Die juristische Presseschau vom 1. Dezember 2016: Tanz­verbot gekippt / EU-Digi­tal­charta / Isla­mist beim VS

01.12.2016

Das BVerfG moniert die strikte Karfreitagsregelung in Bayern. Außerdem in der Presseschau: "Zeit"-Stiftung initiiert eine Debatte um eine EU-Digitalcharta und der Verfassungsschutz enttarnt einen Islamisten in den eigenen Reihen.

Thema des Tages

BVerfG zum Tanzverbot: Das Bundesverfassungsgericht hat das strikte Verbot von Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen am Karfreitag in Bayern gekippt. Zumindest wenn diese politisch und weltanschaulich motiviert seien, müssten sie auch am Karfreitag stattfinden können, das gebiete die Versammlungsfreiheit. Es berichten die taz (Christian Rath), spiegel.de und die FAZ (Bingener).

Wolfgang Janisch (SZ) verweist auf die "guten Gründe", die nach der Entscheidung des BVerfG auch im säkularisierten Staat für den Schutz von Feiertagen sprächen. Sie seien Tage der Arbeitsruhe und der "seelischen Erhebung" geschützt, vor allem aus gesellschaftlichen Gründen – zur "synchronen Taktung des sozialen Lebens". Aus eben jenen Gründen findet sich Matthias Drobrinski (SZ) durch den Karlsruher Spruch befremdet. Es erstaune, dass der Wert eingeschränkt werde, wenn die Party am Karfreitag gewissermaßen ein Gegenbekenntnis zu den betenden Christen ist.

Rechtspolitik

EU-Digitalcharta: Die "Zeit"-Stiftung hat einen Prozess für eine "Charta der digitalen Grundrechte der EU" initiiert. Dabei geht es um mehr als Datenschutz – die 23 Artikel der Charta schlagen auch Prinzipien für den Umgang mit Big Data, künstlicher Intelligenz, Robotik und sozialer Verhaltenssteuerung vor. Der Entwurf soll am kommenden Montag dem Europäischen Parlament vorgestellt werden, wodurch eine Debatte über digitale Grundrechte angeregt werden solle, scheibt zeit.de. Es berichtet auch netzpolitik.org (Markus Beckedahl).

IMK – Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp: Nach einem Bericht von netzpolitik.org (Markus Reuter) fordert die Innenministerkonferenz die Vorratsdatenspeicherung auf Messenger und Kommunikationsdienste wie WhatsApp auszuweiten. Damit verbunden sei die Debatte um die Aufhebung der Trennung von "Telekommunikationsdiensten" und "Telemediendiensten".

IMK – Waffenrecht: Die Regelüberprüfung aller Waffenbesitzer in Deutschland durch den Verfassungsschutz ist vorerst an Bedenken von Innenministern der CDU und CSU gescheitert. Noch vor Weihnachten solle es aber eine Einigung auf ein verschärftes Waffenrecht geben, schreibt die SZ (Ronen Steinke).

Verschärfung von § 113 StGB: Auf community.beck.de beschäftigt sich der Rechtsprofessor Henning Ernst Müller mit der Frage, ob es für die geplante Verschärfung von § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) einen vernünftigen Grund gibt. Kriminalstatistisch lasse sich eine Zunahme solcher Fälle nicht erkennen.

Unterhaltsvorschuss: Das angekündigte Gesetz, das vom 1. Januar 2017 an auch älteren Trennungskindern Unterhaltsvorschuss sichern und den Druck auf nicht zahlende Unterhaltspflichtige erhöhen sollte, wird in diesem Jahr nicht mehr beschlossen. Hier zeige sich erneut, dass die Unterstützung von Alleinerziehenden sich meist in leeren Versprechungen erschöpfe, kritisiert Constanze von Bullion (SZ).

HIV-Register: In Deutschland werden HIV-Infizierte seit einem Beschluss der Innenministerkonferenz vor fünf Jahren in einem polizeilichen Register gespeichert, das bei Personenkontrollen einen Warnhinweis ausgibt. Diese Praxis will das Land Berlin jetzt beenden, schreibt die SZ (Ronen Steinke).


Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. Dezember 2016: Tanzverbot gekippt / EU-Digitalcharta / Islamist beim VS . In: Legal Tribune Online, 01.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21439/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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