Die juristische Presseschau vom 23. Februar 2017: Ethi­k­re­geln für Karls­ruhe / Zschäpes Finanzen / Maas in der Netz­po­li­ti­kaf­färe

23.02.2017

Das Bundesverfassungsgericht gibt sich einen Verhaltenskodex. Außerdem in der Presseschau: Mutmaßlicher Rechtsextremist zahlt Zschäpe regelmäßiges Taschengeld und neue Erkenntnisse über Maas' Rolle in der Netzpolitik-Justizaffäre.

Thema des Tages

Verhaltenskodex für BVerfG: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, überraschte auf der Jahrespressekonferenz des Gerichts mit einer Ankündigung in eigener Sache. Das Bundesverfassungsgericht wolle sich einen Verhaltenskodex geben. Es sollen im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung bestimmte Regeln mit Blick auf Nebentätigkeiten oder das Verhalten nach dem Ausscheiden aus dem Richteramt aufgestellt werden. Thematisiert werden sollen beispielsweise der Umgang mit den Medien, Honorare für Vorträge oder die Frage, ob Richter unmittelbar nach ihrem Ausscheiden zu Interessenvertretern werden sollten. Mit der Ausformulierung eines solchen Regelwerkes sei bereits eine Arbeitsgruppe beschäftigt, die allerdings noch am Anfang stehe, das Ergebnis werde anschließend veröffentlicht. Für Fehlverhalten seien aber keine Sanktionen oder formelle Verfahren vorgesehen. Zuletzt hatte der Fall der ehemaligen Richterin Christine Hohmann-Dennhardt für Aufsehen gesorgt. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Reinhard Müller) und swr.de (Gigi Deppe).

Die Ankündigung eines solchen Ehren-Kodexes komme, so Wolfgang Janisch (SZ), zur richtigen Zeit. Das Bundesverfassungsgericht genieße Ansehen in der Bevölkerung, dieses müsse vor allem in Zeiten "gesellschaftlicher Unruhen" gewahrt werden. Reinhard Müller (FAZ) spricht von einem "Compliance-Trend", der nun auch das Bundesverfassungsgericht erfasst habe. Es sei zu begrüßen, über eigene moralische Grenzen nachzudenken, gerade in Zeiten, in denen Richter jung berufen werden und "mit Mitte fünfzig eine adäquate Anschlussverwendung brauchen".

Rechtspolitik

Asylpolitik: Das Bundeskabinett hat den "Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" und damit eine weitere Verschärfung der Asylpolitik beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem eine schnellere Abschiebung von Asylbewerbern und die Möglichkeit des Auslesens von Handydaten Asylsuchender vor. Es berichten die Welt (Marcel Leubecher/Mareike Kürschner) und zeit.de. Einen Überblick über die Inhalte des Entwurfs gibt die SZ (Bernd Kastner). In einem Interview mit lto.de (Tanja Podolski) erklärt Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas, weshalb er die Neuregelung im Aufenthaltsgesetz, die eine Datenauswertung der Handys von Asylbewerbern vorsieht, für verfassungswidrig hält. netzpolitik.org (Markus Reuter) zeichnet die Kritik von Opposition und Datenschützern an der geplanten Handyauswertung nach.

Sicherheitspolitik: In einem Streitgespräch mit dem stellvertretenden Fraktionschef der Grünen im Bundestag Konstantin von Notz, dem Professor für Sicherheitsstudien Peter Neumann und dem Politikwissenschaftler Thomas Grunke über die Sicherheitspolitik thematisiert die taz (Sabine am Orde/Konrad Litschko) die seit dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt geplanten Gesetzänderungen, wie die Fluggastdatenspeicherung, den Einsatz von elektronischen Fußfesseln und die verschärfte Asylpolitik.

Bundesjustizminister Maas: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) porträtiert Bundesjustizminister Heiko Maas und gibt einen Überblick über seine bisherigen Gesetzesvorhaben.

"Korruptionsregister": Ein zentrales "Wettbewerbsregister" soll, wie nun auch die SZ (Michael Bauchmüller), die Welt (Nikolaus Doll) und spiegel.de berichten, betrügerische Unternehmen erfassen und somit einen Ausschluss dieser Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe ermöglichen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. Februar 2017: Ethikregeln für Karlsruhe / Zschäpes Finanzen / Maas in der Netzpolitikaffäre . In: Legal Tribune Online, 23.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22191/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen