Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Januar 2017: Trump und die Dek­rete / Job­center und Bor­delle / Ita­lie­ni­sches Ver­fas­sungs­ge­richt und EuGH

30.01.2017

Wie regiert eigentlich der US-Präsident? Außerdem in der Presseschau: Ein Jobcenter muss für Stellen im Bordell keine Beschäftigten suchen und das Verfassungsgericht in Rom verlangt vom EuGH Respekt für grundlegende Verfassungswerte.

Thema des Tages

Trumps Dekrete: spiegel.de (Mara Küpper/Christoph Tritz) erklärt, wie der US-Präsident mit Hilfe von Erlassen regieren kann. Fast alles, was die Exekutive betrifft, kann der Präsident per "executive order" entscheiden. Er darf dabei aber nicht gegen die Verfassung und Gesetze verstoßen. Soweit Maßnahmen Geld kosten, muss auch der US-Kongress aufgrund seines Budget-Rechts eingebunden werden.

Einreisestopp: Die Montags-FAZ (Winand von Petersdorff) portraitiert Ann Donnelly, die US-Bundesrichterin, die am Samstag eine Verfügung gegen das Dekret des US-Präsidenten erließ, wonach Staatsangehörige von sieben muslimischen Ländern für 90 Tage nicht mehr in die USA einreisen dürfen. Sie gewährte den an US-Flughafen festgehaltenen Personen ein einstweiliges Aufenthaltsrecht. Donelly war von Obama berufen worden.

Rechtspolitik

Bänker-Boni: Die Montags-SZ (Meike Schreiber) erläutert die zum 1. März in Kraft tretende Instititutsvergütungsverordnung. Banken können demnach an ihre Vorstände ausbezahlte Boni zurückverlangen, wenn die Bank aufgrund von Fehlern des Vorstandes später Strafen zahlen musste. Hierzu muss nun aber erst in bestehende Verträge eine entsprechende Klausel eingefügt werden.

Ältere Autofahrer: Der Verkehrsgerichtstag hat obligatorische Nachuntersuchungen für ältere Autofahrer abgelehnt. Marc Beise (Samstags-SZ) hält das für falsch. Der Staat solle ein Kontrollsystem schaffen, bei dem man die Menschen dann aus dem Verkehr zieht, wenn sie wirklich nicht mehr an ihm teilnehmen können. Entsprechende Prüfungen hält er ab dem 75. Lebensjahr für sinnvoll.

Fahrverbot: Die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) schilderte die Diskussion auf dem Verkehrsgerichtstag um die geplante Einführung des Fahrverbots als Strafe für Delikte aller Art. Der entsprechende Arbeitskreis habe den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit weit überwiegender Mehrheit abgelehnt.

Kfz-Kennzeichen-Abgleich: netzpolitik.org (Simon Rebiger) berichtet über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der der Bundespolizei in speziellen Situationen den Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit dem Fahndungsbestand erlaubt. Am Freitag fand die erste Lesung im Bundestag statt.

Anti-Terror-Politik: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Timo Schwander prüft auf juwiss.de die von Bundesinnenminister de Maizière und Justizminister Maas angekündigten Anti-Terror-Gesetzänderungen, insbesondere zur Verschärfung der Abschiebehaft und zur Anwendung der elektronischen Fußfessel bei Gefährdern. Die Vorschläge seien überwiegend überflüssig und teilweise rechtswidrig.

Widerstand: Udo Vetter (lawblog.de) kritisiert die von der Bundesregierung geplante Verschärfung von § 113 Strafgesetzbuch. Künftig solle der Angriff auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte deutlich härter bestraft werden als der Angriff auf normale Bürger. Hier werde eine Zwei-Klassen-Gesellschaft eingeführt, die nicht zur rechtsstaatlichen Moderne passe. Vetter lobt und verlinkt die ablehnende Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins.

Social Bots: Meike Laaf (Samstags-taz) kritisiert einen Gesetzentwurf der Grünen, die eine Anzeigepflicht für Programme fordern, die in sozialen Netzwerken vortäuschten, reale Personen zu sein. Ein solches Gesetz werde schon deshalb ins Leere laufen, weil es Vorgänge im Ausland nicht erfassen könne.

DNA-Auswertung: Die WamS (Per Hinrichs) schildert die Diskussion um eine erweiterte Auswertung von DNA-Tatort-Spuren auf Augenfarbe, Alter und Herkunft des Spurenlegers. Bisher ist eine solche Auswertung laut Strafprozessordnung verboten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. Januar 2017: Trump und die Dekrete / Jobcenter und Bordelle / Italienisches Verfassungsgericht und EuGH . In: Legal Tribune Online, 30.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21924/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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