Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2016: BVerfG bil­ligt Ato­m­aus­s­tieg / Haf­tung für Auto­pi­loten / AfD-Rich­terin am VerfGH BaWü

07.12.2016

BVerfG beanstandet den Atomausstieg kaum. Außerdem in der Presseschau: Automatisiertes Fahren regt Fragen bei Verbraucherschützern, Fischer sinniert über Compliance, VerfGH BaWü bekommt AfD-Richterin und Erdogan mehr Macht.

Thema des Tages

BVerfG zum Atomausstieg: Der Atomausstieg von 2011 war im Wesentlichen verfassungskonform, entschied das Bundesverfassungsgericht. Es handele sich nicht um eine Enteignung, sondern um eine die Gleichbehandlung und Vertrauensschutz wahrende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums der Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall. Kompensationsregeln fehlten nur in zwei Fällen. Dementsprechend haben die Kläger nur teilweise Ansprüche auf Ausgleich gegen den Bund. Entsprechende Ausgleichsregelungen müsse der Gesetzgeber nun bis Mitte 2018 schaffen. Das Gericht wies darauf hin, dass der Ausgleich auch anders als durch finanzielle Entschädigungen abgegolten werden könne – etwa durch eine verlängerte Laufzeit. Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, unterstrich, dass der Gesetzgeber wegen des Unglücks in Fukushima "auch ohne neue Gefährdungserkenntnisse" den Sofortausstieg veranlassen durfte – im Sinne der staatlichen Schutzpflicht für Leib, Leben und Gesundheit der Bürger. taz (Christian Rath), spiegel.de (Kristina Gnirke/Dietmar Hipp), Tsp (Jost Müller-Neuhof) und Hbl (Jürgen Flauger/F. Hubik u.a.) fassen das Urteil und die Argumentation des Gerichts zusammen. Die SZ (Varinia Bernau) hat die Reaktionen der Energiekonzerne im Fokus. Ein weiterer Beitrag der SZ (Wolfgang Janisch) weist insbesondere darauf hin, dass das Urteil für Unternehmen schmerzhafte "politische Kehrtwenden" möglich mache. Die taz (Malte Kreutzfeldt) stellt eine mögliche Berechnung der Entschädigungshöhe an und zitiert Reaktionen auf das Urteil.

Reinhard Müller (FAZ) moniert, der "Preis der Kehrtwende" werde Hunderte Millionen Euro umfassen, was mit mehr Bedacht beim Ausstieg zu verhindern gewesen wäre. Christian Rath (BadZ) erkennt einen Sieg des Rechtsstaats – die Entscheidung sei allerdings nicht überraschend. Michael Bauchmüller (SZ) sieht in dem Urteil auch einen "späten Ritterschlag" für die Leute, die sich gegen den Ausbau der Atomkraft eingesetzt haben. Es schaffe Frieden im Konflikt um die Nutzung der Atomkraft – in Sachen Endlagerung brauche es jedoch nochmals einen Kraftakt. Andreas Mihm (FAZ) meint, das Urteil sei Balsam für die "geschundene Seele der Atomkonzerne". Auch die Bundesregierung werde erleichtert sein. Malte Kreutzfeldt (taz) sieht wegen der wohl geringeren Entschädigungen eine "herbe Niederlage" für Atomkonzerne. Karlsruhe stärke damit die Rolle der Politik gegenüber der Wirtschaft.

verfassungsblog.de ( Maximilian Steinbeis) setzt sich mit der Frage auseinander, warum Vattenfall trotz seiner Eigenschaft als schwedischer Staatskonzern klagebefugt ist.

Rechtspolitik

Haftung für Autopiloten: Wer haftet für den Schaden, wenn ein Autopilot einen Unfall verursacht? Und was passiert generell mit den erhobenen Daten? Diese Fragen sind nach Auffassung von Verbraucherschützern noch diskussionsbedürftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert unter anderem, dass mit der steigenden Automatisierung des Fahrens auch die Haftung der Hersteller steige, so ein Bericht der FAZ (bee.). Die taz (Friederike Meier) hat die datenschutzrechtlichen Probleme im Fokus.

Dublin-IV-Verordnung: Der Geschäftsleiter der schweizerischen Flüchtlingshilfe, Constantin Hruschka, erläutert auf juwiss.de, warum das Gesamtsystem der vorgeschlagenen Dublin-IV-Verordnung "zum Scheitern verurteilt" sei. Es sei rechtlich bedenklich und nehme "wenige der praktischen Probleme der Anwendung des Dublin-Systems überhaupt in den Blick". Hruschka fragt sich, ob die "mangelhafte Klarheit" der Zuweisung Asylsuchender in der EU politischer Wille ist. 

DNA-Analyse: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) befürwortet, die Befugnisse der Polizei in Sachen DNA-Analyse auszuweiten. Er möchte auf der Justizministerkonferenz im Frühjahr darüber sprechen, ob die Beamten künftig auch ein mögliches Verwandtschaftsverhältnis zwischen Täter und Opfer aus der DNA auslesen dürfen. Wie die FAZ (Rüdiger Soldt) schreibt, hat auch der baden-württembergische Justizminister Wolf (CDU) eine erweiterte DNA-Analyse angeregt.

CDU-Parteitag: Die taz (Christoph Herwartz) fasst den Leitantrag des CDU-Parteitags zusammen. Dieser sieht vor allem vor, die Maßnahmen gegen abgelehnte Asylbewerber zu verschärfen. So solle etwa der Ausreisegewahrsam von vier Tagen auf vier Wochen ausgeweitet werden. Zudem schließt die CDU Steuererhöhungen aus – insbesondere entsprechende Änderungen der Erbschaftsteuer. Die FAZ (Johannes Leithäuser) weist auch darauf hin, dass die CDU "Vollverschleierung klare Grenzen setzen" wolle.

EU-Digitalcharta: "Diese Charta ist nicht geeignet, die Grundrechte im digitalen Zeitalter zu stärken und sollte daher nicht weiter verfolgt werden." Thomas Stadler (internet-law.de) und Gastautor Arnd-Christian Kulow, Rechtsanwalt, erläutern, warum sie das Vorhaben als solches nicht hilfreich finden. Die Debatte dieses Charta-Textes sei nicht zielführend.

Einheitlicher Presseausweis: Eine "Ständige Kommission", besetzt mit zwei Vertretern des Deutschen Presserats und zwei Innenministern, soll künftig den bundeseinheitlichen Presseausweis vergeben. Diese Kooperation soll die bisher bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken für alle Vergabekriterien ausräumen. Der Anwalt für Presserecht Jonas Kahl zeichnet für lto.de den Streit um die Vergabe des Ausweises nach.

Mehr Abgeordnete im Bundestag: In der Grafik des Tages zeigt das Hbl (Hans Christian Müller/André Schorn) den Bundestag 2017 in Zahlen – Hauptfokus liegt dabei auf dem zu erwartenden Zuwachs an Mandaten und den damit steigenden Kosten. Der Beitrag skizziert zudem das geltende Wahlrecht sowie dessen Hauptgefahren und bietet mögliche Lösungen an.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Dezember 2016: BVerfG billigt Atomausstieg / Haftung für Autopiloten / AfD-Richterin am VerfGH BaWü . In: Legal Tribune Online, 07.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21365/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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