Das Bundesverfassungsgericht bestätigt Regelung zu Spielhallen. Außerdem in der Presseschau: Cyber-Gefahrenabwehr soll auf den Bund übergehen, Störerhaftung wird beseitigt, toter Flüchtling in Dresden und Russland verbietet Zeugen Jehovas.
Thema des Tages
BVerfG zu Spielhallen: Rechtsprofessor Heiko Sauer bespricht auf verfassungsblog.de den Spielhallen-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von vergangener Woche. Darin hat das Gericht die Verfassungsbeschwerden gegen die neuen Spielhallen-Regelungen aus Berlin, Bayern und dem Saarland zurückgewiesen. Kernstück der Regelungen sind neue Abstandsgebote von bis zu 100 Metern zu anderen Spielhallen sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen. Dabei sollen auch Altgenehmigungen nach höchstens fünf Jahren erlöschen und die Neuerteilung nach den neuen Vorgaben erfolgen. Der Autor kritisiert, das Gericht habe die Grundrechtspositionen der Beschwerdeführer sowie die Anforderungen an die Gesetzesvorbehalts- und Vertrauensschutzprüfung nicht genügend gewürdigt.
Rechtspolitik
Cyber-Gefahrenabwehr: Nach Informationen der SZ (Ronen Steinke) plant Bundesinnenminister Thomas de Maizière eine Grundgesetzänderung, um die Kompetenz für die Gefahrenabwehr bei Cyber-Kriminalität auf den Bund zu übertragen. Der Autor begrüßt den Vorstoß, denn auch die Kriminellen agierten über Grenzen hinweg. Allerdings sei eine Kompetenzverschiebung auf weiteren Gebieten zu befürchten, was dem Gedanken des Föderalismus zuwiderlaufe.
Telemediengesetz: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) stellt den geänderten Entwurf zur Reform des Telemediengesetzes vor, der von der Bundesregierung Anfang April beschlossen worden ist. Das Gesetz sieht die Abschaffung der viel kritisierten Störerhaftung für offene WLAN-Netze vor. Die Verhängung der stark umstrittenen Netzsperre soll nicht mehr auf Routerebene, sondern nur noch gegenüber WLAN- Anbietern möglich sein. Der Verfasser befürchtet, dass eine unklare Formulierung die vorübergehende WLAN-Abschaltung durch die Polizei ermöglichen könnte.
Doppelte Staatsbürgerschaft: Angesichts des zustimmenden Votums von Deutschtürken zur Verfassungsreform in der Türkei fordert die CDU erneut eine Reform der doppelten Staatsbürgerschaft; Ziel sei die Einführung eines Generationenschnitts, berichtet die SZ.
Anna Reimann (spiegel.de) bezweifelt die Logik der Argumentation, da ein Zusammenhang zwischen Referendumsergebnis und doppelter Staatsbürgerschaft nicht nachweisbar sei. Reinhard Müller (FAZ) meint dagegen, "wer hier geboren wurde und aufgewachsen ist, sollte nicht Teil einer 'fünften Kolonne' eines auswärtigen autoritären Herrschers sein".
Die juristische Presseschau vom 21. April 2017: BVerfG zu Spielhallen / Cyber-Gefahrenabwehr / Klage gegen Automatengebühren . In: Legal Tribune Online, 21.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22677/ (abgerufen am: 19.03.2024 )
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