Die juristische Presseschau vom 8. September 2016: Neuer Modus bei BVerfG-Rich­ter­wahl / Vor­in­stal­lierte Soft­ware recht­mäßig / Mus­li­mi­scher US-Bun­des­richter?

08.09.2016

Justiz

EuGH zu vorinstallierter Software: Dass Elektronikhändler Computer mit vorinstallierter Software verkaufen, verstößt nicht gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Franzose, der einen Sony-Rechner gekauft hatte aber auf das vorinstallierte Betriebssystem Windows verzichten wollte. Die Kosten für die Software verlangte er deshalb anteilig zurück. Der Gerichtshof entschied, dass vorinstallierte Software die "Erwartungen eines wesentlichen Teils der Verbraucher erfüllt" und es sich deshalb nicht um eine unlautere irreführende Geschäftspraxis handele. Die BadZ (Christian Rath), die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und spiegel.de (Jörg Breithut) berichten.

BGH – Edeka/Tengelmann: Die Anwälte von Kaiser's Tengelmann wollen eine zügige Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Ministererlaubnis zur Übernahme durch Edeka. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Hbl (Christoph Kapalschinski) vorliegt.

LG Bonn – Befruchtete Eizellen: Am Landgericht Bonn wurde ein Fall verhandelt, in dem eine Frau ihren ehemaligen Lebensgefährten verklagt, weil dieser seine Einwilligung in eine künstliche Befruchtung widerrufen hat. Die Eizellen der Frau wurden bereits befruchtet und liegen eingefroren in einer Düsseldorfer Klinik. Noch bevor sie eingesetzt werden konnten, widerrief der Mann seine Einwilligung. Er beruft sich dabei auf einen notariellen Vertrag, nach dem der Mann die Einwilligung bis zur Einpflanzung widerrufen darf. Der Anwalt der Frau verweist hingegen auf die Wertungen des Embryonenschutzgesetzes und auf die Reproduktionsfreiheit seiner Mandantin, die bereits 42 Jahre alt ist. Wie der Bonner General-Anzeiger (Ulrike Schödel) berichtet, gaben die Richter am Bonner Landgericht zu erkennen, dass sie dieser Argumentation nicht folgen würden. Vorab stellte lto.de (Pia Lorenz) den Fall sowie die rechtlichen Argumente dar.

BVerfG zu Hartz IV: Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren, die mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, darf das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein 21-Jähriger, der mit seinem Vater zusammenlebte und sich nun dessen Erwerbsunfähigkeitsrente anrechnen lassen muss. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de fassen die Entscheidung zusammen.

BVerfG – Ceta-Beschwerdeführerin: Die Zeit (Pauline Schinkels) stellt Marianne Grimmenstein vor, die eine Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen Ceta eingereicht hat. Die 70-jährige Flötenlehrerin, die sich selbst als Hobby-Juristin bezeichnet und vom Verfassungsrechtler Andreas Fisahn unterstützt wird, hat Vollmachten von 68.058 Bürgern für die Verfassungsbeschwerde gesammelt.

VG Düsseldorf – Asylverfahren: Am Verwaltungsgericht Düsseldorf machen Asylverfahren mittlerweile zwei Drittel der Klagen aus. Gerichtspräsident Andreas Heusch sieht das als Konsequenz von politischen Entscheidungen und äußerte gegenüber der FAZ (Reiner Burger) seine Befürchtung, dass andere Rechtsmaterien ins Hintertreffen geraten.

Pressekammern: In einem Gastbeitrag für die Zeit wendet sich Rechtsanwalt Till Dunckel gegen die von Journalisten aufgestellte These, dass die spezialisierten Pressekammern der Landgerichte Berlin, Hamburg und Köln pressefeindlicher als andere entscheiden oder gar um Kläger buhlen würden. Vielmehr würden von Medienveröffentlichungen Betroffene diese Gerichte wählen, weil die Verfahren dort schneller geführt würden und die Entscheidungen vorhersehbarer seien.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. September 2016: Neuer Modus bei BVerfG-Richterwahl / Vorinstallierte Software rechtmäßig / Muslimischer US-Bundesrichter? . In: Legal Tribune Online, 08.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20512/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen