Die juristische Presseschau vom 9. Mai 2017: VW in Bedrängnis / Ver­fas­sungs­rich­ter­wahl ins Grund­ge­setz? / Legal Tech im Kommen

09.05.2017

Verbraucheranwälte haben Klagen gegen VW eingereicht, um Vergleichsverhandlungen zu erzwingen. Außerdem in der Presseschau: Gertrude Lübbe-Wolff will Verfassungsrichterwahl im Grundgesetz regeln und Legal Tech ist auf dem Vormarsch.

Thema des Tages

Klagen gegen VW: Verbraucheranwälte haben mehrere Klagen gegen Volkswagen eingereicht. Sie berufen sich auf Gerichtsentscheidungen, die VW verpflichtet haben, Dieselfahrzeuge zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Ziel ist es jedoch, Vergleichsverhandlungen zu erzwingen, die der Konzern bisher ablehnt. Die Anwälte, zu denen auch der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum gehört, vertreten eine niederländische Stiftung, in der etwa 100.000 VW-Kunden organisiert sind. Das niederländische Recht ermöglicht es, gesammelt gerichtliche Feststellungen zu beantragen, wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und die SZ (Markus Balser) berichten.

Rechtspolitik

Cum-Ex-Geschäfte: Die Grünen haben einen eigenen Bericht zum Untersuchungsausschuss vorgelegt, der sich mit den sogenannten Cum-Ex-Geschäften befasst. Ihr finanzpolitischer Sprecher Gerhard Schick sprach bei der Vorstellung von organisiertem Verbrechen und massivem Staatsversagen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble warf er vor, die Steuertricks nicht früher als rechtswidrig gebrandmarkt zu haben. Der offizielle Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses soll am 16. Juni vorgestellt werden. Es berichten die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und das Hbl (Frank M. Drost).

Aktionärsrechte-Richtlinie: Das Europäische Parlament hat eine neue Aktionärsrechte-Richtlinie beschlossen, nach der Unternehmen einen Anspruch darauf haben, die Namen und Adressen ihrer Aktionäre zu erfahren. Bisher würden insbesondere anstehende Strukturmaßnahmen dadurch erschwert, dass die Aktionäre nicht bekannt seien, weil die Aktien über lange Ketten von Zwischenverwahrern gehalten werden. Dem nationalen Gesetzgeber würden zwei Jahre Zeit für die Umsetzung bleiben, wobei er Ausnahmeregelungen für Aktienbestände unterhalb einer Schwelle von 0,5 Prozent schaffen könne, so das Hbl (Heike Anger).

Wahl von Verfassungsrichtern: Die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff fordert in einem Gastbeitrag für das Hbl, dass das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl von Verfassungsrichtern in das Grundgesetz aufgenommen wird. Geschehe dies nicht, könnte eine zukünftige einfache parlamentarische Mehrheit sich durch eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes der Mitsprache der Opposition entziehen. Damit würde ein "Stützpfeiler der sachorientierten Beratungskultur und der davon abhängigen ausgewogenen Rechtsprechung" geschleift.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Mai 2017: VW in Bedrängnis / Verfassungsrichterwahl ins Grundgesetz? / Legal Tech im Kommen . In: Legal Tribune Online, 09.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22859/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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