Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2017: Cannabis für Schwer­kranke / Ruhe für Betriebs­rats­mit­g­lieder / Ärger für AfD-Richter

20.01.2017

Ein neues Gesetz ermöglicht medizinischen Cannabis-Einsatz. Außerdem in der Presseschau: Für Betriebsratsmitglieder gelten die gesetzlichen Ruhezeiten und fragwürdige Äußerungen eines AfD-zugehörigen Richters.

Thema des Tages

Cannabis für Schmerzpatienten: Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf einstimmig beschlossen, nach dem schwerkranke Patienten auf Rezept Cannabis verschrieben bekommen können, wenn der behandelnde Arzt eine positive Wirkung prognostiziert. Der Anbau solle staatlich geregelt sein und die Qualität durch eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sichergestellt werden. Zuvor war der medizinische Einsatz von Cannabis nur in ausführlich darzulegenden Ausnahmefällen möglich. Es berichten die SZ (Thomas Öchsner), die FAZ (Henrike Roßbach), die Welt (Wiebke Hollersen) und spiegel.de.

Werner Bartens (SZ) heißt das Gesetz gut, nun erhielten mehr Patienten Zugang zu dieser Art medizinischer Behandlung, deren therapeutischer Nutzen schon länger belegt sei. Daniel Deckers (FAZ) hingegen hält die Verschreibungsfähigkeit von Cannabis, gemessen an den Standards der Arzneimittelsicherheit, "für einen schlechten Witz". Statt "Kiffen auf Rezept" sollten mehr Medikamente mit dem Wirkstoff THC auf den Markt kommen.

Rechtspolitik

Ausschluss von der Parteienfinanzierung: Nun berichtet auch die FAZ (Reinhard Müller) über die Diskussion um einen Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung. Es wird darüber hinaus auf den Beitrag von Bundesverfassungsrichter Peter Huber in der FAZ-Rubrik "Staat und Recht" vom 6. Mai 2010 hingewiesen, in dem dieser bereits nach dem ersten NPD-Verbotsverfahren den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung forderte und dies auch für verfassungsrechtlich zulässig hielt.

"Fake News": Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) fasst in einem Bericht die verfassungsrechtlichen Zweifel von Juristen an den geplanten Verpflichtungen von sozialen Netzwerken zusammen. So stelle etwa die kurze Löschfrist, die nur für diese anstehe, nicht aber für Nachrichtenportale und Blogs, einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz dar.

Mildere Strafen für Ausländer? Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) will nach Informationen der FAZ (Albert Schäffer) mit einer Änderung von § 46 Strafgesetzbuch mehr Klarheit bei Taten wie "Ehrenmorden", Zwangsheiraten oder Genitalverstümmelungen erreichen. Grundlage einer Abwägung der Strafzumessung solle nur die verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands sein und die kulturelle Prägung des Täters nur strafmildernd berücksichtigt werden, wenn sie sich "auf dessen Fähigkeit ausgewirkt hat, Unrecht einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln". Bausback möchte damit auf die seiner Meinung nach inkonsistente und einzelfallbezogene Rechtsprechung in dieser Frage reagieren.

Gerichte als rechtspolitische Akteure? Auf juwiss.de befasst sich Thomas Schoditsch mit Gerichten als rechtspolitischen Akteuren. Er geht insbesondere der Frage nach, wie rechtspolitische Entscheidungen erkannt und wo die Grenzen ihrer rechtlichen Zulässigkeit liegen. Ersteres beantwortet er mit dem "Folgen-Argument", letzteres mit den Grenzen der juristischen Auslegungsmethoden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Januar 2017: Cannabis für Schwerkranke / Ruhe für Betriebsratsmitglieder / Ärger für AfD-Richter . In: Legal Tribune Online, 20.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21838/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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