Die juristische Presseschau vom 11. Januar 2017: Tod von Roman Herzog / Innere Sicher­heit / Koe­du­ka­tiver Schwim­m­un­ter­richt

11.01.2017

Recht in der Welt

EGMR zu Religionsfreiheit: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass muslimische Mädchen der Pflicht, am gemischten Schwimmunterricht in Schulen teilzunehmen, folgen müssen, wie die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Helene Bubrowski), die taz (Christian Rath) und lto.de (Tanja Podolski) berichten. Beschwerde geführt hatte ein Ehepaar aus der Schweiz, das seine beiden Töchter aus religiösen Gründen nicht am schulischen Schwimmunterricht teilnehmen ließ. Die Schulbehörde verwies hingegen auf die Möglichkeit, einen Ganzkörperbadeanzug ("Burkini") zu tragen. Der EGMR sah die Religionsfreiheit nicht verletzt. Die Schweiz habe hierfür eine gesetzliche Grundlage gesetzt, die das legitime Ziel der sozialen Integration der Kinder verfolge, das Bußgeld sei auch nicht zu hoch bemessen worden. Außerdem verwies er ebenfalls auf die Möglichkeit, einen "Burkini" zu tragen.

Matthias Dobrinski (SZ) hält das Urteil des EGMR für "vernünftig". Es sei eine Übung in "religiöser Toleranz" in der sich beide Seiten mit der jeweils anderen Art, sich zu kleiden, konfrontiert sehen. Auch Heide Oestreich (taz) begrüßt die Entscheidung, die den "religiösen Bedürfnissen von Muslimen" entgegenkomme, ohne dabei eine "Beeinträchtigung der kindlichen Entfaltungsmöglichkeiten" zuzulassen. Parvin Sadigh (zeit.de) weist darauf hin, dass es sich nicht um ein Urteil gegen den Islam handele. Vielmehr müssten sich "alle religiösen und ideologischen Gruppen damit abfinden, dass ihre Überzeugungen keinen Vorrang vor der Schulpflicht haben".

EGMR – Recht auf Scheidung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass es kein Recht auf Scheidung gebe, wie die FAZ (Helene Bubrowski) und lto.de berichten. Ein Mann hatte geklagt, weil ihm die Justiz in Polen die Scheidung von seiner Ehefrau verweigerte, da er auf Grund seiner Untreue die Schuld am Scheitern der Beziehung trage.

USA – Germanwings: Die Angehörigen der Opfer des Germanwings-Flugzeugabsturzes reichten Klage auf Entschädigung gegen die Flugschule in Arizona ein, die zu hundert Prozent der Lufthansa gehört und den Piloten Andreas Lubitz ausgebildet hat. Die Flugschule habe es, so die Kläger, versäumt, Hinweisen auf die psychischen Probleme des Piloten nachzugehen, wie die SZ (Hans Leyendecker) schreibt.

Sonstiges

Fischer zu Verdacht und Unschuldsvermutung: In seiner Kolumne auf zeit.de thematisiert Thomas Fischer den Verdacht. Nach einem kleinen Schwenk vom strafrechtlich wohl mangels Straftatbestand irrelevanten Verdacht gegen Kai Diekmann über die Aufregung über den "Sozialbetrug" durch Asylbewerber in Niedersachsen, zeichnet er den Gang des Strafverfahrens mit seinen verschiedenen Verdachtsgraden nach und kommt schließlich zum Ziel jedes Strafprozesses: Der endgültigen Klärung des in der Anklage begründeten Verdachts. Dass aber auch die rechtlich verbindliche Feststellung über das Nichtvorliegen von Schuld trotz der Unschuldsvermutung nur wenig zähle, zeige nicht nur die Verwirrung, die es immer wieder um gerade diese und ihre Tragweite gebe, sondern vor allem die Auswüchse medialer Verdachtsberichterstattung und ihrer Steigerung im Internet, insbesondere in Fällen des bloßen Verdachts einer Sexualstraftat.

Das Letzte zum Schluss

Intimrasur auf Zugtoilette: Während er eine Intimrasur auf der Zugtoilette vornahm, wurde ein Mann von der Bundespolizei entdeckt, wie die SZ meldet. Zwar sei dies keine Straftat, allerdings sei der 22-Jährige nicht im Besitz einer Fahrkarte gewesen, teilte eine Polizeisprecherin mit. Die Verbindung von Haarpflege und mutmaßlicher Beförderungserschleichung bewegt auch spiegel.de, bild.de, HAZ und BerlZ u.a.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lz

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Januar 2017: Tod von Roman Herzog / Innere Sicherheit / Koedukativer Schwimmunterricht . In: Legal Tribune Online, 11.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21726/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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