Die juristische Presseschau vom 27. April 2017: Ille­gales Streamen erschwert / Vor­ge­täuschte Poli­zei­kon­trollen erlaubt / Jour­na­listen gefährdet

27.04.2017

EuGH stärkt Schutz von Urhebern vor illegalem Streamen. Außerdem in der Presseschau: Bundestag will Strafgesetz zum Schutz von Vollstreckungsbeamten beschließen, BGH billigt vorgetäuschte Polizeikontrollen und Pressefreiheit ist gefährdet.

Thema des Tages

EuGH zu illegalem Streamen: Wer als Nutzer offensichtlich illegale Angebote streamt, verstößt gegen Urheberrechte. Dies hielt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil fest. Eine rechtmäßige vorübergehende Vervielfältigung komme nicht in Frage, da die Wiedergabe offensichtlich illegaler Inhalte die berechtigten Interessen der Urheberrechtsinhaber ungebührlich verletzte. Auch der Verkauf von Medienabspielern, mit denen kostenlos und einfach Filme auf einem Fernseher wieder gegeben werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, könne Urheberrechte verletzen, da es sich hier bereits um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Urheberrechtsrichtlinie handele. Im vorliegenden Fall hatte eine niederländische Stiftung gegen den Vertrieb des "Filmspelers" – eines entsprechenden Abspielgeräts – geklagt. Es berichten taz.de (Christian Rath), SZ (Jannis Brühl) und FAZ (Hendrik Wieduwilt). Die Rechtsanwälte Martin Soppe und Arne Neubauer beleuchten für lto.de auch die "überraschenden Aspekte" der Entscheidung.

Heribert Prantls (SZ) Fazit lautet: "Das Urteil stärkt das Urheberrecht. Dieses Recht des geistigen Eigentums war eine Zeit lang in Gefahr, sich im Netz aufzulösen. Das Urteil trotzt dieser Gefahr."

Rechtspolitik

Tätlichkeiten gegen Amtsträger: Am heutigen Donnerstag will der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften beschließen. Der geplante § 114 Strafgesetzbuch sieht für tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte in jedem Fall eine Freiheitsstrafe vor – bisher waren auch Geldstrafen möglich. Die taz (Patricia Hecht/Erik Peter) erläutert ausführlich die Kritik an dem Vorhaben.

Neues Datenschutzrecht: Die Reform des Datenschutzrechts soll am heutigen Donnerstag das Parlament passieren und damit das deutsche Recht an die europäische Datenschutzgrundverordnung  anpassen. Die taz (Volker Tripp) erklärt, warum Kritiker das geplante Gesetz auch als "Datenschutz-Verhinderungsgesetz" bezeichnen.

Klagerechte in Umweltfragen: Sollen Umweltverbände ein Klagerecht in Umweltfragen erhalten? Darüber will der Bundestag am heutigen Donnerstag debattieren. Die taz (Merle Groneweg) argumentiert, dass der Entwurf zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gegen Völkerrecht und Unionsrecht verstößt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. April 2017: Illegales Streamen erschwert / Vorgetäuschte Polizeikontrollen erlaubt / Journalisten gefährdet . In: Legal Tribune Online, 27.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22702/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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