Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2017: Erdoğan-Anwalt beendet Mandat / Kein Flücht­lings­status für wehrpf­lich­tigen Syrer/ Ima­ge­wandel für Groß­kanz­leien

05.05.2017

Justiz

OVG NRW zu Flüchtlingsstatus bei Wehrpflicht: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass wehrpflichtigen Syrern, die sich ihrem Dienst durch Flucht entzogen haben, kein Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 1 Asylgesetz zusteht. Dies berichtet lto.de (Tanja Podolski). Bei einer Rückkehr nach Syrien drohe keine politische Verfolgung, da auch das syrische Regime Flucht vor dem Wehrdienst nicht als politische Opposition verstehe, sondern lediglich als Furcht vor dem Kriegseinsatz als solchem.

EuGH-Generalanwalt – Mitbestimmung: Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinem Schlussantrag in der Sache "Erzberger" ausgeführt, es sei EU-rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Mitglieder des Tui-Aufsichtsrates nur von im Inland beschäftigten Arbeitnehmern gewählt werden könnten. Rechtsanwalt André Zimmermann erläutert das Verfahren auf dem Handelsblatt-Rechtsboard. Einerseits könnten sich nicht alle der außerhalb Deutschlands tätigen Arbeitnehmer auf die Freizügigkeit berufen, andererseits seien die deutschen Mitbestimmungsregeln als wesentlicher Bestandteil der deutschen Sozialordnung eine ausreichende Rechtfertigung einer Beschränkung.

EuGH zu Vogelschlag: Fluggäste haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug wegen Vogelschlags Verspätung hat. Derartige Vorkommnisse stünden außerhalb der Verantwortung der Fluggesellschaften, entschied der Europäische Gerichtshof. Dies berichten SZ und BerlZ (Stefan Sauer)Verbraucherschützer kritisierten das Urteil, da sich Hersteller und Fluggesellschaften etwa mit konstruktiven Verstärkungen am Flugzeug durchaus gegen Vogelschlag wappnen könnten.  

EuGH zu Bargeld auf Flugreisen: Die Einfuhr von Bargeldmengen im Wert von über 10.000 Euro muss auch dann angemeldet werden, wenn sich die Transportperson nur in Transitzonen an einem EU-Flughafen aufhält. Dies entschied der Europäische Gerichtshof im Fall eines Mannes, der bei einem Bargeldtransport von 1,6 Millionen Dollar von Cotonou (Benin) nach Libanon in Paris umgestiegen war. Es berichtet lto.de.

AG Medebach verurteilt Jugendamtsbetreuerin: Nach dem Hungertod eines von ihr betreuten Zweijährigen ist die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes vom Amtsgericht Medebach wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Dies meldet sueddeutsche.de. Trotz gewichtiger Warnungen habe die Betreuerin keine Prüfung einer Kindeswohlgefährdung vorgenommen.

LAG Berlin zu Kopftuch: Das Landesarbeitsgericht Berlin hat nun die schriftliche Begründung seines Kopftuch-Urteils aus dem Februar vorgelegt. Das Gericht stützt die Entscheidung, der wegen ihres Kopftuches nicht eingestellten muslimischen Pädagogin einen Schadensersatz von 8.500 Euro zuzusprechen, auf eine verfassungskonforme Auslegung des Berliner Neutralitätsgesetzes. Es berichtet die taz-Berlin (Christian Rath). Entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes von 2015 sei ein Kopftuchverbot nur bei einer "konkreten Gefahr" für den Schulfrieden zulässig. Diese habe hier nicht vorgelegen. Schulbezirksweite Kopftuchverbote seien nur in Bezirken wie Kreuzberg möglich, nicht aber in Frohnau oder Schmargendorf.

LG München – Burger-Franchise: Das Landgericht München verhandelt die Auseinandersetzung der Inhaber der Burgerketten "Hans im Glück" und "Peter Pane", wie die SZ (Ulrike Schuster) berichtet. "Hans im Glück" erhebt den Vorwurf, der ehemalige Franchise-Nehmer, dessen Filialen nunmehr unter dem Namen "Peter Pane" firmieren, sei hinsichtlich der Einhaltung des Franchise-Konzeptes vertragsbrüchig geworden und schadensersatzpflichtig in Höhe von acht Millionen Euro. Ein Urteil wird für Juli erwartet.

StA Kiel – Kutten-Link nicht strafbar: Die Staatsanwaltschaft Kiel hat die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen den Kieler Landtagsabgeordneten Patrick Breyer (Piratenpartei) wegen Verbreitung des Kennzeichens einer verbotenen Vereinigung nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz abgelehnt.  Dies meldet lto.de.  Breyer hatte auf Twitter einen bild.de-Artikel über den Diebstahl von Kutten der Rocker-Gruppe "Bandidos" aus einer Asservatenkammer der Polizei geteilt. Der von ihm mit dem Kommentar: "Auch bei der Polizei wird geklaut" versehene Artikel enthielt ein Bild der Rocker-Kutte. Die darauf erfolgte Anzeige des LKA bezeichnete Breyer als "Racheaktion."

Diversity in Großkanzleien: Das Hbl (Désirée Balthasar) erläutert verschiedene Strategien von Großkanzleien, mit denen diese sich für Top-Absolventen attraktiver darzustellen versuchten. Hierzu gehöre neben der vermehrten Bereitstellung von Teilzeitstellen auch eine Erhöhung der Diversität unter den Mitarbeitern. Hintergrund für diesen Imagewechsel sei ein Talentemangel: Viele Topjuristen bevorzugten inzwischen den öffentlichen Dienst oder schieden aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nach einigen Jahren wieder aus den Kanzleien aus.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2017: Erdoğan-Anwalt beendet Mandat / Kein Flüchtlingsstatus für wehrpflichtigen Syrer/ Imagewandel für Großkanzleien . In: Legal Tribune Online, 05.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22831/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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