Die juristische Presseschau vom 4. August 2017: "Jugend rettet" unter Ver­dacht / Ver­zicht auf Anwalts­ge­bühren kann legal sein / Kon­f­likt um pol­ni­schen Urwald

04.08.2017

Recht in der Welt

Venezuela – verfassungsgebende Versammlung: Die Generalstaatsanwältin von Venezuela hat laut spiegel.de beantragt, die eben abgeschlossene Wahl zur verfassungsgebenden Versammlung zu anullieren und auf deren Konstituierung an diesem Freitag zu verzichten. Die Manipulationsvorwürfe schildert die taz (Jürgen Vogt).

Brasilien – Präsident Temer: Das Abgeordentenhaus von Brasilien hat die Bestechungs-Anklage des Generalstaatsanwalts gegen Präsident Temer mit 263 von 513 Stimmen abgelehnt. Für eine Weiterleitung der Anklage an den Obersten Gerichtshof wäre eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich gewesen. Wie die FAZ (Matthias Rüb) und die SZ (Boris Herrmann) berichten, soll Temer kurz vor der Abstimmung dafür gesorgt haben, dass viele teure Infrastrukturprojekte in den Wahlkreisen von wankelmütigen Abgeordneten genehmigt wurden.

USA – Wahlkampfmanipulation: Der Sonderermittler Robert Mueller, der eine mögliche russische Einflussnahme auf die US-Präsidentschaftswahl untersucht, hat laut zeit.de eine Grand Jury einberufen. Die auch "Anklagekammer" genannte Grand Jury kann über die Erhebung einer Anklage entscheiden.

USA – Sanktionen: Eine neue gesetzliche Bestimmung, die es dem US-Präsidenten erlaubt, Sanktionen gegen "Personen" zu verhängen, die mit ihren Investitionen Russland dabei unterstützen, Pipelines zum Energieexport zu bauen, sei völkerrechtswidrig, soweit die USA hier auch Sanktionen gegen europäische Unternehmen verhängen können. Das analysiert das Hbl (Dana Heide). Europäische Gegenmaßnahmen, etwa eine Klage bei der WTO, seien aber langwierig und ermöglichten letztlich nur Gegensanktionen.

Polen – Urwald: Der Europäische Gerichtshof hat auf Antrag der EU-Kommission kurzfristig den sofortigen Stopp der Abholzung im Bialowieza-Urwald verfügt. Die polnische Regierung hat erklärt, dass sie die Anordnung missachten wird, so spiegel.de. Europarechtler halten den Vorgang für äußerst bedenklich.

Polen – Tusk: Die FAZ (Konrad Schuller) erläutert, wie Polens Regierung versucht, den polnischen EU-Ratsvorsitzenden Donald Tusk mit Prozessen in die Enge zu treiben. Dieser sei verantwortlich, dass der Flugzeugabsturz von Smolensk, bei dem der damalige Präsident Lech Kaczynski ums Leben kam, von russischer Seite nicht richtig untersucht wurde.

Polen – NS-Reparationen: Die Forderung der polnischen Regierung nach Reparationen für die NS-Verbrechen in Polen seien "völkerrechtlich und politisch" nur "leere Drohungen", schreibt die Welt (Felix Kellerhoff). "Weder die Bundesrepublik als Staat noch Firmen oder Einzelpersonen schulden heute Polen noch  irgendwelche Ersatzzahlungen." Die "Welt" zeichnet Verzichtserklärungen und Zahlungen aus den Jahren 1945, 1953 und 1991 nach.

Das Letzte zum Schluss

Bissiger Papagei: Wer in einer Tierhandlung von einem Papagei gebissen wird, kann auf Grundlage der Tierhalterhaftung Schadensersatz verlangen. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf. Das Opfer, das sieben Wochen krankgeschrieben war, erhielt 500 Euro Schmerzensgeld und 3.600 Euro Verdienstausfall, berichtet justillon (Stephan Weinberger).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten)  

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. August 2017: "Jugend rettet" unter Verdacht / Verzicht auf Anwaltsgebühren kann legal sein / Konflikt um polnischen Urwald . In: Legal Tribune Online, 04.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23795/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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