Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. März 2017: Sch­le­cker als Geschä­d­igter? / Ermitt­lungen gegen Claudia D. / Right to Repair

20.03.2017

Schleckers Insolvenzverwalter verklagt Drogerie-Lieferanten. Außerdem in der Presseschau: Gegen die Ex-Geliebte Kachelmanns wird wegen Freiheitsberaubung ermittelt und in den USA wird ein "Right to Repair" diskutiert.

Thema des Tages

LG Stuttgart – Preisabsprachen: Schleckers Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz verklagt, laut einem Bericht der Montags-SZ (Michael Kläsgen/Stefan Mayr), Lieferanten des ehemaligen Drogerie-Imperiums auf Schadensersatz in Millionenhöhe, weil diese untereinander Preisabsprachen getroffen haben sollen. Mit dieser Klage beschäftige sich nun das Landgericht Stuttgart, vor dessen 11. Großer Strafkammer seit dem 6. März 2017 ein Verfahren gegen Angehörige der Familie Schlecker läuft. Mittlerweile haben nahezu alle großen Drogerie-Ketten Schadensersatzklagen wegen der Preisabsprachen eingereicht. Betroffen von den Klagen seien etliche Hersteller von Kosmetik, Haushaltsartikeln und Süßwaren.

LG Stuttgart – Schlecker: Über das Verfahren gegen den Dorgerie-Unternehmer Anton Schlecker und seine Familie, die sich wegen vorsätzlichen Bankrotts, Insolvenzverschleppung und Beihilfe hierzu verantworten müssen, berichtet nun auch ausführlich der Focus (Wolfgang Reuter u.a.).

Rechtspolitik

Ehegattenvollmacht: Nach einer Gesetzesinitiative des Bundesrates soll bei Einwilligungsunfähigkeit eine gesetzliche Vollmachtsvermutung für den Ehegatten bzw. Lebenspartner greifen. Über den Inhalt des Entwurfs und über dessen Schwächen schreibt der Notar Herbert Grziwotz auf lto.de.

Heiko Maas im Interview: In einem Interview mit spiegel.de (Florian Gathmann/Honrad Knaup), in dem es vor allem um die Politik der SPD geht, verteidigt Bundesjustizminister Heiko Maas seinen vorgelegten Gesetzvorschlag zu Facebook und Co. "Was strafbar ist, muss nicht nur sehr konsequent von der Justiz verfolgt werden – es hat auch in den Netzwerken nichts zu suchen", so der Minister.

Durchsetzung der Ausreisepflicht: Am kommenden Donnerstag berät der Bundestag über den Entwurf eines "Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht". Dieser setze, neben der Einführung eines neuen Abschiebehaftgrunds für "Gefährder", der elektronischen Fußfessel und der Ausweitung des Ausreisegewahrsams, auch auf Technik zur Herkunftsbestimmung von Asylbewerbern, wie netzpolitik.org (Matthias Monroy) schreibt. § 48 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes erlaube Ausländerbehörden schon jetzt, Personen zur Herausgabe von Mobiltelefonen, USB-Sticks, Tablets oder Laptops zu zwingen, um diese für die Feststellung der Identität zu nutzen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. März 2017: Schlecker als Geschädigter? / Ermittlungen gegen Claudia D. / Right to Repair . In: Legal Tribune Online, 20.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22417/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen