Die juristische Presseschau vom 10. März 2017: Keine Löschung aus Gesell­schafts­re­gister / Daten­schutz im Bun­destag / Neben­ein­künfte beim BGH

10.03.2017

Justiz

BGH – Nebeneinkünfte: Beim Jahrespresseempfang des Bundesgerichtshofs hat Gerichtspräsidentin Bettina Limperg Zahlen zu den Nebeneinkünften der BGH-Richter genannt. 92 von 135 Richtern gingen überhaupt entgeltlichen Nebentätigkeiten nach. Die Einnahmen lägen im Schnitt unter 10.000 Euro. Nur ein Richter hebt sich laut einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage der Grünen mit 275.400 Euro ab. Dabei handelt es sich, so wird vermutet, um Thomas Fischer, den Autor des bekannten Strafrechtskommentars, der nach Informationen der taz (Christian Rath) die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zum 30. April beantragt hat.

In einem gesonderten Kommentar meint Christian Rath (taz), dass Verbote und Obergrenzen für Nebentätigkeiten nicht erforderlich seien, solange die Richter ihre Arbeit in hoher Qualität erledigten. Sinnvoll sei jedoch im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Richter die Offenlegung der Herkunft von Nebeneinkünften: "Dann sieht jeder, ob der Vorsitzende des Banken-Senats ständig gut bezahlte Vorträge bei den Verbänden der Bankwirtschaft hält."

BGH – BND-Kontrolle: Das unabhängige Gremium, das die sogenannte Ausland-Ausland-Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes kontrollieren soll, hat seine Arbeit aufgenommen. Ihm gehören zwei Richter des Bundesgerichtshofs sowie ein Bundesanwalt an. Das Gremium sei zwar am BGH angesiedelt und funktioniere wie ein Spruchkörper, spreche aber kein Recht, betonte BGH-Präsidentin Bettina Limperg laut lto.de (Pia Lorenz).

BVerfG – Bots: Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit dem Vertrieb von Software befassen, mit der Computerspiele teilweise automatisiert durchgespielt werden, um schneller die Ziele zu erreichen. Gegen den Verkauf dieser sogenannten Bots ist der Hersteller des Online-Spiels "World of Warcraft" unter Berufung auf § 4 UWG vorgegangen. Zuletzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den Bot-Hersteller bestätigt. Dieser wehrt sich jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde, die lto.de (Maximilian Amos) vorliegt, und rügt die Verletzung der Berufsfreiheit und des Gleichheitssatzes.

Klagen von Atomkonzernen: Die Bundesregierung hat sich mit den Energieriesen Vattenfall, Eon , RWE und EnBW über Details zum Umgang mit atomaren Altlasten verständigt. Danach nehmen die Atomkonzerne nicht, wie ursprünglich von der Bundesregierung gefordert, alle Klagen zurück. Anhängig bleiben die Klagen gegen die Brennelementesteuer und ein Verfahren vor einem Schiedsgericht in den USA, schreiben FAZ (Helmut Bünder/Manfred Schäfers) und spiegel.de.

EuGH zu humanitären Visa: Die Juristin Pauline Endres de Oliveira kritisiert auf verfassungsblog.de die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, nach der das Europarecht nicht die Erteilung von Visa zum Zweck der Asylantragstellung gebietet. Der Gerichtshof vernachlässige das europäische Primärrecht und stütze letztlich "die im Namen der nationalen Souveränität geführte Abschottungspolitik der Mitgliedstaaten". Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Catharina Ziebritzki stellt in einem zweiten Teil auf verfassungsblog.de das Urteil dem Schlussantrag des Generalanwalts Mengozzi gegenüber, der einen Anspruch auf Visa vertreten hatte. Die umstrittenen rechtlichen Fragen würden durch das EuGH-Urteil nicht geklärt.

OLG Oldenburg zu Bargeld: In einem Beitrag zu Gefahren, die mit dem Aufbewahren größerer Bargeldsummen einhergehen, weist die SZ (Caroline Biallas/Lea Hampel) auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg von Januar dieses Jahres hin. Danach muss eine Versicherung nicht gesondert auf eine Klausel hinweisen, die die Erstattung von gestohlenem Bargeld auf 1.100 Euro begrenzt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. März 2017: Keine Löschung aus Gesellschaftsregister / Datenschutz im Bundestag / Nebeneinkünfte beim BGH . In: Legal Tribune Online, 10.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22334/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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