Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2017: Erdoğan-Anwalt beendet Mandat / Kein Flücht­lings­status für wehrpf­lich­tigen Syrer/ Ima­ge­wandel für Groß­kanz­leien

05.05.2017

Der deutsche Erdoğan-Anwalt legt sein Mandat nieder. Außerdem in der Presseschau: Kein Flüchtlingsstatus für syrischen Wehrdienstverweigerer und Großkanzleien sind jetzt offen für Teilzeit und Diversity.

Thema des Tages

Erdoğan-Anwalt beendet Mandat: Der Münchener Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat sein Mandat für den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan niedergelegt. Dies berichtet der Branchendienst Meedia (Marvin Schade). Von Sprenger hatte Erdoğan in dessen Rechtsstreit gegen den Satiriker Jan Böhmermann vertreten. Als Grund für die Mandatsniederlegung nannte von Sprenger die wiederholten Nazi-Vergleiche Erdoğans. Von Sprenger sei von diesen "persönlich betroffen", da sein Vater während des Nationalsozialismus im Gefängnis gesessen habe. Gegenüber der SZ (erweiterte sueddeutsche.de-Fassung) dementierte Sprenger indes, sich derartig zu den Gründen geäußert zu haben.

Udo Vetter (law-blog.de) kritisiert die mutmaßliche Äußerung Sprengers, da eine persönliche Enttäuschung mit Blick auf den Mandanten der anwaltlichen Schweigepflicht unterfalle und eine Distanzierung ein schlechtes Licht auf den Mandanten werfe.

Rechtspolitik

Peter Müller zur Rolle des Parlaments: Im Interview mit der FAZ (Reinhard Müller) bekräftigt Verfassungsrichter Peter Müller, die zu erwartende Vergrößerung des Deutschen Bundestages nach der nächsten Wahl auf bis zu 700 Abgeordnete sei Resultat einer gesetzgeberischen Entscheidung, nicht der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Die vom Gericht vorgenommene Stärkung der Rechte des Parlaments sei verfassungsrechtlich geboten und werde trotz der Komplexität einiger Sachfragen auch angemessen umgesetzt.

Ombudsstellen für Zeugen: Nach dem Freispruch für den wegen Körperverletzung mit Todesfolge Angeklagten im Fall Niklas P. vor dem Landgericht Bonn fordert die FDP die Einrichtung von Ombudsstellen für jugendliche Zeugen. Dies meldet spiegel.de. Zeugen, die vor einer Aussage aus Angst vor Rache zurückschreckten, sollten hier vertraulich aussagen können. Auf diese Weise könnten "Schweigespiralen" wie im Fall Niklas P. durchbrochen werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2017: Erdoğan-Anwalt beendet Mandat / Kein Flüchtlingsstatus für wehrpflichtigen Syrer/ Imagewandel für Großkanzleien . In: Legal Tribune Online, 05.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22831/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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