Die juristische Presseschau vom 21. April 2017: BVerfG zu Spiel­hallen / Cyber-Gefah­ren­ab­wehr / Klage gegen Auto­ma­ten­gebühren

21.04.2017

Justiz

Flucht Horst Mahlers: Nachdem der Rechtsextremist Horst Mahler untergetaucht ist, um seiner Reststrafe zu entgehen, widmet die SZ (Wolfgang Janisch) seinem turbulenten Leben und seinen zahlreichen Vorstrafen einen ausführlichen Bericht. Mahler habe sich nie durch Verurteilungen von weiteren Volksverhetzungsdelikten abhalten lassen, weshalb die Gerichte irgendwann jahrelange Haftstrafen verhängten. Aus diesem Grund bestand das Oberlandesgericht Brandenburg auf der Verbüßung der Reststrafe in Haft. Ob Mahler die Flucht ins Ausland gelinge, sei angesichts seines Gesundheitszustands zu bezweifeln.

OLG Braunschweig zu Leihmutterschaft: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat einem Ehepaar die Anerkennung der rechtlichen Elternschaft für in den USA von einer Leihmutter ausgetragene Zwillinge versagt, meldet unter anderem spiegel.de. Zugleich lehnte das Gericht die Anerkennung eines amerikanischen Gerichtsurteils ab, das die Elternschaft bestätigt hatte, weil dies einer Umgehung des Embryonenschutz- und des Adoptionsvermittlungsgesetzes gleichkommen würde. Die Eltern haben die in den USA zulässige kommerzielle Form der Leihmutterschaft genutzt und leben mit den Zwillingen nun in Deutschland.

LG Halle – Automatengebühren: Verbraucherschützer wollen gegen die Erhebung von Automatengebühren vor Gericht ziehen, wie unter anderem die FAZ (Markus Frühauf) und die Welt (Karsten Seibel) darstellen. Die Verbraucherzentrale Sachsen beklagt, dass die Geldinstitute die Kunden nicht ausreichend auf die Erhebung von zusätzlichen Gebühren für das Abheben von Bargeld und das bestehende Kündigungsrecht hingewiesen haben. Die Vorwürfe richten sich gegen drei Banken, unter anderem die Sparda-Bank Berlin, die nun vor dem Landgericht Halle verklagt worden ist.

StA Dresden – Toter Flüchtling: Bei einer am Montag im sächsischen Arnsdorf aufgefunden Leiche handelt es sich um jenen irakischen Flüchtling, dessen Misshandlung durch vier Männer einer selbsternannten Bürgerwehr im Mai vergangenen Jahres öffentliches Aufsehen erregt hatte. Gegen diese soll ab Montag vor dem Amtsgericht Kamenz ein Prozess wegen Freiheitsberaubung stattfinden, weil sie den Mann vor einem Supermarkt festgehalten und gefesselt hatten. Zwar gebe es keine Spuren von Fremdeinwirkung, die Staatsanwaltschaft ermittle jedoch wegen Tötungsverdachts, berichten die FAZ (Stefan Locke) und die taz (Micha Bartsch).

Cum-Ex-Geschäfte: Die Klaus Ott (SZ) befasst sich mit Cum-Ex-Geschäften, bei denen sich bis zu 100 Geldinstitute die Kapitalertragsteuer zweimal auszahlen ließen und den Fiskus so um zehn Milliarden Euro schädigten. Der Autor lobt die Spezialtruppe zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, deren Ermittlungstätigkeiten zum erfolgreichen Vorgehen gegen die Drahtzieher beigetragen haben. Erforderlich seien weiterhin mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften und mehr Ermittler.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. April 2017: BVerfG zu Spielhallen / Cyber-Gefahrenabwehr / Klage gegen Automatengebühren . In: Legal Tribune Online, 21.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22677/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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