur speichern, wenn ihre Funktionsfähigkeit, etwa durch potenzielle Hacker-Angriffe, bedroht ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie die BadZ (Christian Rath), SWR (Klaus Hempel), netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) sowie lawblog.de (Udo Vetter) darstellen. Rechtsanwalt Martin Kilgus bespricht auf lto.de das Urteil ausführlich. Der BGH habe die IP-Adressen im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof als personenbezogene Daten eingestuft, die nur gespeichert werden können, um die Funktionsfähigkeit der angebotenen Dienste zu gewährleisten.

EuG zu EZB-Aufsicht: Die Landeskreditbank Baden-Württemberg darf weiterhin von der Europäischen Zentralbank kontrolliert werden. Wie die FAZ (Marcus Jung) berichtet, hat das Gericht der Europäischen Union die Bank trotz ihres Charakters einer staatlichen Förderbank als ein bedeutendes Unternehmen mit der Folge eingestuft, dass sie der EZB-Aufsicht untersteht.

BGH zu Reisevertrag: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine kostenlose Kündigung eines Reisevertrages nicht möglich ist, wenn die Reise wegen fehlerhafter Dokumente nicht angetreten werden konnte, auch wenn der Fehler von einer Behörde ausging. Das Mitführen geeigneter Ausweispapiere gehöre zur Sphäre des Reisenden und sei keine höhere Gewalt. Die Meldung findet sich auf lto.de.

OLG Hamburg – IS-Prozess: Ab Mitte Juni wird am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein Prozess gegen drei mutmaßliche IS-Mitglieder geführt, die in Deutschland eine terroristische Schläferzelle gebildet haben sollen. Die SZ (Lena Kampf/Georg Mascolo) stellt die bisherigen Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft vor, die im Indizienprozess verwertet werden sollen.

LG Paderborn – Höxter: Im Prozess gegen die Eheleute Wilfried und Angelika W. hat eine Zeugin ausgesagt, die deren Quälereien im sogenannten Höxter-Horrorhaus überlebt hat. spiegel.de (Beate Lakotta) und die FAZ (Katrin Hummel) fassen die Aussage zusammen.

StA Augsburg – gestürzter Staatsanwalt: Wie die FAZ (Karin Truscheit) meldet, ist im Augsburger Strafjustizzentrum ein Staatsanwalt aus dem dritten Stockwerk ins Foyer gestürzt und seinen Verletzungen erlegen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg schließt Fremdeinwirkung aus.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 17. Mai 2017: EuGH zu Freihandelsabkommen / Änderungen am NetzDG / BGH zu IP-Adressenspeicherung . In: Legal Tribune Online, 17.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22930/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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