Die juristische Presseschau vom 16. März 2017: Krank­heit schützt vor Räu­mung / Urteil gegen Neo­nazi-Gruppe / Ein­rei­se­verbot erneut gestoppt

16.03.2017

Justiz

BVerfG zu Fotos von Kachelmann: Das Bundesverfassungsgericht hat sich in zwei Entscheidungen mit der Berichterstattung der Bild-Zeitung über den Wettermoderator Jörg Kachelmann befasst, die die taz (Christian Rath) zusammenfasst. Das Oberlandesgericht Köln hatte zwei Fotos beanstandet, die Kachelmann zur Zeit des damals laufenden Strafverfahrens zeigten. Das Bundesverfassungsgericht gab den Verfassungsbeschwerden des Springer-Verlags teilweise statt. Ein Foto, das Kachelmann auf dem Gehsteig vor der Kanzlei seiner damaligen Verteidigerin zeigte, sei nicht der Privatsphäre zuzuordnen. Daher überwiege die Pressefreiheit. Anders sei dies bei einem Foto von Kachelmann im Innenhof der Kanzlei. Rechtsanwalt Martin. W. Huff analysiert die Entscheidungen auf lto.de.

BGH zu Edward Snowden: Der Bundesgerichtshof hat die Anträge von Abgeordneten von Grünen und Linkspartei abgewiesen, mit denen diese erreichen wollten, dass Edward Snowden für den NSA-Untersuchungsausschuss nach Deutschland eingeladen wird. Der Antrag sei bereits unzulässig, weil die Antragsteller nicht ein Viertel der Bundestagsmitglieder repräsentierten. Damit setze sich der Bundesgerichtshof über den Wortlaut des Gesetzes hinweg und umgehe die Frage, ob die Weigerung der Ausschussmehrheit, Snowden einzuladen, rechtswidrig ist, wie die taz (Christian Rath) und netzpolitik.org (Anna Biselli) schreiben.

VGH Kassel zu Ausweisung: Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat die Ausweisung von Sanel M. bestätigt, der wegen Körperverletzung mit Todesfolge an der Studentin Tuğçe Albayrak verurteilt worden war. Es bestehe die Gefahr, dass der in Deutschland aufgewachsene Mann wieder straffällig werde. Sein Verteidiger kritisiert, dass das Urteil schon zu Beginn des Verfahrens festgestanden habe, so die Welt (Hannelore Crolly).

OLG München zu "Oldschool Society": Das Oberlandesgericht München hat vier Mitglieder der Terrorgruppe "Oldschool Society" zu drei bis fünf Jahren Haft verurteilt. Die Neonazis hatten sich über das Internet gefunden und sich in Chats über Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte ausgetauscht. Während die Verteidigung versucht hatte, das Bild einer harmlosen Truppe zu zeichnen, die nicht in der Lage sei, tatsächlich Anschläge zu verüben, nahm das Gericht die Gründung einer terroristischen Vereinigung an. Die SZ (Moritz Geier), die taz (Konrad Litschko) und zeit.de (Sebastian Lipp) berichten.

Ronen Steinke (SZ) sieht in dem Urteil "eine juristische Härte und Klarheit, die in Deutschland bitter nottut". Wer Gewaltphantasien im Netz publiziere, spiele mit dem Leben von Menschen. Auch Sabine am Orde (taz) begrüßt das Urteil. In der Bundesanwaltschaft scheine sich endlich ein härteres Vorgehen gegen Rechtsextremisten durchzusetzen.

OLG Düsseldorf zu Forstwirtschaft: Das in vielen Bundesländern zentral organisierte Forstsystem verstößt nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen das Kartellrecht. Im konkreten Fall ging es um den baden-württembergischen Landesbetrieb Forst-BW, der den Verkauf von Holz auch von privaten Eigentümern organisiert. Ein Bundesgesetz, das diese Praxis rechtlich absichern sollte, wertete das Oberlandesgericht als europarechtswidrig. Wie die SZ (Stefan Mayr) schreibt, will Baden-Württemberg den Bundesgerichtshof anrufen.

LG Halle zu Reichsbürger: Das Landgericht Halle hat den selbsternannten "König von Deutschland" zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das melden die FAZ (Reinhard Bingener) und spiegel.de. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann, der der Reichsbürgerbewegung zugerechnet wird, Gelder von rund 500 Anlegern veruntreut hat.

Journalist gegen die bayerische Justiz: Auf der Seite "Recht & Unrecht" schildert die Zeit (Stephan Lebert/Yassin Musharbash) eine längere Auseinandersetzung zwischen dem BR-Journalisten Oliver Bendixen und der bayerischen Justiz. Nachdem bei der Staatsanwaltschaft München I eine Anzeige eingegangen war, wurde gegen Bendixen und zwei Polizisten wegen Bestechung und Bestechlichkeit ermittelt. Das Bundeskriminalamt weigerte sich, Bendixens Telefonate zu überwachen, später wurden die Verfahren eingestellt. Es stelle sich die Frage, ob der inzwischen zum Generalstaatsanwalt avancierte Manfred Nötzel den Verdacht konstruiert habe, um über abgehörte Telefonate herauszufinden, wie Informationen aus Ermittlungsverfahren an die Öffentlichkeit gelangten.

Betrug durch Deutsche Bank: Der Rechtsanwalt Reiner Fuellmich wirft der Deutschen Bank Prozessbetrug in 4.000 Fällen vor. Es geht um Geschäfte mit Wohnungen, die über Kredite finanziert wurden, um sie später teurer weiter zu verkaufen. Um die Kredite juristisch abzusichern, seien Vertragsdaten gefälscht worden. Jetzt werde an verschiedenen Gerichten ermittelt. Die Vorwürfe stellt die taz (Hermannus Pfeiffer) vor.

Urteile zum Verbraucherschutzrecht: Zum Weltverbrauchertag stellt bild.de 20 Urteile des vergangenen Jahres zum Verbraucherschutzrecht vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. März 2017: Krankheit schützt vor Räumung / Urteil gegen Neonazi-Gruppe / Einreiseverbot erneut gestoppt . In: Legal Tribune Online, 16.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22385/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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