Die juristische Presseschau vom 9. Mai 2017: VW in Bedrängnis / Ver­fas­sungs­rich­ter­wahl ins Grund­ge­setz? / Legal Tech im Kommen

09.05.2017

Justiz

VGH Mannheim zu syrischen Flüchtlingen: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat zwei syrischen Flüchtlingen den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Auf die Entscheidungen, deren Gründe noch nicht bekannt sind, weist lto.de (Tanja Podolski) hin. Zuletzt hatten mehrere Oberverwaltungsgerichte entschieden, dass syrische Flüchtlinge nicht grundsätzlich als Flüchtlinge anzuerkennen seien, sondern lediglich subsidiären Schutz erhalten.

EuGH – Arbeitnehmermitbestimmung: Ausgehend vom Schlussantrag des Generalanwalts gehen die Rechtsanwälte Hartwin Bungert und Till Wansleben auf dem Handelsblatt-Rechtboard der Frage nach, wie der Europäische Gerichtshof im Fall Erzberger/Tui entscheiden wird. Dazu wird zwischen einigen Fallkonstellationen unterschieden und schließlich konstatiert, dass das Pendel zwar zu Gunsten der deutschen Mitbestimmungsregeln ausschlage, aber von Gewissheit keine Rede sein könne.

VGH Mannheim zu Rechtsbehelfsbelehrungen: Obwohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seine bisherige Praxis für richtig hält, hat es die vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim beanstandete Passage aus der Formulierung für neue Rechtsbehelfsbelehrungen gestrichen. Das erklärte die Behörde auf Nachfrage von lto.de (Tanja Podolski). Der VGH ging von einer einjährigen Klagefrist aus, weil der Hinweis, dass die Klageschrift in deutscher Sprache "abgefasst" werden müsste, den Eindruck erwecken könnte, dass eine Klageerhebung zur Niederschrift nicht zulässig sei.

BAG zu Altersdiskriminierung: In einer Entscheidung aus dem Januar, auf die community.beck.de (Markus Stoffels) hinweist, hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage befasst, wann Indizien für eine Altersdiskriminierung vorliegen. Die Stellenausschreibung richtete sich hier an Volljuristen mit "ersten einschlägigen Berufserfahrungen". Dies sei altersunabhängig. Soweit auch Berufsanfänger angesprochen würden, liege darin lediglich eine Öffnung des Bewerbungsverfahrens auch für Jüngere.

BGH zu Arzneimittelpreisbindung: Der Bundesgerichtshof legt in einem Urteil von November letzten Jahres ein erneutes Vorabentscheidungsverfahren zur Arzneimittelpreisbindung nahe. Das schreibt community.beck.de (Paetrick Sakowski). Der Europäische Gerichtshof hatte im Oktober 2016 die deutschen Regelungen für unvereinbar mit der Warenverkehrsfreiheit erklärt. Deutschland habe nicht nachweisen können, dass die Arzneimittelpreisregelung geeignet sei, den Gesundheitsschutz zu fördern. Wenn solche Beweise jetzt erbracht würden, käme eine erneute Vorlage in Betracht, so der Bundesgerichtshof.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Mai 2017: VW in Bedrängnis / Verfassungsrichterwahl ins Grundgesetz? / Legal Tech im Kommen . In: Legal Tribune Online, 09.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22859/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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