Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2016: Licht ins Dar­knet? / NPD-Zen­trale bleibt belastet / Polen hat Rechts­staats­de­fizit

28.07.2016

Muss gegen rechtsfreie Räume im Darknet vorgegangen werden? Außerdem in der Presseschau: Grundschuld auf NPD-Zentrale ist unbedenklich, die EU-Kommission setzt Polen eine dreimonatige Frist und die Türkei verhaftet Journalisten.

Thema des Tages

Internetkriminalität: Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am gestrigen Mittwoch aktuelle Erkenntnisse zu Cyberkriminalität vorgestellt, die die SZ (Christoph Dorner) zusammenfasst. Danach ist eine Abnahme via Internet verübter Straftaten zu beobachten, die Behörde geht jedoch von einer großen Dunkelziffer aus, da viele Taten nicht angezeigt würden.

Von besonderem Interesse ist der Bericht aufgrund der Vermutung, dass der Attentäter von München sich seine Tatwaffe über das Darknet beschafft hat. Das Darknet funktioniert über eine Verschleierung der IP-Adressen durch den Anonymisierungsdienst Tor, so dass Verkäufer und Käufer unerkannt etwa Drogen, Waffen oder gefälschte Dokumente austauschen können. Effektivere Kontrollen bedürften strafrechtlicher- wie strafprozessualer Änderungen, die an das digitale Zeitalter angepasst seien, aber auch mehr geschulter Ermittler, fordern nun die Gegner "rechtsfreier Räume". Gleichzeitig warnen Kritiker, dass das Darknet auch bei legitimen Anliegen Schutz biete, etwa für Dissidenten autoritärer Regime. Hierüber berichten die Welt (Lars-Marten Nagel/Marco Tripmaker) und die FAZ Justus Bender/Timo Frasch (gekürzte Online-Fassung). Das Hbl (Andreas Dörnfelder) befasst sich mit Ermittlungen zum Waffenhandel im Darknet und interviewt hierzu den BKA-Präsidenten Holger Münch.

Reinhard Müller (FAZ) spricht sich für effektive "Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in Zeiten, in denen zahlreiche Delikte im Internet zumindest angebahnt werden" aus und meint, "No-Go-Areas darf der Rechtsstaat im Netz so wenig akzeptieren wie im echten Leben". Jonas Jansen (FAZ) informiert über die Cyberwährung Bitcoin, mit der im Darknet gezahlt wird.

Rechtspolitik

Terrorbekämpfung: Darüber, wie terroristische Anschläge finanziert werden, diskutierten die beiden Direktoren des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, der Kriminologe Hans-Jörg Albrecht, der Strafrechtler Ulrich Sieber und der Bundeskriminalamtsmitarbeiter Sven Kurenbach auf einer Veranstaltung in Freiburg, über die die BadZ (Christian Rath) berichtet. Da der Terrorismus "billig" sei, seien wirksame staatliche Maßnahmen an dieser Stelle schwierig. Weiteres Thema war die Vorfeldkriminalisierung bei Anschlagsplänen, die unterschiedlich bewertet wurde.

Bundeswehr im Inneren: Angesichts der Vorstöße mancher Bundesländer, mittels Grundgesetzänderung den Bundeswehreinsatz im Inneren zur Terrorismusabwehr zu ermöglichen, informiert spiegel.de (Christoph Titz) über deren derzeitigen Befugnisse.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juli 2016: Licht ins Darknet? / NPD-Zentrale bleibt belastet / Polen hat Rechtsstaatsdefizit . In: Legal Tribune Online, 28.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20107/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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