Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Mai: ICSID ver­ur­teilt Spa­nien / Kein Todes­strafen-Refe­rendum in Deut­sch­land / Vier Jahre NSU-Pro­zess

08.05.2017

Justiz

BVerwG zu pensioniertem Richter: Einem pensionierten Richter darf es für eine Übergangszeit untersagt werden, als Anwalt vor seinem ehemaligen Gericht aufzutreten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nach Meldungen von Samstags-FAZ (Marcus Jung) und lto.de entschieden. Die Tätigkeit sei geeignet, den Anschein zu erwecken, dass die vertretenen Rechtssachen in ungebührlicher Weise gefördert werden. Daher würden dienstliche Interessen beeinträchtigt.

LG Hamburg zu Berichten über Michael Schumacher: Das Landgericht Hamburg hat den Verlag der Zeitschrift "Bunte" dazu verurteilt, 50.000 Euro Entschädigung an Michael Schumacher zu zahlen. Das melden spiegel.de und lto.de. Die "Bunte" hatte im Dezember 2015 fälschlicherweise berichtet, dass der ehemalige Rennfahrer wieder laufen könne. Dass das Magazin Recherchebemühungen anstellte, wertete das Gericht zu seinen Gunsten. Eine Anzeige in der "Bild"-Zeitung erhöhte hingegen die Entschädigungssumme.

EuGH zu Kopftuch am Arbeitsplatz: Die Samstags-FAZ (Marcus Jung) beleuchtet, welche Auswirkungen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat, mit dem ein Kopftuchverbot durch den Arbeitgeber für grundsätzlich zulässig erklärt wurde. Es kommen Arbeitsrechtler zu Wort, die empfehlen, etwaige Kleidungsvorschriften möglichst klar und verständlich in Betriebsvereinbarungen festzulegen. In vielen Branchen bestehe jedoch gar kein Bedarf für Verbote; teilweise werde eine Kopfbedeckung aus hygienischen Gründen sogar vorgeschrieben.

LAG Hessen zu Rest-Urlaubstagen: Werden in der Entgeltabrechnung die Rest-Urlaubstage aufgeführt, kann daraus hervorgehen, dass sie über den 31. März hinaus in das nächste Jahr mitgenommen werden sollen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hessen in einem Urteil entschieden, auf das die Rechtsanwältin Regina Steiner in der Samstags-FAZ aufmerksam macht. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der anlässlich der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen Urlaubsabgeltungsanspruch für 169,5 Urlaubstage geltend gemacht hat.

EuG – EU-Bauproduktenverordnung: Die Bundesregierung klagt gegen die Europäische Kommission, weil sie die EU-Normen über Bauprodukte für schlecht gemacht und lückenhaft hält. Unter anderem geht es um die Frage, ob recycelte Autoreifen für Sportböden verwendet werden dürfen oder ob gesundheitliche Gründe dem entgegenstehen. Unterstützung erhält die Bundesregierung von der Bauindustrie, die steigende Kosten durch einen höheren Kontrollaufwand und ein niedrigeres Sicherheitsniveau befürchtet. Den Streit schildert die Samstags-FAZ (Henrike Roßbach).

Schiedsgerichte/OLG Frankfurt – Punktabzug für Fußballvereine: Die Fußball-Drittligisten VfR Aalen und FSV Frankfurt sind mit ihren Rechtsmitteln gegen Sanktionen des Deutschen Fußball-Bundes vorerst gescheitert. Sie wehrten sich gegen einen Punktabzug, der infolge der Insolvenzanmeldung verhängt wurde. Es bleibe noch der Weg vor das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen. Anschließend könnte zwar das OLG Frankfurt angerufen werden, dieses entscheide allerdings nur nach einem sehr eingeschränkten Maßstab. Die rechtlichen Grundlagen erläutert Sven Kaltenbach, Richter am Landgericht Ulm, auf lto.de.

KG Berlin – Kaufpreis für Kläranlage: Weil beim Vertragsschluss über den Verkauf einer Kläranlage bei Berlin der branchenübliche Zusatz "zzgl. Mehrwertsteuer" vergessen wurde, entgehen der Deutschen Immobilien Leasing, einer Tochter der Deutschen Bank, voraussichtlich 37 Millionen Euro. Eine Klage auf höhere Kaufpreiszahlung hat das Landgericht Berlin bereits abgewiesen. Jetzt muss das Kammergericht entscheiden. Unterdessen bereiten sich auch Anleger, die einen Fehler bei der Bank sehen, auf eine Klage vor. Das berichtet der Focus (Andreas Große Halbuer/Wolfgang Reuter, focus.de-Kurzfassung).

GBA – Syrischer Anwalt erstattet Anzeige: Die Montags-taz (Kristof Botka) stellt den syrischen Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunnis vor, der mit Unterstützung der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen sechs syrische Geheimdienstoffiziere erstattet hat. Ziel ist es, Haftbefehle wegen des Verdachts von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu erwirken.

OLG München – NSU-Prozess: Zum vierten Jahrestag des Beginns des NSU-Prozesses sprach die Samstags-taz (Konrad Litschko) mit dem Nebenklagevertreter Mehmet Daimagüler, der den Prozess als belastend beschreibt. Der Anwalt hält die Länge des Verfahrens für berechtigt und rechnet mit einer Verurteilung von Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft bei gleichzeitiger Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Wesentliche Fragen, insbesondere zur Rolle des Staates, würden jedoch unbeantwortet bleiben. Einen Überblick über den bisherigen Verlauf des Prozesses gibt lto.de.

Digitale Zeugen: Die FAS (Piotr Heller) beschäftigt sich mit den Herausforderungen, die die Zunahme von intelligenten Geräten für Strafprozesse mit sich bringt. In den USA komme es zu ersten Fällen, in denen ein Herzschrittmacher oder ein Fitnessarmband zu Belastungsmitteln würden. Auch in Deutschland würden immer öfter Smartphones ausgewertet. Das werfe datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Mai: ICSID verurteilt Spanien / Kein Todesstrafen-Referendum in Deutschland / Vier Jahre NSU-Prozess . In: Legal Tribune Online, 08.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22843/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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